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Hallo,

ich habe den Vertrag meiner Frau übernommen und wollte diesen nun in eine Partnertarif umwandeln. Vorab wurde mir mitgeteilt das es problemlos möglich ist den Vertrag in den gleichen wie meinen, nur mit 50% Rabatt umzuwandeln und das ich auch die Gebühren erstattet bekommen würde. Jetzt hab ich den Vertrag übernommen und es wusste davon keiner mehr etwas. Die Erstattung der Gebühren würde ich nicht bekommen und der einzige Tarif wäre ein größerer als meiner, der entsprechend auch noch teurer ist. Warum kann es nicht einmal so laufen wie angekündigt… kann mir dazu bitte jemand helfen?

 

viele Grüße 

Christoph

Hallo @Chrissssssssss,

willkommen bei uns in der Community. 🙂

Ist bei dem Vertrag, den du von deiner Frau übernommen hast zufällig eine Vertragsverlängerung möglich? Ich frage nur vorab schonmal, denn der Kombivorteil (Rabatt auf die Partnerkarte) wird bei einem Vertragsinhaberwechsel nicht mit übernommen, könnte aber im Zuge einer Vertragsverlängerung frisch eingerichtet werden, wenn es nach unseren Angebotsmöglichkeiten machbar ist.

Viele Grüße,

Michi


@Chrissssssssss 

wie heißt der jetzige Tarif und was kostet er aktuell? Und in welchen soll mit Kombivorteil verlängert werden?


Hallo und vielen Dank für die Reaktionen. 
 

Also ich habe den Mobil M Boost und meine Frau den O2 Grow. Ihr Vertrag ist verlängerbar und ich hätte für sie gern den Vertrag als Partnerkarte in den gleichen wie meinen. Was sagst ihr denn zu den Gebühren für die Vertragsübernahme? 


@Chrissssssssss 

und was kostet er aktuell?

Was sagst ihr denn zu den Gebühren für die Vertragsübernahme? 

die Gebühren können nur erlassen werden, wenn vor dem VIW verlängert wird. Das wird im Datensatz bei der VVL vermerkt.


Hallo @Chrissssssssss,

Bei einer Verlängerung vor dem Vertragsinhaberwechsel ist also ein Erlass der Gebühr für den Wechsel möglich, wie Bumer schrieb, dann ist jedoch der Rabatt aus dieser Verlängerung fest für mindestens 5 Monate und es kann kein Kombivorteil sein, da dieser an die alte Konstellation der Verträge gebunden ist bzw nicht möglich, wenn es ein einzelner Vertrag ist. Nach einem Vertragsinhaberwechsel ist dann eine Verlängerung mit einem Kombivorteil möglich, wenn der Kombivorteil angeboten wird. Ob dies der Fall ist, können wir jedoch nicht sagen, da die Angebote im System erstellt werden.

Viele Grüße,

Gerrit


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