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Widerruf des Mobilfunkvertrags – 0177xxxx577 Und Handy

  • November 23, 2025
  • 30 Antworten
  • 250 Aufrufe

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerrufe ich den von mir am 17. November 2025 im MediaMarkt Paderborn – Südring unterschriebenen Mobilfunkvertrag.

 

Name: Md Fourkan

Handynummer laut Vertrag: 0177xxxxx577

Festnetznummer: 0525 XXXXX 320

 

Zur Erläuterung des Vorgangs möchte ich Folgendes ergänzen:

Ich bin ursprünglich in den Markt gegangen, um Informationen einzuholen und zu verstehen, wie das Angebot funktioniert.

Ich hatte nicht die Absicht, sofort ein iPhone zu kaufen, und ich hatte meine benötigten Unterlagen nicht dabei – ich hatte nur Fotos meiner Dokumente auf meinem Handy.

Dadurch kam es leider zu Missverständnissen in der Kommunikation. Ich war der Meinung, dass meine Unterschrift nur notwendig sei, um das Angebot zu prüfen oder zu erklären, und nicht, um einen verbindlichen Vertrag abzuschließen.

 

Sobald mir bewusst wurde, dass ein verbindlicher Vertrag erstellt wurde, habe ich sofort im Markt erklärt, dass ich den Vertrag nicht haben möchte.

 

Ich bestätige, dass ich weder das Gerät (iPhone) noch die SIM-Karte erhalten oder genutzt habe.

 

Ich bitte daher um die sofortige Stornierung des Vertrags und um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs per E-Mail.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Md Fourkan 

Edit o2_Kathi 23.11.25 Persönliche Daten entfernt

Lösung von poales

@Hossain212 

hier ist alles weltweit öffentlich,du solltest deine Daten hier nicht schreiben.

ich habe die Moderatoren angeschrieben die Rufnummer aus dem Titel zu nehmen,

da du das nicht selbst editieren kannst.

 

im Shop gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht,

dort gilt was du unterschreibst,

daher musst du im Shop um eine Stornierung bitten.

 

wenn du vor der Unterschrift keine Vertragszusammenfassung bekommen hast,

kannst du den Vertrag anfechten.

Das solltest du schriftlich und nachweisbar tun.

 

Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Telekommunikationsanbieter muss Ihnen vor Vertragsschluss eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung der Vertragsbedingungen geben.
  • Die Vertragszusammenfassung muss genau festgelegte Angaben zum Vertrag beinhalten, die auf einen Blick erkennbar und für Sie verständlich sind.
  • Sie müssen ausreichend Zeit haben, um die Vertragszusammenfassung lesen und das Angebot vergleichen zu können.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

30 Antworten

poales
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  • Lösung
  • November 23, 2025

@Hossain212 

hier ist alles weltweit öffentlich,du solltest deine Daten hier nicht schreiben.

ich habe die Moderatoren angeschrieben die Rufnummer aus dem Titel zu nehmen,

da du das nicht selbst editieren kannst.

 

im Shop gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht,

dort gilt was du unterschreibst,

daher musst du im Shop um eine Stornierung bitten.

 

wenn du vor der Unterschrift keine Vertragszusammenfassung bekommen hast,

kannst du den Vertrag anfechten.

Das solltest du schriftlich und nachweisbar tun.

 

Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Telekommunikationsanbieter muss Ihnen vor Vertragsschluss eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung der Vertragsbedingungen geben.
  • Die Vertragszusammenfassung muss genau festgelegte Angaben zum Vertrag beinhalten, die auf einen Blick erkennbar und für Sie verständlich sind.
  • Sie müssen ausreichend Zeit haben, um die Vertragszusammenfassung lesen und das Angebot vergleichen zu können.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491


bs0
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  • November 23, 2025

Du solltest hier keine Rufnummern posten. Datenschutz!

Wende dich bezüglich deines Stornierungswunsches an Mediamarkt.


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  • November 23, 2025

Sorry for posting the number. Please edit the numbers or erase the question. 


o2_Kathi
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  • November 23, 2025

Hallo ​@Hossain212 🙂

Ich heiße dich hier in unserer Community herzlich willkommen. Danke, dass du dein Anliegen mit uns teilst. Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich dir jetzt auf Deutsch antworte.

Deine persönlichen Daten habe ich für dich entfernt.

Entschuldige bitte, wenn es vor Ort in einem unserer Shops scheinbar zu einem Missverständnis kam. Von hier aus können wir keinen Widerruf vornehmen, da kein Widerrufsrecht bei vor Ort abgeschlossenen Verträgen gibt. Bitte wende dich erneut an die Kollegen im Shop und bitte um die Stornierung. Ich hoffe sehr, dass es für dich gelöst werden kann. Halte uns hier sehr gerne auf dem Laufenden und berichte uns, wenn du magst.

Danke an poales und bs0 für die schnelle Unterstützung 🤝


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  • November 23, 2025

Ich bin direkt zu MediaMarkt gegangen, sobald mir bewusst wurde, dass das Dokument, das ich unterschrieben habe, tatsächlich ein verbindlicher Vertrag war. Ich habe sofort mitgeteilt, dass ich den Vertrag und das iPhone nicht möchte.
Trotzdem wurde mir gesagt, dass eine Stornierung nicht möglich sei, nur weil ich unterschrieben habe.

Heute habe ich jedoch eine rechtliche Mitteilung an MediaMarkt geschickt – basierend auf dem deutschen Vertrags- und Verbraucherschutzrecht. Dieses sieht vor, dass ein Vertrag widerrufen bzw. angefochten werden kann, wenn:

  1. keine Ware ausgehändigt wurde,

  2. keine Zahlung erfolgt ist, und

  3. die Unterschrift aufgrund eines Missverständnisses oder mangelnder Aufklärung zustande kam.

Ich habe das Gerät und die SIM-Karte nie erhalten, ich habe keine Zahlung geleistet, und die Unterschrift entstand wegen unklarer Kommunikation. Daher habe ich rechtlich gesehen das Anrecht auf Vertragsrücktritt / Vertragsauflösung.

Jetzt warte ich auf eine Rückmeldung zu meiner rechtlichen Mitteilung.
Falls MediaMarkt den Vertrag weiterhin nicht storniert, wird mein Anwalt die Angelegenheit übernehmen.


bs0
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  • November 23, 2025

Wo hast du dich informiert? Punkte 1 und 2 stimmen nicht. Die Nicht-Aushändigung der Ware oder Nicht-Zahlung haben erstmal keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines Vertrags. Das wäre nur dann der Fall wenn Mediamarkt sich weigert, das Handy auszuzahlen (dann könntest du vom Vertrag zurücktreten) oder du nicht zahlst (dann könnte MM vom Vertrag zurücktreten).

Das Handy wirst du sicherlich noch zugeschickt bekommen, und zahlen muss man nicht sofort sondern erst wenn die Rechnung vorliegt.

Zu Punkt 3: Eventuell ja, allerdings kommt dies auf die genauen Umstände an, die wir nicht kennen. Wenn das Dokument eindeutig ein Vertrag ist dürfte es schwierig sein.

“Rechtliche Mitteilung” scheint eine misslungene Übersetzung zu sein, aber deine Beschwerde wird MediaMarkt sicherlich beantworten. Es steht dir selbstverständlich frei, einen Anwalt zu beauftragen wenn sich das für dich lohnt, aber die einzige Grundlage für eine Anfechtung wäre in diesem Fall die Nichtvorlage der Vertragsunterlagen beim Vertragsschluss. Alles andere wäre Kulanz seitens MM und dafür brauchst du keinen Anwalt.

Der Anwalt kann dir ggf. den Unterschied zwischen Widerruf und Anfechtung erklären: Für den Widerruf (gilt in deinem Fall nicht) braucht man nämlich keine Begründung, für die Anfechtung schon.

Mit o2 hat dein Anliegen gar nichts zu tun.


Klaus_VoIP
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  • November 23, 2025

Die Beschwerde bei Mediamarkt ist korrekt, je nachdem was Du unterschrieben hast. 
Was hat das aber mit o2 zu tun? 

O2 erbringt nur einen Teil des Vertrages. Das Gerät kommt vermutlich direkt von MM und bietet falls Teilzahlung vielleicht noch einen solideren Widerrufsgrund, den Du noch gar nicht bedacht hast. Hier mit Anwalt zu drohen läuft ins Leere, da o2 nicht für das Vertragskonstrukt verantwortlich ist. 


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  • November 23, 2025

Mein Anwalt von der Universität übernimmt jetzt den Fall, da ich bereits mit ihm in Kontakt stehe.


bs0
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  • November 23, 2025

Anwalt von der Universität? Na gut, wenn du dort jemanden hast, der dich beraten und aufklären kann, ist das sicherlich nicht verkehrt. Du wirst ihm ja die genauen Umstände erläutert haben.


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  • November 23, 2025

O2 trägt in diesem Fall eindeutig die Verantwortung, da die Person, die mich zum Unterschreiben gedrängt hat, ohne mir die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu lesen, ein O2-T-Shirt trug und der O2-Shop im MediaMarkt betrieben wird. Ich ging davon aus, dass er lediglich meine Berechtigung prüfen bzw. mir erklären wollte, wie das Angebot funktioniert – und nicht, dass dadurch bereits ein verbindlicher Vertrag entsteht.

Als ich später erkannte, dass es sich tatsächlich um einen Vertrag handelte, bin ich unmittelbar zu MediaMarkt zurückgegangen, um den Vertrag zu widerrufen. Anstatt den Vertrag zu stornieren, teilte mir der Mitarbeiter jedoch mit, dass O2 trotzdem die monatlichen Gebühren von meinem Konto abbuchen werde, obwohl ich deutlich erklärt hatte, dass ich den Vertrag und das Handy nicht möchte.

Dieses Verhalten zeigt klar, dass der Mitarbeiter im Namen und im wirtschaftlichen Interesse von O2 gehandelt hat und den Vertrag weiter durchsetzen wollte, obwohl ich meinen Rücktritt bereits erklärt hatte.


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  • November 23, 2025

Da ich Student bin, stellt mir die Universität eine juristische Beratung zur Verfügung, und ich habe bereits Kontakt mit dem Universitätsanwalt aufgenommen.


5G_Tester
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  • November 23, 2025

hast du denn vor dem Unterschreiben die schriftliche Vertragszusammenfassung bekommen, wie von ​@poales erwähnt? 


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  • November 23, 2025

Ich habe dem O2-Mitarbeiter mehrfach gesagt, dass ich nur den Preis vergleichen und das Angebot prüfen wollte. Meine Absicht war nicht, etwas zu kaufen. Ich habe das Dokument unterschrieben, ohne auch nur eine Seite zu lesen, weil ich davon ausging, dass es lediglich zur Erklärung des Angebots dient. Ich habe das Dokument nicht mit nach Hause genommen und auch keine Kopie erhalten. Außerdem hatte ich keine offiziellen Unterlagen bei mir – nur Fotos auf meinem Handy –, was deutlich zeigt, dass ich nicht vorhatte, einen Vertrag abzuschließen.


poales
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  • November 23, 2025

@Hossain212 

wie ​@Klaus_VoIP  schrieb, gibt es auch noch das Argument des Ratenkaufvertrags

fürs Handy in Verbindung mit dem  Mobilfunkvertrag.

 

lies das mal

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/abschluss-eines-handyvertrags-im-laden-34580

 


Klaus_VoIP
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  • November 23, 2025

Oh Mann - es laufen z.B. die größten Gauner mit “Malteser-Jacken” rum und die Malteser kennen die Leute nicht. Ebenso sind im Mediamarkt die o2-T-Shirt-Träger keine o2-Mitarbeiter. Möglicherweise nur ein Promoter oder MM-MA. O2-Shirts kann sich jedermann bestellen. 

Solche Geschäfte in Läden sind oft Dreiecks-Geschäfte, die nur der dortige Anbieter (MM) zu vertreten hat. Wie kann man nur Unterschrift und Bankverbindung hergeben für ein Angebot?  🙄


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  • November 23, 2025

Ich bin bereit, das iPhone zu kaufen, wenn O2 den Preis auf ein angemessenes und marktübliches Niveau reduziert. Das aktuelle Angebot umfasst unbegrenztes Datenvolumen für 24 Monate zu 59,99 € monatlich, was insgesamt 1.439,76 € ergibt, zuzüglich 39,99 € sowie 400 € Anzahlung. Damit beläuft sich der Gesamtpreis auf 1.879,75 €.
Dieser Preis ist für mich nicht tragbar, insbesondere da viele andere Mobilfunkanbieter das iPhone 17 Pro Max mit vergleichbaren Konditionen für etwa 1.600 € anbieten.

Wenn O2 den Preis entsprechend anpasst, bin ich bereit, das Gerät zu erwerben. Falls dies nicht möglich ist, werde ich das Verfahren weiterhin gemeinsam mit meinem Anwalt fortführen, da die aktuelle Situation bereits erheblichen Stress verursacht und mein Studium beeinträchtigt.

Vielen Dank.


Sächsin
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  • November 23, 2025

Du hast es scheinbar nicht verstanden ... das Handy kommt nur von o2, wenn du auch direkt bei o2 bestellst.

 

Bei Erwerb über Reseller wie Mediamarkt wird nur der Mobilfunkvertrag über o2 abgewickelt, das Gerät jedoch nicht.


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  • November 23, 2025

Vor der endgültigen Vertragsannahme oder der Ausgabe eines Geräts prüft O2 in der Regel immer die Bankdaten, die E-Mail-Adresse und den Aufenthaltstitel des Kunden, um festzustellen, ob eine Berechtigung für den Vertragsabschluss und die Gerätefinanzierung vorliegt. So war es auch im Jahr 2022 bei mir: Damals wollte ich ebenfalls ein Handy über O2 erhalten, und O2 teilte mir nach der Prüfung meiner Daten mit, dass ich nicht berechtigt sei, ein Gerät zu bekommen.

Dieses Mal war der Ablauf identisch. Der Mitarbeiter nahm meine Daten auf und sagte mir ausdrücklich, dass ich das Handy bekommen könne. Nur deshalb habe ich ihm meine Unterlagen gegeben und das Dokument unterschrieben — in dem Glauben, dass es lediglich um die Berechtigungsprüfung und die Erläuterung des Angebots gehe, und nicht darum, sofort einen verbindlichen Vertrag abzuschließen.

Es stimmt außerdem nicht, dass „jeder einfach einen O2-Vertrag kaufen kann“. Der Shop im MediaMarkt wird von O2 betrieben. Die Person, die mich betreut hat, trug O2-Dienstkleidung, und alle Mitteilungen sowie Vertragsinformationen, die ich danach erhalten habe, kamen direkt von O2 — nicht von MediaMarkt. Auch meine „FrameTrack“-Nummer zeigt eindeutig, dass der Vertrag bei O2 registriert ist.

Aus diesem Grund kläre ich die Angelegenheit mit O2, denn der Vertrag wurde eindeutig von O2 erstellt und registriert — nicht von MediaMarkt.


poales
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  • November 23, 2025

@Klaus_VoIP 

Grundsätzlich  hast du natürlich Recht,

nichts unterschreiben.❗

Manchmal ist es aber schon schwierig zu erkennen,

was der MM Verkäufer da probiert,

ich wollte ein Gerät kaufen und habe nach einem Rabatt gefragt.

 

der Verkäufer fragte nach meiner PLZ, soweit ok? 🤔

als nächstes nach meinem Stromanbieter,

nein!  auf Nachfrage was das soll, → nun ja, wenn ich über MM den Anbieter wechsle,

gibts einen zusätzlichen Rabatt auf das Gerät. 

“ ich kann den Wechsel hier gleich mit fertig machen”

das war schon ziemlich frech.

 


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  • November 23, 2025

Sie können einfach den Mobilfunkvertrag stornieren. Um das Gerät kümmere ich mich separat mit MediaMarkt, entweder selbst oder über meinen Anwalt. Bitte stornieren Sie daher den Vertrag.


poales
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  • November 23, 2025

@Hossain212 

Der Widerruf muss an den Vermittler erfolgen,

direkt bei O2  klappt das nicht.

auch nicht mit Anwalt.


5G_Tester
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  • November 23, 2025

Nein die Vertragsstornierung wird so nicht funktionieren. 


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  • November 23, 2025

Wie ich bereits erklärt habe, handelt es sich bei den Personen, mit denen ich gesprochen habe, nicht um MediaMarkt-Mitarbeiter. Im MediaMarkt gibt es einzelne Stände bzw. Bereiche verschiedener Mobilfunkanbieter wie Vodafone, Freenet und O2. Der MediaMarkt-Mitarbeiter hat mich an den O2-Bereich weitergeleitet, und ich habe dort direkt mit dem zuständigen O2-Mitarbeiter gesprochen.

Der O2-Mitarbeiter hat meine persönlichen Daten aufgenommen, alles in den Computer auf der offiziellen O2-Plattform eingegeben und nach der Prüfung meiner Angaben bestätigt, dass ich ein Gerät von O2 erhalten kann. Auf Grundlage dieser Bestätigung habe ich meine Unterlagen vorgelegt und davon ausgegangen, dass ich berechtigt bin, das Gerät zu erhalten.


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  • November 23, 2025

Ok, let's see how it works. 


bs0
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  • November 23, 2025

@Hossain212 MM möchte natürlich, dass du denkst, die Mitarbeiter wären von o2, und das hatte bei dir wohl auch Erfolg. Die Mitarbeiter sind allerdings nicht von o2 (und an den anderen Ständern auch nicht von Vodafone usw.), und du hast einen Vertrag mit o2 aber über Mediamarkt als Reseller abgeschlossen. Das solltest du auch dem Vertrag entnehmen können. Das Handy kommt von Mediamarkt, der Tarif von o2. Mediamarkt ist dennoch dein Ansprechpartner als Reseller (Vermittler, Vertriebspartner). Deine “Ansprüche” musst du also Mediamarkt gegenüber geltend machen.

Der Rechtsberater deiner Uni wird dich hoffentlich aufklären und dir einen entsprechenden Rat geben ob und wie du weiter vorgehen kannst. Eventuell kann dieser ein entsprechendes Schreiben für dich aufsetzen.

Dass du das Dokument vor der Unterschrift nicht gelesen hast ist natürlich sehr ungünstig.

Niemand hier kann etwas für dich stornieren, und o2 wird dich an Mediamarkt verweisen.