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Warum O2
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Zusätzlicher Vertrag untergeschoben


Hallo,

im Juli bekam ich einen Anruf von o2 mit einem Angebot der Vertragsverlängerung. Habe ich angenommen und bin anschließend seit langem mal wieder in meinen o2 account, weil ich mich schon länger gewundert habe, warum meine Rechnung so hoch ist. Als ich mich eingeloggt habe, habe ich gesehen, dass ich seit Januar zusätzlich zu meinem Vertrag einen o2 unlimited on demand Vertrag bezahle, den ich nie abgeschlossen habe. In meinen E-Mails konnte ich zwar die Bestellbestätigung finden, die wurde also verschickt, aber ich habe mit o2 im Januar nicht telefoniert. Die erste Kundenberaterin, mit der ich gesprochen habe, hat sogar noch bestätigt, dass am 19. Januar kein Telefonat mit mir geführt wurde und ich einen Brief schreiben soll, dass hier ein Fehler vorliegt. Dann würde das storniert und das Geld würde mir gutgeschrieben… weit gefehlt. o2 behauptet, mit mir telefoniert zu haben, das anschließende Schicken der Vertragsunterlagen wäre die Bestätigung. Ich hätte nicht widersprochen und somit sei der Vertrag gültig. Auf Nachfragen zu genaueren Infos zu dem Telefonat (von welcher Nummer, welche Notizen wurden gemacht, was war Inhalt des Gesprächs usw) bekam ich lediglich eine sekundengenaue Zeitangabe. Sonst keinerlei Beweis eines Telefonats. Ich bin mir absolut sicher, dass ich im Januar keinen unlimited on demand Vertrag abgeschlossen habe. Auch die angeblich verschickte SIM Karte habe ich nicht erhalten und auch nicht aktiviert… 

Ich bin schon sooooo lange Kunde bei O2 und bin mehr als enttäuscht, wie das gehandhabt wird. Fehler können ja passieren, aber die Kunden so abzuziehen ist wirklich nicht ok. 

6 Antworten

bs0
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  • October 7, 2026

Du hast also seit Januar keine Rechnungen geprüft? Schau bitte nach, welche vertragsrelevante E-Mails du bekommen hast. Wenn nichts kam, kannst du auch nichts zugestimmt haben, dann könntest du den Vertrag noch anfechten. Sowas klärt man aber nicht telefonisch.


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  • October 7, 2026

Ich habe bereits 2 Einschreiben geschickt (im August) und um Informationen zu dem Anruf gebeten. Einen Nachweis für das Telefonat bekomme ich nicht. Ich habe lediglich die genaue Uhrzeit bekommen… Und die Info, dass sie leider nichts tun können. 


poales
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  • Legende
  • October 7, 2026

​@YAZZ_66 

wichtig ist die richtige Begründung,

wenn du dem Vertrag nicht in Textform zugestimmt hast, 

fechtet den Vertrag wegen der fehlenden Zustimmung in Textform an.

 

Verbraucherzentrale:

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

 

über das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 7, 2026

Danke, das ist grundsätzlich ein guter Hinweis. Allerdings gibt es einen Haken. Der Vertrag ist gültig, wenn mir die Auftragsdokumente vor dem Telefonat zugegangen sind und anschließend die Zustimmung am Telefon erfolgt ist. Die Dokumente kamen 2 Minuten vor dem angeblichen Telefonat… damit ist das raus. Mir wurde allerdings bisher nur die sekundengenaue Uhrzeit gesagt, nicht, was zu dieser Uhrzeit passiert ist. Also ob da das Telefonat angefangen hat, beendet wurde, oder ob das die Sekunde meiner angeblichen Zustimmung war… Diese Auskunft habe ich angefragt, aber nicht beantwortet bekommen… Es ist echt supernervig. Ich habe leider auch keinen Einzelverbindungsnachweis bekommen können, so dass ich nachvollziehen könnte, ob da überhaupt jemand angerufen hat. 


bs0
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  • October 7, 2026

Nein, das stimmt so nicht. Die Zustimmung muss in Textform erfolgen, ein "ja" am Telefon reicht nicht aus (§ 54 Abs. 3 TKG). Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Im Einzelverbindungsnachweis stehen keine eingehenden Verbindungen. Den Nachweis müsste aber ohnehin im Zweifelsfall o2 erbringen.


poales
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  • October 7, 2026

nein, der Vertrag ist gültig,  wenn du in Textform zugestimmt hast, 

nicht wenn du am Telefon “ ja” gesagt hast, 

das ist im TKG jetzt so festgelegt. 

 Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.