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Widerruf bei Tarifwechsel in einer Laufzeit ?

  • October 21, 2017
  • 12 Antworten
  • 3483 Aufrufe

BigSteel86
Besucher:in
Hallo zusammen, ich hab da eine Frage und zwar habe ich währen meiner Laufzeit (inklusive automatische Vertragsverlängerung) meinen Tarif geändert. Mir wurde gesagt, der alte Vertrag erlischt und es gibt nur noch den neuen Vertrag. Ich würde gerne von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, doch was passiert dann ? 

Lösung von Anonymous

Willst Du eine Vertragsverlängerung samt Tarifwechsel widerrufen, schau bitte in die Widerrufsbelehrung, die an die Bestätigungsmail gehängt ist, welche Du erhalten haben solltest. Widerrufen kannst Du innerhalb von 14 Tagen, außer, wenn Du das Ganze in einem Shop erledigt hast. Nach erfolgtem Widerruf wird der Vertrag wieder zu den alten Bedingungen hergestellt.

12 Antworten

  • Lösung
  • October 21, 2017
Willst Du eine Vertragsverlängerung samt Tarifwechsel widerrufen, schau bitte in die Widerrufsbelehrung, die an die Bestätigungsmail gehängt ist, welche Du erhalten haben solltest. Widerrufen kannst Du innerhalb von 14 Tagen, außer, wenn Du das Ganze in einem Shop erledigt hast. Nach erfolgtem Widerruf wird der Vertrag wieder zu den alten Bedingungen hergestellt.


BigSteel86
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2017
Danke für die schnelle Hilfe, dein letzter Satz war mir nicht bekannt,... 


  • Besucher:in
  • May 10, 2020

Hallo, ich habe am 27.04.20 einen Tarifwechsel telefonisch bei O2 beantragt, dazu ein Handy in Raten auf zwei Jahre,  das Handy habe ich aber erst am 02.05.20 abgeholt von einer Poststelle

Jetzt will ich aber die vertragsverlängerung zurücknehmen geht es noch ?


Bollermann
Legende
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Hallo, ich habe am 27.04.20 einen Tarifwechsel telefonisch bei O2 beantragt, dazu ein Handy in Raten auf zwei Jahre,  das Handy habe ich aber erst am 02.05.20 abgeholt von einer Poststelle

Jetzt will ich aber die vertragsverlängerung zurücknehmen geht es noch ?

 

Nein, von der VVL kannst du nicht mehr zurücktreten. Den Tarif kann man innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen, das Handy innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurücksenden. 


  • Besucher:in
  • May 10, 2020

Ok, danke für die schnelle Antwort.

Das ist aber ein Paket in Verbindung mit der VVL gewesen wenn ich das Handy zurückschicken würde würden mir höhere Kosten auf die VVL aufgebrummt ? Mir wurden als bestandskunde 17,50 Euro durch den Kaufs des Handy Nachlass auf Dauer des Vertrages bewilligt 


Sächsin
Legende
  • May 10, 2020

Bollermann
Legende
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Stimmt, sorry. Hab falsch gerechnet. 

 

Du kannst heute noch per E-Mail an "widerruf@cc.o2online.de" widerrufen, das Handy musst du aber flott zurücksenden.


Denner
Legende
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  • Legende
  • May 10, 2020

Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.

 

 

Wie verträgt sich das mit der Aussage, wenn man Handy zurücksendet, muss man trotzdem noch den Mobilfunkvertrag widerrufen?


Bollermann
Legende
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Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.

 

 

Wie verträgt sich das mit der Aussage, wenn man Handy zurücksendet, muss man trotzdem noch den Mobilfunkvertrag widerrufen?

 

 

Das ist der Teil für subventionierte Hardware. Da o2 aber keine Hardware "subventioniert", sondern man das Handy vollständig seperat und unabhängig vom Tarif kauft, gilt diese Klausel nicht. Bei o2 gibt's ja den Rabatt auf den Tarif - nicht auf die Hardware.


Sächsin
Legende
  • May 11, 2020

Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.

 

 

Wie verträgt sich das mit der Aussage, wenn man Handy zurücksendet, muss man trotzdem noch den Mobilfunkvertrag widerrufen?

 

 

Das ist der Teil für subventionierte Hardware. Da o2 aber keine Hardware "subventioniert", sondern man das Handy vollständig seperat und unabhängig vom Tarif kauft, gilt diese Klausel nicht. Bei o2 gibt's ja den Rabatt auf den Tarif - nicht auf die Hardware.

 

Doch, der Passus ist zutreffend ... o2 hat ja schon lange keine subventionierte Hardware mehr, warum sollte da also der Passus weiterhin in der Widerrufsbelehrung stehen?

Der Mobilfunkvertrag wird ja teurer, wenn man das Handy zurückschickt und ich würde immer auf Nummer sicher gehen und beides widerrufen.


Denner
Legende
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  • Legende
  • May 11, 2020

Ich denke auch, das der Hardwarerabatt eine wirtschaftliche Verbundenheit erzeugt.

 


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • May 14, 2020

Hallo @Alexander 82,

 

herzlich willkommen bei uns in der Community. :relaxed:

 

Hast Du den Rat von @Sächsin beherzigt? Hat alles geklappt? :nerd:

 

Viele Grüße Bianca