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Vertragskündigung per Check-24 Portal vom o2-Händler

  • August 20, 2024
  • 6 Antworten
  • 167 Aufrufe

Im o2 wurden 2 neue Verträge, zu bestehenden Rufnummern (Rufnummernportierung) abgeschlossen, wobei der Händler augenscheinlich die Kündigung der alten Verträge vergessen hat. Zahle jetzt für 2 x 2 Verträge.
Am welcher Stelle kann man sich wenden um diesen Mist zu beenden?
Kann man irgendwo zuviel gezahlte Nutzungsentgelte zurückfordern?

 

 

Lösung von bs0

Unabhängig davon wo man den Vertrag abgeschlossen hat, gekündigt wird so wie es in den AGB steht, also in Textform, am besten über das Kündigungsformular: http://info.o2online.de/kuendigung/. Für die frist- und formgerechte Kündigung ist alleine der Kunde verantwortlich.

Die Kündigung kannst / solltest du jetzt nachholen. Wenn die Mindestlaufzeit der Verträge schon vorbei ist, können sie jetzt mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

6 Antworten

o2_Sven
  • Moderator
  • August 20, 2024

Hallo @angry boy ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du über Check24 zwei Verträge bei uns abgeschlossen, du bist auch schon Kunde bei uns mit zwei weiteren Verträgen. Diese bereits bestehenden Verträge würdest du gerne kündigen, dies kannst du ganz leicht online beauftragen.
Anscheinend sollte eine Kündigung bereits durch den Reseller erfolgt sein, was jedoch nicht der Fall war, korrekt?

 

Schöne Grüße, Sven


bs0
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  • Legende
  • August 20, 2024

Der Reseller kann nicht für dich kündigen. Das musst du selbst machen. Zurückfordern kannst du nichts, da die Verträge noch nicht gekündigt wurden.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2024

Hatte 2 alte laufende Verträge (länger 24 Monate) und wollte diese auf einen anderen Vertrag umschreiben. Habe einen o2-Shop aufgesucht, die neuen Verträge, dort vorort, abgeschlossen, incl. Portierung der Rufnummern der alten Verträge. Auf entlichen Nachfragen im o2-Shop hieß es immer wieder das sich o2 melden würde. Rückfragen bei o2 ergaben “Portierung nicht möglich, Vertrag nicht gekündigt”. Da der o2-Shop dies anscheinend vergessen hat, wie sich später heraus stellte, holte der o2-Shop die Kündigung 2 Monate später nach, über Check24-Portal. Dieser Ablauf scheint dort üblich zu sein. Frage mich nur ob es keine andere Möglichkeit der Kündigung gab? Zum Beispiel direkt über o2, in der Bearbeitung im Shop oder muß man immer die Verträge seperat, persönlich kündigen? Über das Check24-Portal bzw meino2 hätte ich dies warscheinlich selbst hin bekommen und die Fehler wären bei mir gelegen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • August 20, 2024

Unabhängig davon wo man den Vertrag abgeschlossen hat, gekündigt wird so wie es in den AGB steht, also in Textform, am besten über das Kündigungsformular: http://info.o2online.de/kuendigung/. Für die frist- und formgerechte Kündigung ist alleine der Kunde verantwortlich.

Die Kündigung kannst / solltest du jetzt nachholen. Wenn die Mindestlaufzeit der Verträge schon vorbei ist, können sie jetzt mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


Klaus_VoIP
Legende

... holte der o2-Shop die Kündigung 2 Monate später nach, über Check24-Portal. Dieser Ablauf scheint dort üblich zu sein.

Das ist keineswegs “üblich” und war vermutlich sogar rechtswidrig, wenn die Vollmacht dazu gefehlt hat. Im Endeffekt gibt sich dann allem Anschein nach jemand illegal für Dich aus und das ist alles andere als “üblich”.


o2_Dennis
  • Moderator
  • August 24, 2024

Hallo @angry boy,

ich muss gestehen, dass mir aufgrund der Erwähnung von Check24 der Ausgangspunkt nicht mehr wirklich klar ist. Dort bestanden die Verträge bereits und über den Shop wurde dann was genau dort gemacht? 

VG
Dennis