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Hallo,

Ich habe bereits einige Fragen bezüglich des Vertragsinhaberwechsels gesehen, jedoch war meine Frage jetzt, ob man jederzeit den Vertragsinhaber wechseln kann und ob dies auch stattfinden kann, wenn zu einem Tarif ein Gerät dazu gebucht wurde. Der Plan war jetzt gewesen, dass der Vertrag zunächst auf meine Eltern läuft und ab nächstes Jahr auf mich übertragen wird, da ich dann erst die Volljährigkeit erreicht habe. 

Wenn ihr mir dabei helfen könntet, wäre ich euch sehr dankbar.

Für den Mobilfunkvertrag kann ein Vertragsinhaberwechsel erfolgen, für Endgeräte jedoch nicht.


Das bedeutet also, wenn ich einen “Kombi”-Vertrag buche, wo ein iPad enthalten ist und der Mobilfunkvertrag, kann nur der Mobilfunkvertrag überschrieben werden?


Ja.


edit: Verlesen


@Marvin161

hi, der Vertragsinhaber von myHandy-Ratenkaufverträgen kann nicht geändert werden.

Aber du kannst natürlich die Raten für deine Eltern übernehmen

und den Vertrag bezahlen.

mfg

 

Wissenswert

  • Einmalkosten in Höhe von 34,99 Euro fallen für den neuen Inhaber an.
  • Eine ausgesprochene Kündigung durch den bisherigen Inhaber wird durch den Wechsel unwirksam.

 

 


Beachte bitte, dass das Gerät nicht übertragen werden kann und ein Hardwarerabatt, Kombivorteil etc auf den Tarif nach Vertragsinhaberwechsel entfällt... 


Hi @Marvin161 ,

 

deine Frage wurde ja bereits super beantwortet (danke euch!).

Gibt es noch weitere offene Fragen? Falls ja, gerne wieder hier!

Viele Grüße,
Kurt


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