Was steht denn in der Auftragsbestätigung zu deinem Vertrag, die du nach dem Telefonat per E-Mail erhalten hast? Da stehen alle Informationen drin und zudem ist eine Widerrufsbelehrung beigefügt. Du hättest also innerhalb von 14 Tagen von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen können.
Lehrstunde , das man immer lesen sollte, was man fur Vertrage abschließt.
Was steht denn in der Auftragsbestätigung zu deinem Vertrag, die du nach dem Telefonat per E-Mail erhalten hast? Da stehen alle Informationen drin und zudem ist eine Widerrufsbelehrung beigefügt. Du hättest also innerhalb von 14 Tagen von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen können.
Ja tatsächlich steht es in der Auftragsbestätigung sehr weit unten im „kleingedruckten“ drin aber es handelt sich hierbei um eine Relevante Information und ein telefonisch abgegebenes Angebot wo mir die Drosselung runter auf 32 Kb/s vorenthalten wurde da ich zuvor nach Drosselung trotzdem mit 1 Mb/s weiter surfen konnte. In der Tarif Zusammenfassung wird nur von „Flat in alle deutsch Mobilfunknetze“ gesprochen ohne diese Drosselung bzw. Änderung zu erwähnen. Die Regelung gibt es erst seit dem 04.02.2020. Zudem wurde mir zugesagt, dass sich an meinem Vertrag nichts ändern werde. Hätte ich meinen alten Vertrag behalten hätte ich trz. Die 1Mb/s. Rechtlich ist das ganze (unter Vorbehalt) „Wucher“ und auch menschlich fragwürdig was die Dame vom Kundenservice mit diesem vorgehen bezwecken wollte.
Zu jedem Tarif gibt es das Produktinformationsblatt lt tkg Transparenzverordnung. Auch dort ist es klar aufgeführt.
Ja, hättest du deinen vorigen Tarif ohne VVL behalten, wäre alles geblieben - außer die Rabatte.
Leider kann man das jetzt nicht mehr ändern.b
Zu jedem Tarif gibt es das Produktinformationsblatt lt tkg Transparenzverordnung. Auch dort ist es klar aufgeführt.
Ja, hättest du deinen vorigen Tarif ohne VVL behalten, wäre alles geblieben - außer die Rabatte.
Leider kann man das jetzt nicht mehr ändern.b
Mir geht es hier darum , dass die Kundenberaterin mir relevante Informationen am Telefon vorenthalten hat und mir die Leistungen falsch bzw. nicht gänzlich aufgeführt hat. Diese müssten im Vorfeld (übrigens laut Kundenservice auch) ersichtlich und klar sein. Alleine bei der Transparenzverordnung reicht dies nicht aus, da es sich um einen wichtigen Bestandteil des Tarifs/Vertrages handelt. Dieser muss so aufgeführt sein, dass ich es selbst beim Flüchtigen betrachten nicht übersehen kann.
Bitte um erneuten Kontakt von O2 selbst damit wir eine Lösung finden.
Wäre o2 diese Transparenz wichtig, wurde es den neuen „o2 closed 2018“ nicht exact genauso nennen, wie den guten alten Free Tarif.
o2 nimmt hier die erzieherische Aufgabe war, dem Deutschen Dödel wieder Eigenverantwortlichkeit beibringen zu wollen, das rechne ich dem Unternehmen schon positiv an.
Hallo @Can.ox ,
herzlich Willkommen hier bei uns im Kundenforum. Schön, dass du da bist! 
Entschuldige bitte, dass wir aktuell länger benötigen um zu antworten.
@Denner und @Bollermann haben dir ja hier schon einiges geschrieben. Euch vielen Dank dafür.
Seit dem 04.02.2020 haben sich unsere Tarife geändert und die Free-Option ist nicht mehr generell in den Free-Tarifen enthalten. Zu dem Zeitpunkt als du deinen Vertrag verlängert hast entfiel die Free-Option.
Was allerdings genau bei dem Telefonat gesagt wurde und was nicht, kann ich nicht nachvollziehen.
Für uns ist es wichtig, dass du die Tarifinfomail erhalten hast in der die Bestandteile deines Tarifes aufgeführt sind. Dazu hast du die Widerrufsbelehrung erhalten. Wenn dir also ein Bestandteil in dem Tarif anders als abgemacht aufgefallen wäre, so hättest du 14 Tage Zeit gehabt den Vertrag zu widerrufen. Diese Frist hast du verstreichen lassen, wenn ich dich richtig verstehe.
Wir können daher in diesem Fall nichts für dich tun.
Viele Grüße,
Andrea
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