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Vertragsabschluss durch arglistige Täuschung – Widerruf wird abgelehnt – Vertriebspartner Hamburg


Guten Tag, ich benötige dringend Hilfe. Am 06.05.2026 haben mein Mann und ich einen o2-Vertriebspartner in Hamburg aufgesucht, um lediglich eine SIM-Karte für unsere Tochter zu erwerben. Der Mitarbeiter behauptete, unser bestehender Tarif „Smart Unlimited” laufe im nächsten Monat aus und wir müssten danach jeweils 40€ pro Person zahlen – obwohl wir gemeinsam nur 40€ zahlten. Diese Aussage war falsch. Unter diesem Druck unterzeichneten wir drei neue Verträge, ohne zu wissen dass es sich um komplett neue Verträge handelt. Im Vertragstext Punkt 8 steht ausdrücklich, dass die Widerrufsbelehrung per E-Mail zugesendet wird. Diese haben wir nie erhalten. Wir haben mehrfach schriftlich Widerruf gemäß §356 BGB und Anfechtung gemäß §123 BGB erklärt. O2 lehnt alles ab. Was kann ich noch tun? Parallel wende ich mich an die Verbraucherzentrale Hamburg.

11 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • May 15, 2026

@tjorvienn 

moin, ein Wideruf ist im Shop gesetzlich nicht vorgesehen, 

dort gilt was unterschrieben wurde.

Hast du vor der Unterschrift eine Vertragszusammenfassung erhalten ? 

falls nicht, kannst du den Vertrag anfechten.

Dabei ist die entsprechende Begründung wichtig.

 

Verbraucherzentrale

Warum ist die Vertragszusammenfassung bei Vertragsabschlüssen so wichtig?

Die Vertragszusammenfassung  ist ein wesentlicher Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Sie soll Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen schützen. Zudem soll es Ihnen die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Telekommunikations-Produkt erleichtern.

Die Vertragszusammenfassung bedeutet, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Ihnen eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung Ihrer Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar, bevor Sie den Vertrag abschließen. Konkret heißt das:

  1. Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491


  • Autor
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  • May 15, 2026

Nein, wir haben vor der Unterschrift keine Vertragszusammenfassung erhalten. Der Mitarbeiter hat uns die Verträge direkt zur Unterschrift vorgelegt, ohne uns vorher irgendwelche Informationen auszuhändigen.
Außerdem hat er uns nach der Unterschrift drei neue SIM-Karten ausgehändigt. Wir haben gar nicht verstanden, wofür diese sind. Er erklärte nur, dass wir in ein paar Tagen einen Brief bekommen und dann in den Shop kommen sollen, um die alten Nummern mit den neuen SIM-Karten zu verbinden.
Erst zu Hause, als wir die Unterlagen in Ruhe durchgelesen haben, wurde uns klar, dass es sich um drei komplett neue Verträge handelt – und nicht um eine einfache Tarifänderung, wie wir es verstanden hatten. Wir waren sehr schockiert.
Wir sind der Meinung, dass der gesamte Ablauf darauf ausgelegt war, uns zu täuschen.


poales
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  • May 15, 2026

fechte die  Verträge mit der entsprechenden Begründung

schriftlich und nachweisbar an, 

zusätzlich würde ich eine Händlerbeschwerde bei O2 einreichen , 

z.b. über das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 

Parallel wende ich mich an die Verbraucherzentrale Hamburg.

das ist durchaus sinnvoll 😉


schluej
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  • May 15, 2026

Moin,

Du kannst Dich auch an die VZ in HH wenden.

Der Punkt 8 wird vermutlich die Werbung betreffen, nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag!

Bitte mal genau lesen was da steht!


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 15, 2026

Danke für den Hinweis! Sie haben recht – Punkt 8 betrifft die Versicherung. Unsere Hauptargumente sind: keine Vertragszusammenfassung vor der Unterschrift (§55 TKG) und arglistige Täuschung (§123 BGB). 😣


poales
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  • May 15, 2026

Hauptargumente sind: keine Vertragszusammenfassung vor der Unterschrift (§55 TKG)

wurde dies, denn bei der bisherigen Anfechtung als Begründung angegeben?


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 15, 2026

Nein, das haben wir nicht erwähnt. Wir haben bisher nur geschrieben, dass wir getäuscht wurden – der Mitarbeiter hat uns falsche Informationen über unseren Tarif gegeben, um uns zum Unterschreiben zu drängen. Außerdem wussten wir gar nicht, dass wir neue Verträge abschließen. Was würden Sie uns jetzt empfehlen?


bs0
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  • Legende
  • May 15, 2026

Die Verbraucherzentrale wird dich sicherlich auch zu einer Anfechtung raten, aber dich dort beraten zu lassen ist nicht verkehrt.

Die fehlende Vertragszusammenfassung ist das wichtigste Argument, da eine Täuschung schwerer zu beweisen ist. Der richtige Paragraf ist allerdings § 54.


Sandroschubert
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Ich würde es erst einmal mit der Zufriedenheitsgarantie probieren o2 Zufriedenheitsgarantie: Mobilfunktarif 30 Tage risikofrei testen


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  • Besucher:in
  • May 15, 2026

Leider geht das nicht – unser Vertrag wurde bei einem Vertriebspartner abgeschlossen, nicht im direkten O2 Shop. 😔


poales
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  • Legende
  • May 15, 2026

@Sandroschubert 

gute Idee 💐

wenn das auf die Tarife zutrifft, 

ich gestehe die Zufriedenheitsgarantie habe ich nocht nicht richtig auf dem Plan. 

Es würde mich freuen,  wenns so einfach gelöst werden kann. 

Nachtrag

schade, dass es hier nicht geht.