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Warum gibt es eine Tonbandaufzeichnung?


Kloetherich
Mitgestalter:in

...beim Lesen der zahlreichen “Betrugs-Threads” hier, ist mir aufgefallen, das immer auf das Widerspruchsrecht, bzw. die schriftliche Zustimmung, zu einem Vertrag hingewiesen wird: Wenn der “Betrogene” auf die, meistens “erlogenen” Aussagen, in der Tonbandaufzeichnung hinweist, ...wird immer damit abgewiegelt, ...diese seien nicht maßgeblich…

Folglich: ...warum aber gibt es dann eine Tobandaufzeichnung…??!?

10 Antworten

5G_Tester
Legende
  • Legende
  • August 8, 2026

Offiziell wohl für Schulungszwecke. 


Kloetherich
Mitgestalter:in

Hmmmh...: ...aha…!!: ...der Eindruck, diese “Aufzeichnung” sei “verbindlich”, ...vereinfacht dann den Betrug natürlich...: ...auf den Tatbestand der “Schulungszwecke” sollte dann wohl auch mal hingewiesen werden, ...oder nicht…??!?


5G_Tester
Legende
  • Legende
  • August 8, 2026

Das weiß ich tatsächlich nicht, da ich diese “beauftragten” Callcenter bisher immer ignoriert habe. 

Bei der normalen Hotline gibt es soweit ich weiß einen Hinweis, dass die Anrufe zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden und man der Aufzeichnung zustimmen kann. 


Kloetherich
Mitgestalter:in

...also, bei meiner letzten telefonischen Vertragsverlängerung, auf der “Bestellhotline”, ...gab es einen solchen Hinweis nicht...: ...das habe ich auch noch nie erlebt, auch nicht bei diversen anderen Anbietern, ...das darauf hingewiesen würde, ...es würde, ein Vertragsabschluß, zu Schulungszwecken aufgezeichnet...: ...seeeeeehr irreführend…!!


schluej
Legende
  • August 8, 2026

Das hatte ich auch schon bei einem Wettbewerber, mit der Aufzeichnung.

Da hatte ich dann doppelt soviel Datenvolumen zum ½ Preis.

Blöd war das ich (nach aufgenommener Einwilligung das auch aufgezeichnet habe), den Tarif habe ich immer noch… Der Wettbewerber hat mir damals auch erzählt, da wird nix aufgezeichnet.

Aber mittlerweile haben sich die Gesetzt geändert:

Verständliche Zusammenfassung vor Abschluss eines neuen Vertrags

Anbieter müssen Ihnen eine Vertragszusammenfassung in Textform (z. B. eine PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form) geben, bevor Sie einen Telefonvertrag (für Festnetz, Internet und/oder Mobilfunkanschluss) abschließen.

Darin müssen ausdrücklich stehen:

  • die Kontaktdaten des Anbieters,
  • wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
  • Aktivierungsgebühren und
  • die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung.

Wenn diese Informationen beim Vertragsschluss nicht ausgehändigt werden können (das dürfte z. B. der Fall sein, wenn Sie Angebote am Telefon erhalten), muss Ihnen der Anbieter diese Zusammenfassung unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Außerdem gibt es in diesen Fällen einen weiteren Schutzmechanismus: Kann der Anbieter vor dem Vertragsschluss am Telefon keine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen, müssen Sie einen Vertrag nach dem Telefonat noch in Textform genehmigen. Bis dahin ist er "schwebend unwirksam", wie es in der Rechtswissenschaft heißt.

Das bedeutet: Geben Sie keine Genehmigung für den Vertrag, ist er nicht wirksam geworden. Der Anbieter hat dann nicht einmal Ansprüche Ihnen gegenüber, wenn er gleich nach dem Telefonat auf die neuen Leistungen umgeschaltet hat. Sie müssen dafür dann nicht zahlen. Stellen Sie also mit der zugeschickten Zusammenfassung fest, dass der Vertrag für Sie nicht in Frage kommt, können Sie an dieser Stelle noch leicht ablehnen.

Außerdem machen verständliche Zusammenfassungen sowie ProduktinformationsblätterTelekommunikationsangebote vergleichbar.

Quelle


poales
Legende
  • Legende
  • August 8, 2026

@Kloetherich 

warum O2 diese Aufzeichnungen immernoch  macht, ist eigentlich die Frage,

 ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem die Aufzeichnungen dem Kunden

zugänglich gemacht wurde. 

letzlich bleibt das Widerrufsrecht,

oder

die Zufriedenheitsgarantie 

oder 

die fehlendene Zustimmung in Textform

oder

die fehlenden Vertragszusammenfassung vor der Zustimmung bzw. Unterschrift 

(soweit dies jeweils in Frage kommt) um Verträge aufzulösen. 

Dinge die der Kundenservice verspricht, bestehen  nur nach schriftlichen Bestätigungen,

egal was sonst noch erzählt wird. 

 

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 54 Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung

Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__54.html


Klaus_VoIP
Legende

Egal ob o2 oder Stromanbieter oder Wasserwerk oder Müllabfuhr - die Aufnahmeerlaubnis wird an so vielen Stellen eingeholt und nirgends wird man 24/7 alle Plätze aufzeichnen. Da wird der Hotline-Frischling von seinem Supervisor stichprobenartig gecheckt und anhand von Gesprächen über Verbesserungsmöglichkeiten gesprochen. 
Solche Dinge muss man auch mal pragmatisch betrachten. 


Forum|alt.badge.img+1
  • Einsteiger:in
  • August 8, 2026

Das ist eine sehr gute Frage! Evtl. soll die Aufnahme und insbes. der Hinweis darauf, dem Kunden Sicherheit suggerieren?

Auch ich habe hier schon Erfahrungen der negativen Art mit dem tel. Kundenservice sammeln dürfen. 
Was mich jedoch mehr bedrückt, ist der Umstand, dass viele darauf hinweisen, Anrufe von 0176/888… nicht anzunehmen. Es seien keine o2 Mitarbeiter, sondern externe Dienstleister, die Provision erhalten. Das mag stimmen, aber sie werden doch bestimmt von o2 mit Zielvorgaben beauftragt, welche Erfolgsquote sie zu bringen haben, oder?

Ich erwarte hierauf keine Antwort. 
 

Andererseits wird nicht unbedingt empfohlen, den telefonischen Kundenservice anzurufen, da man auch hier ungewünscht mit mehr aus dem Telefonat gehen kann, als man wollte.

 

Schliesslich wird der telefonische Kundenservice auch ausgezeichnet und hier liest man dann sehr oft das FB, dass „das nicht der Anspruch von o2 sei und es einem leid tue“, was mit Sicherheit auch stimmt.

o2 stellte vor Jahren den schriftlichen Kundensupport mit dem Motto „Du willst ja schnell eine Antwort“ ein.

Heute nutzt man sehr gerne den Chat, das Kontaktformular und vor allem - dankbar -dieses Forum in der o2 Community.

Wen oder was sichert die Gesprächsaufzeichnung jetzt nochmal ab?

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 8, 2026

Hallo ​@Kloetherich und alle Mitlesenden,

eine Sprachaufzeichnung wird bei uns bei telefonischen Vertragsabschlüssen immer durchgeführt. Sie dient keinen Schulungszwecken und kann bei Reklamationen für eine Klärung hinzugezogen werden. 

Grundsätzlich erhält jeder, der telefonisch einen Vertrag abschließt auch immer vorab eine vollumfängliche Vertragszusammenfassung per E-Mail in Textform.

Leider nehmen sich anscheinend die Wenigsten die Zeit, diese vor einer Zustimmung überhaupt oder wenigstens nur kurz anzuschauen.

Man kann auch bei einer telefonischen Bestellung Bedenkzeit erbitten und bekommt dann per E-Mail die Vertragszusammenfassung mit dem acht Tage gültigen Link zur Zustimmung. So kann man alles in Ruhe prüfen.

Grundsätzlich kann man sich die Unterlagen natürlich auch noch nachträglich, möglichst innerhalb von 14 Tagen anschauen und dann ggf. noch widerrufen, wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte. 

Hier in der Community entsteht leicht der Eindruck, dass unsere Mitarbeiter bei der Kundenbetreuung “unsauber” arbeiten, da uns natürlich vornehmlich Reklamationen erreichen.

Das möchte ich aber ausdrücklich ausschließen. Das Gros der Kunden ist aber ganz sicher nicht unzufrieden und taucht hier im Forum eher selten auf. Das sollte man auch immer im Hinterkopf behalten. 

Viele Grüße

Giulia


poales
Legende
  • Legende
  • August 8, 2026

 

letztlich sollte man die Verträge, wie bei jedem anderen Vertrag überprüfen,

wenn die Vertragszusammenfassung und die Auftragsbestätigung kommen

bleibt, genug Zeit dazu,

eigentlich könnte  man sich die  Gesprächsmitschnitte sparen, 

 

Fehler,  Missverständnise und Irrtümer können auf beiden Seiten 

vorkommen und lassen sich beheben,

aber dazu muss man sich damit beschäftigen.

Manchmal frage ich mich auch,  warum Kunden nur aufs Geld schauen, 

statt mal rumzufragen, ob das O2 Netz vor Ort gut ist

oder

Home-Tarife bestellen, obwohl sie keinen Anschluss der Technologie 

in der Wohnung haben.

oder

Rechnung erst nach 2 Jahren ansehen,

 

da lesen wir hier ja auch alles (un-) mögliche. 🤣