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Verwirrung um Kombivorteil, Widerspruchsfrist bald abgelaufen


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32 Antworten

  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 14, 2024

Danke Dir ein weiteres Mal, @Bumer, für Deine schnelle Antwort!

Den DSL Home S hatte ich telefonisch widerrufen (hatte beim Widerruf vom Mobilfunktarif kürzlich auch gut geklappt); nach 24 Stunden sollte eine Bestätigung kommen, diesmal kam jedoch keine. 

Also habe ich gestern nachgehakt und erfahren, dass man noch gar nicht widerrufen könne, da die Widerrufsfrist noch gar nicht läuft?! Die liefe erst mit Freischaltung des neuen Tarifs und das wäre ja erst ab dem 21/06 gewesen. 

In der Widerrufsbelehrung steht allerdings, die Frist beginnt bei Vertragsabschluss; heißt das, der DSL-Vertragsabschluss besteht erst zum Zeitpunkt der Freischaltung?

Weiß dazu zufällig jemand mehr?

In der Hotline sagte man mir, man würde jetzt die Beauftragung stornieren und ich bekam umgehend eine Bestätigung per Mail. In der steht aber nur eine Auftragsnummer, die ich nicht abgleichen kann mit dem ursprünglichen Auftrag, zumindest habe ich diese dort nirgends gefunden.

In „Mein O2“ war der Hinweis auf der Startseite auf den offenen DSL-Auftrag zwar nicht mehr vorhanden, allerdings ist er noch unter „Bestellungen“ einsehbar. Mir wurde mitgeteilt, dass es 24 Stunden dauern könne, ehe alles richtig im System angezeigt wird. Ich harre mal der Dinge.

Danke Euch im Voraus!


poales
Legende
  • Legende
  • June 15, 2024

 

In der Widerrufsbelehrung steht allerdings, die Frist beginnt bei Vertragsabschluss; heißt das, der DSL-Vertragsabschluss besteht erst zum Zeitpunkt der Freischaltung?

Weiß dazu zufällig jemand mehr?

es gilt die schriftliche Widerrufsbelehrung und nix anderes,

nutze diese Email, da gibt es eine sofortige Eingangsbestätigung.😉

E-Mail: widerruf@cc.o2online.de

 

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 16, 2024

 

In der Widerrufsbelehrung steht allerdings, die Frist beginnt bei Vertragsabschluss; heißt das, der DSL-Vertragsabschluss besteht erst zum Zeitpunkt der Freischaltung?

Weiß dazu zufällig jemand mehr?

es gilt die schriftliche Widerrufsbelehrung und nix anderes,

nutze diese Email, da gibt es eine sofortige Eingangsbestätigung.😉

E-Mail: widerruf@cc.o2online.de


Klar gilt die schriftliche Widerrufsbelehrung; nur was mit dem Zeitpunkt des „Vertragsabschlusses“ gemeint ist, wird darin leider nicht näher erläutert. 

In der Hotline wurde mir zwei Mal voneinander unabhängig mitgeteilt, dass der Widerruf erst nach Freischaltung des neuen Tarifs möglich ist - davor kann man nur den Auftrag stornieren. 

Genau das habe ich getan und es wurde mir ja auch (siehe mein vorheriger Post) kurzfristig schriftlich bestätigt, wenn auch etwas kryptisch. Mittlerweile wird die Änderung aber auch in Mein O2 angezeigt. 

Hätte ich den Widerruf über die einschlägige E-Mail-Adresse vorgenommen, hätte das zu einem Zeitpunkt vor Beginn der Widerrufsfrist u. U. wieder für Verwirrung gesorgt.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 17, 2024

Du brauchst nicht anzurufen, die oben genannten Angebote bekommst du Online bei der Rückgewinnung oder im o2 Shop.

Und weißt Du/wisst Ihr zufällig, wie lange es nach Online-Kündigung in etwa dauert, bis sie eingetragen ist?

innerhalb weniger Stunden. Zum Folgetag gibt es die Angebote. 🍀


Kann ich ein weiteres Mal nicht bestätigen, dass die Angebote online und telefonisch dieselben wären (zumindest bei VVL ohne Kündigung, wie es mit Kündigung ist, weiß ich nicht).

Ich habe nämlich mittlerweile den Mobilfunktarif tatsächlich über die Hotline verlängern lassen. Anlässlich der DSL-Stornierung wurde mir ein recht gutes Angebot gemacht. Das wollte mir der Kundenbetreuer zumailen für sieben Tage Bedenkzeit, allerdings kam die Mail nie an.

Also habe ich noch einmal angerufen und mir wurde gesagt, es wäre gar keine Mail an mich verschickt worden (?). Man bot mir in diesem Gespräch jedoch ein noch um einiges besseres Angebot zur VVL an - annähernd so gut wie weiter oben von @Bumer für den Kündigungsfall beschrieben. Da habe ich zugegriffen. 

Zwischen beiden Telefonaten lagen ca. 20 Minuten, die Angebote haben sich deutlich unterschieden. In Mein O2 waren sie die ganze Zeit über wesentlich schlechter.

Jedenfalls hat letztendlich alles geklappt, auch ohne Kündigung. Nochmals Danke für Eure hilfreichen Infos, ohne diese hätte ich eventuell den ganzen Prozess mit der DSL-Stornierung nicht angestoßen.

LG


o2_Senay
  • Moderatorin
  • June 17, 2024

Hallo @celesti, freut mich sehr, dass du eine Lösung hier gefunden und zufriedenstellende Angebote über die Hotline für eine Vertragsverlängerung erhalten hast. Vielen Dank an allen, die hier so toll und hilfreich unterstützt haben💙

celesti, melde dich bei Fragen gerne jederzeit hier erneut. Bis zum nächsten Mal👋

Liebe Grüße,

Senay


poales
Legende
  • Legende
  • June 17, 2024


Klar gilt die schriftliche Widerrufsbelehrung; nur was mit dem Zeitpunkt des „Vertragsabschlusses“ gemeint ist, wird darin leider nicht näher erläutert. 

ich finde es ziemlich klar,

bei Dienstleistungen gilt der Vertragsabschluss + der Erhalt der Widerrufsbelehung.

 

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg;
Telefonnummer: 0176 888 55 222,
E-Mail: widerruf@cc.o2online.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

https://static2.o9.de/resource/blob/67404/ceb3cda157a40eecc31fe308d4c14072/widerruf-my-home-download-data.pdf


o2_Senay
  • Moderatorin
  • June 18, 2024

Danke poales, das ist richtig, dass die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnt👍

LG,

Senay