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Wegfall Kombivorteil nach Rufnummerportierung

  • August 19, 2024
  • 5 Antworten
  • 58 Aufrufe

Hallo, 

mir ist neulich aufgefallen, dass der Kombivorteil für eine der Karten weggefallen ist. Dies ist anscheinend passiert, nachdem die Rufnummer für diese Karte portiert wurde. Im Chat wurde mir erklärt, dass nach der Rufnummerportierung die Hauptnummer gewechselt wurde und somit kein Anspruch auf den Kombivorteil mehr besteht. Für mich ergibt das nur teilweise Sinn, da sich ja bis auf die Rufnummer nichts weiteres geändert hat. Kann mir einer Aufschluss geben, warum kein Anspruch mehr besteht? Warum gibt es dann noch die Vergünstigung für die andere Karte? Besteht die Möglichkeit, die Vorteile  wie vor der Portierung (Wo alles wie gedacht funktioniert hat) zu nutzen?

 

LG

Lösung von o2_Gerrit

Hallo @Carmen Ernst,

ich konnte einmal bezüglich deiner Verträge nachsehen, zwei deiner drei Verträge haben einen Kombivorteil und der dritte Vertrag bist der Gebervertrag für die ersten zwei. Dieser Gebervertrag selber kann keinen Kombivorteil erhalten. 

Viele Grüße,

Gerrit

5 Antworten

o2_Gerrit
  • Moderator
  • August 20, 2024

Hallo @Carmen Ernst,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Das ist nicht so schön, wenn einer deiner Verträge seinen Kombivorteil verloren hat. Durch einen Rufnummernmitnahme sollte dies nicht geschehen können, oder gab es zudem andere Änderungen wie eine Vertragsverlängerung oder einen Neuvertrag?

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2024

Es gab keine weiteren Änderungen. Nur die Rufnummermitnahme.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • Lösung
  • August 20, 2024

Hallo @Carmen Ernst,

ich konnte einmal bezüglich deiner Verträge nachsehen, zwei deiner drei Verträge haben einen Kombivorteil und der dritte Vertrag bist der Gebervertrag für die ersten zwei. Dieser Gebervertrag selber kann keinen Kombivorteil erhalten. 

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2024

Das ergibt schon mehr Sinn. Dann frage ich mich nur, wie diese Situation zustande kam, da es im ersten Leistungszteitraumintervall noch Rabatt auf alle Grundgebühren gab. War das einfach ein Fehler? Ich denke auch, dass man nicht bestimmen kann, welcher Vertrag der Gebervertrag für den Vorteil ist?


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • August 22, 2024

Moin @Carmen Ernst 🙂

Richtig, man kann selber nicht bestimmen welcher der Gebervertrag für einen Kombi Vorteil ist - das ist n der Regel immer der (am längsten bestehende) Erstvertrag.

Ich habe zu deiner Frage bezüglich dem Rabatt gerade in deinem Kundenkonto und auf deinen Rechnungen nachgeschaut. 

Dein Geber Vertrag hatte Anfangs auch einen Kombi Vorteil, welcher nach der Prüfung vom System nicht mehr gewährt werden konnte - deshalb gab es im ersten Leistungszeitraum noch Rabatt auf alle Grundgebühren.

Passt das so für dich oder gibt es hierzu noch Unklarheiten?

Schöne Grüße, Kathi 🌞