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Vertragsverlängerung mit neuer Vertragsbeginn ohne Zustimmung


DnzGnc
Besucher:in

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich durch Zufall in der Mein o2 App festgestellt, dass mein bestehender Mobilfunkvertrag vom 10.12.2024 offenbar am 14.03.2026 verlängert wurde und dieses Datum nun als neuer Vertragsbeginn hinterlegt ist.

Gleichzeitig wird mir eine neue Mindestvertragslaufzeit bis zum 13.03.2028 angezeigt.

Mein ursprünglicher Vertrag wurde bereits am 10.12.2024 abgeschlossen. Eine Vertragsverlängerung zum 14.03.2026 habe ich weder beauftragt noch ihr ausdrücklich zugestimmt.

Mir liegt hierzu auch keine entsprechende Vertragsbestätigung oder Vertragszusammenfassung vor. Ebenso ist mir keine Benachrichtigung über eine solche Vertragsverlängerung bekannt. 

Ich bestreite daher ausdrücklich, dass eine wirksame Vertragsverlängerung mit einer erneuten Mindestlaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde.

Ich fordere Sie auf, mir folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. Einen nachvollziehbaren Nachweis, wann, auf welchem Weg und durch welche Erklärung meinerseits die angebliche Vertragsverlängerung zustande gekommen sein soll.

2. Die vollständige Vertragszusammenfassung und Vertragsbestätigung zur angeblichen Verlängerung vom 14.03.2026.

3. Einen Nachweis meiner ausdrücklichen Zustimmung zur erneuten Mindestvertragslaufzeit bis zum 13.03.2028.

4. Eine schriftliche Erläuterung, weshalb der ursprüngliche Vertragsbeginn aus dem Jahr 2024 durch den 14.03.2026 ersetzt wurde.

Nach § 56 TKG sind Telekommunikationsverträge nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bei einer stillschweigenden Verlängerung grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Eine erneute Vertragsbindung bis März 2028 ohne meine entsprechende Zustimmung akzeptiere ich nicht.

Sollte keine wirksame Vereinbarung über eine erneute Mindestvertragslaufzeit vorliegen, fordere ich Sie auf, die Vertragsdaten entsprechend zu korrigieren und mir die gesetzlich vorgesehene Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von einem Monat nach Ablauf der ursprünglichen Mindestlaufzeit schriftlich zu bestätigen.

Ich erwarte innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang dieses Schreibens eine vollständige schriftliche Stellungnahme sowie die angeforderten Nachweise.

Sollte keine nachvollziehbare Klärung erfolgen, werde ich den Sachverhalt der Bundesnetzagentur beziehungsweise der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation sowie meinem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Deniz G.