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Widerruf Vertragsverlängerung abgelehnt – Frist endete am Samstag (§ 193 BGB)

  • Okt. 5, 2026 10:03 AM UTC
  • 6 Antworten
  • 126 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich habe am 18.07.2026 (Samstag) online meinen Tarif o2 Mobile Unlimited L verlängert. Die Vertragsbestätigung kam am 19.07.2026 um 04:58 Uhr. In der Mail vom 18.07. (22:35 Uhr) steht: „Bitte beachten Sie, dass durch Zusendung dieser Informationen noch kein Vertrag zustande kommt." Die Vertragsbestätigung („Danke, dass Sie uns treu bleiben") kam erst am 19.07. um 04:58 Uhr.

Am 01.08. um 23:54 Uhr wollte ich widerrufen, die Webseite zeigte aber „Technischer Fehler". Am Sonntag, 02.08., habe ich den Widerruf erneut erklärt, und o2 hat mir den Eingang um 22:17 Uhr bestätigt. Später wurde er mit der Begründung „Frist abgelaufen" abgelehnt, ohne dass ein Fristbeginn oder eine Berechnung genannt wurde.

Seit 01.10. entfällt außerdem der Kombi-Vorteil (der zweite Vertrag ist am 30.09. ausgelaufen), und der Preis stieg von 25 € auf 50 € monatlich.

Meine Fragen:

  1. Wird die 14-Tage-Frist bei o2 nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag verlängert, wenn sie an einem Samstag oder Sonntag endet? Hat jemand damit Erfahrung?
  2. Hat jemand erlebt, dass o2 eine Vertragsverlängerung aus Kulanz storniert hat, obwohl die Frist angeblich abgelaufen war?
  3. Gab es Fälle, in denen der Kombi-Vorteil nachträglich wiederhergestellt wurde (Gutschrift)?
  4. Der Support hat mir angeboten, eine zusätzliche Karte für 9,99 € monatlich zu buchen, damit der Kombi-Vorteil zurückkommt. Hat jemand erlebt, dass dadurch tatsächlich der Rabatt auf einen bestehenden Tarif (hier Unlimited L) wiederhergestellt wurde, oder bekommt nur die neue Karte den Rabatt?

Ich habe bereits per Kontaktformular reklamiert. Danke für eure Erfahrungen!

LG

6 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • Okt. 5, 2026 10:24 AM UTC

​@nutzerbutzer 

entscheidend ist,  wann dir die Widerrufsbelehrung zugestellt wurde, 

der Widerruf kann auf verschiedenen Wegen erfolgen 

z.b. per Mail an widerruf@cc.o2online.de 

oder über https://www.o2online.de/widerrufen/

es gibt Fristenrechner für Widerrufsfrist um die Zeit zu prüfen, 

du kannst  mit der Eingangsbestätigung des Widerrufs reklamieren . 

nutze das Kontaktformular dafür

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 

 

der älteste Vertrag bekommt  keinen Kombi-Rabatt,

evtl. aber andere Rabatte,

Kombi-Rabatte werden bei Vertragsverlängerungen oder Neuverträgen eingebucht, 

nicht nachträglich 

 


poales
Legende
  • Legende
  • Okt. 5, 2026 11:30 AM UTC

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • Okt. 5, 2026 11:43 AM UTC

​@poales, vielen Dank für den Hinweis und den Fristenrechner! Er zeigt für den 18.07.2026 als Fristende den 03.08.2026 an. Mein Widerruf ging am Sonntag, 02.08., bei o2 ein und wurde mir um 22:17 Uhr per Mail bestätigt.

Trotzdem hat o2 den Widerruf mit „Frist abgelaufen" abgelehnt, ohne Angabe von Fristbeginn oder Berechnung. Was ist in so einem Fall der sinnvollste nächste Schritt? Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale oder gibt es einen Weg über die Community (z. B. Kulanz-Storno)?

Zum Kombi-Vorteil: Danke für die Erklärung.

Viele Grüße


Sandroschubert
Legende

​@nutzerbutzer Wie du weiter verfahren kannst steht auch im Beitrag von poales.


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • Okt. 15, 2026 5:31 PM UTC

Hallo ​@nutzerbutzer und erstmal willkommen in unserer Community 🌼

Schade, dass dich kein schöneres Thema hergebracht hat. Hast du denn inzwischen Kontakt gehabt und bist den Tipps von poales gefolgt?

Gib uns da gerne nochmal eine Rückmeldung.

LG, Rebecca


  • Autor
  • Besucher:in
  • Okt. 19, 2026 4:10 PM UTC

Hallo ​@o2_Rebecca,

danke für die Rückmeldung! Ja, ich bin den Tipps gefolgt: Ich habe über das Kontaktformular reklamiert, die Eingangsbestätigung meines Widerrufs vom 02.08.2026 beigefügt und die Fristberechnung nach mit einem Fristenrechner belegt. Zusätzlich habe ich per E-Mail an widerruf@cc.o2online.de widersprochen.

Das Ergebnis: Ich habe mehrfach nur die Standardantwort erhalten, die gesetzliche Widerrufsfrist sei abgelaufen. Eine Fristberechnung oder eine Aussage zu § 193 BGB wurde nicht genannt. Dabei fiel das Fristende bei einer Verlängerung am Samstag, 18.07.2026, auf Samstag, 01.08.2026, und verschiebt sich nach § 193 BGB auf Montag, 03.08.2026; mein Widerruf ging am Sonntag, 02.08.2026, ein.

Könntest du den Fall bitte intern prüfen lassen? Falls du die Kunden- und Rufnummer brauchst, schicke ich sie dir gern per privater Nachricht. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis.

Viele Grüße