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Vertragsinhaberwechsel


Hallo, 

ich hatte zwei Mobilfunkverträge. Der eine davon sollte auf meinen Sohn umgeschrieben werden. Der zweite (mein eigener) sollte nicht umgeschrieben werden und war bereits gekündigt. 
Nun wurden wohl beide Verträge auf meinen Sohn umgeschrieben und die Kündigung meines Vertrages ist auch nicht mehr hinterlegt. Vor allem wurde aber auch die Umschreibung zweimal (für jeden Vertrag einzeln) berechnet. Und die monatlich Gebühr bei meinem Vertrag hat sich auch geändert. 
Es wäre schon wenn sich mal ein Moderator melden könnte. 

11 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • August 9, 2026

@stefan8277 

bei einem Vertragsinhaberwechsel muss der Empfänger jedem einzelnen Vertrag zustimmen, 

wurde das für beide Verträge gemacht? 

wann war das?

wenn jetzt die Rechnung vorliegt, dürfte es zu spät für einen Widerruf sein. 

es  werden 2x die Gebühren berechnet, wenn 2 Verträge übernommen werden, 

Und die monatlich Gebühr bei meinem Vertrag hat sich auch geändert. 

wenn es einen Kombi-Rabatt  gab und nichts zum Kombinieren da ist,

entfällt der Rabatt. 

 

eine Kündigung muss der neue Inhaber selbst eintragen 

 

Wissenswertes rund um den Vertragsinhaberwechsel

  • Einmalkosten in Höhe von 34,99 Euro fallen für den Inhaber oder die neue Inhaberin an.
  • die Vertragsübernahme findet erst statt, wenn der neue Inhaber nach Erhalt aller Informationen mit Jetzt kaufen den Wechsel bestätigt hat
  • Eine ausgesprochene Kündigung durch den bisherigen Vertragspartner wird durch den Wechsel unwirksam.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 9, 2026

Okay.  Das verstehe ich. Aber wenn doch jetzt beide Verträge übertragen sind, müsste es ja doch wieder einen Kombivorteil geben. 
Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler? 


poales
Legende
  • Legende
  • August 9, 2026

@stefan8277 

einen Kombi-Rabatt gibt's nicht von alleine, 

erst bei einer  Vertragsverlängerung kann das gebucht werden, 

 

wenn ein Vertrag gekündigt wird , 

entfällt der Kombi-Rabatt aber wieder,

 

evtl. neu kündigen, 

für dich einen neuen Vertrag abschließen und die Rufnummer dorhin portieren. 

das geht auch mit verschiedenen Namen

und dem internen Portierungsformular. 


Bumer
Legende
  • August 10, 2026

@stefan8277 

wieviele VIW hast du beauftragt?


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 10, 2026

Ich habe eigentlich nur einen VIW für die Nummer meines Sohnes beauftragt. Scheinbar ist ist dann aber etwas schief gegangen. Möchte auch nicht ausschließen, dass wir einen Fehler gemacht haben. 
Meinen Vertrag nutze ich gar nicht mehr , weshalb er auch zu Dezember 2026 gekündigt war, jetzt aber wieder als ungekündigt auftaucht, mit meinem Sohn als Vertragsinhaber. 


Frau Bollermann
Legende
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@stefan8277 

Ja, weil eine Kündigung nach Vertragsinhaberwechsel nichtig ist. Der neue Vertragsinhaber kann/muss die Kündigung erneut einreichen. 


Sandroschubert
Legende

Entweder widerrufen (wenn weniger als 14 Tage seit Beauftragung rum sind) oder dein Sohn kündigt den Vertrag jetzt selbständig.


Bumer
Legende
  • August 10, 2026

@stefan8277 

Ich habe eigentlich nur einen VIW für die Nummer meines Sohnes beauftragt.

dann können nicht 2 Verträge übertragen werden. Kläre das ab.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


poales
Legende
  • Legende
  • August 10, 2026

es  müssen ja auch 2 Verträge durch den Sohn angenommen worden sein 🤔

merkwürdig 

wenn die Rechnung vorliegt, ist es für einen Widerruf wohl zu spät, 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 10, 2026

Hallo ​@stefan8277,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich habe mir beide Verträge gerne einmal angeschaut, der Vertragsinhaberwechsel wurde auf jeden Fall nur für eine Rufnummer durchgeführt.

Wurde er möglicherweise für die falsche Rufnummer beauftragt?

Übertragen wurde der gekündigte Vertrag mit der Endnummer ...360, dieser läuft jetzt auf deinen Sohn. 

Sollte es tatsächlicher der falsche Vertrag sein, muss der Vertragsinhaberwechsel bis spätestens zum 14.08.2029 widerrufen werden (14 Tage Frist).

Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Am Schnellsten kannst du oder dein Sohn den Widerruf per E-Mail an o2_vertragsinhaberwechsel@telefonica.com einreichen. 

Die Kosten für Inhaberwechsel werden dann erstattet. Für die Dauer der Nutzung werden deinem Sohn die Grundgebühren und Verbindungsgebühren in Rechnung gestellt. 

Anschließend kannst du den Wechsel für die richtige Rufnummer neu beauftragen. 

Der Kombivorteil entfällt bei dem Wechsel auf jeden Fall, da er nur in Kombination von mindestens zwei Verträgen vergeben werden kann. 

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast, wir helfen dir gerne weiter. 

Viele Grüße

Giulia


Bumer
Legende
  • August 10, 2026

@stefan8277 

Ich habe mir beide Verträge gerne einmal angeschaut, der Vertragsinhaberwechsel wurde auf jeden Fall nur für eine Rufnummer durchgeführt.

woran erkennst du das beide Verträge übertragen wurden? 🤔