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Wie kann man eine Sonderkündigung online einreichen?

  • January 30, 2026
  • 4 Antworten
  • 67 Aufrufe

Hallo zusammen, 👋

zunächst möchte ich kurz erklären, was ich bisher versucht habe. Ich habe bereits versucht, meine Sonderkündigung über das Kontaktformular einzureichen. Dort wird darauf hingewiesen, dass man dafür das allgemeine Kündigungsformular nutzen soll und dass dort auch entsprechende Nachweise hochgeladen werden können. Ich zitiere dazu aus dem Hinweis im Kontaktformular: „Teile uns deinen außerordentlichen Kündigungswunsch einfach im allgemeinen Kündigungsformular mit. Alle erforderlichen Nachweise kannst du dabei direkt mit hochladen.“
 

Über den angegebenen Link bin ich dann zu einem Kündigungsformular gelangt, in dem jedoch keine Möglichkeit besteht, Dateien oder Nachweise hochzuladen. Es handelt sich lediglich um ein Formular mit Vertragsdaten und der Schaltfläche „Jetzt kündigen“. Eventuell übersehe ich etwas, aber ich habe dort keine Upload-Möglichkeit gefunden.
 

Der Service-Chat hat mir anschließend mitgeteilt, dass in diesem Fall nur der postalische Weg möglich sei. Das ist für mich jedoch wenig sinnvoll, da ich viele Nachweise habe, die ausschließlich in digitaler Form vorliegen.

Daher meine Frage:

  • Gibt es eine Möglichkeit, eine Sonderkündigung bei o2 online einzureichen oder die Nachweise elektronisch zu übermitteln?

Vielleicht hat jemand von euch damit bereits Erfahrung gemacht.

Vielen Dank im Voraus!

Lösung von bs0

Wenn du im Formular “außerordentlich” wählst erscheint ein Button “Dokumente zum Hochladen wählen”.

Auf welcher gesetzlichen bzw. vertraglichen Grundlage willst du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen? Nicht, dass du hier falsch vorgehst.

4 Antworten

bs0
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  • Legende
  • Lösung
  • January 30, 2026

Wenn du im Formular “außerordentlich” wählst erscheint ein Button “Dokumente zum Hochladen wählen”.

Auf welcher gesetzlichen bzw. vertraglichen Grundlage willst du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen? Nicht, dass du hier falsch vorgehst.


  • Autor
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  • January 30, 2026

Vielen Dank. Tatsächlich gibt es diesen Punkt, da war ich wohl etwas unaufmerksam.

 

Ich stütze mich auf § 314 BGB (außerordentliche Kündigung wegen dauerhaft nicht vertragsgemäßer Leistung) sowie auf § 57 TKG (Minderleistung bei Telekommunikationsdiensten).

Laut meinem Vertrag beträgt die maximale Geschwindigkeit 300 Mbit/s, und bei einer 5G-Verbindung sollte die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit bei etwa 220 Mbit/s liegen. In der gesamten Nutzungszeit hat die Internetgeschwindigkeit jedoch kein einziges Mal mehr als 96 Mbit/s erreicht, und das auch nur einmal früh morgens. In der Regel liegt die Geschwindigkeit bei 30–40 Mbit/s.

Zusätzlich treten sehr hohe Latenzen von etwa 60–200 ms auf, selbst ohne nennenswerte Netzlast. Ich habe zahlreiche Messungen mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchgeführt und möchte den Vertrag auf Grundlage dieser Nachweise außerordentlich kündigen.


bs0
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  • January 30, 2026

Dann ist das keine Sonderkündigung, sondern eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 314 BGB ist hier zwar der richtige Paragraf, aber bei einem Mobilfunkvertrag, der nicht standortbezogen ist, ist eine solche Kündigung sehr schwierig durchzubekommen. Der Vertrag wird nämlich erfüllt, da die Leistung nicht an einem bestimmten Standort vertraglich zugesichert wird. Auch gibt es bei Mobilfunkverträgen im Gegensatz zu DSL keine gesetzlich festgelegte Mindestbandbreite. § 57 Abs. 4 TKG wäre bei DSL-Verträgen die Grundlage.

Reiche die Kündigung auf jeden mit einer ausführlichen Begründung und den Dokumenten ein, aber rechne damit, dass o2 sie nicht akzeptiert. Tipp: Bei der Kündigung kannst du für den Fall einer Ablehnung hilfsweise um ein Entgegenkommen in Form einer Reduzierung der Grundgebühr bitten.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2026

Danke für die Einschätzung. Mir ist bewusst, dass eine außerordentliche Kündigung bei Mobilfunkverträgen schwieriger durchzusetzen ist als bei DSL.

Ich reiche die Kündigung dennoch mit ausführlicher Begründung und den Messungen ein und werde – wie empfohlen – hilfsweise um ein Entgegenkommen bitten.

Nochmals danke.