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Warum O2 Service

Vertrag


Guten Tag, 

Ich habe seit letztem Jahr im Dezember, bei euch einen Vertrag abgeschlossen, diesen dann aber wieder nach einer Woche, also rechtzeitig nicht über die frist gekündigt, ich habe am selben Tag noch einen anderen Vertrag erworben, denn ich auch behalten möchte, nun ist es aber so, das obwohl ich die Kündigungsbestätigung bekommen habe, der andere Vertrag noch als aktiv auf meiner o2 App angezeigt wird und ich auch weiter dafür kosten erhalte, obwohl ich diesen Vertrag bereits gekündigt habe und ihn auch weiter hin nicht benutzte, ich habe dahingehend nur eine Bestätigung für denn Eingang meiner Kündigung erhalten, da ich aber fristgerecht gekündigt habe, werde ich mich weigern denn anderen Vertrag weiter zu bezahlen da ich ihn nicht will, nicht benutzte und wie bereits erwähnt auch fristgerecht gekündigt habe

4 Antworten

Bumer
Lehrling
  • 23306 Antworten
  • 20. März 2025

Eine Kündigung beendet den Vertrag erst zum Mindestlaufzeitende. Du hättest widerrufen müssen.


noreply
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 2140 Antworten
  • 20. März 2025

Eine Kündigung greift zum Ende der Vertragslaufzeit, also entweder nach 1 Monat (Flextarif) oder halt nach 24 Monaten.

Du hättest den unerwünschten Vertrag innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist widerrufen müssen.


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • 24654 Antworten
  • 26. März 2025

Hallo ​@MarDu,
hertlich willkommen in der o2 Community. Es freut uns sehr, dass du dich mit deinem Anliegen bei meldest. Es ist in der Tat so wie hier bereits geschrieben wurde, wenn du eine Kündigung einreichst, wird diese zu Ende der Vertragslaufzeit eingerichtet und bestätigt. Nur wenn du einen Widerruf einreichst, wird dieser dazu führen das der Vertrag direkt beendet wird und keine Berechnung erfolgt. Zu welchem Datum wurde dir die Kündigung denn bestätigt?
Liebe Grüße Bianca


jsc
Meister/In
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  • Meister/In
  • 6304 Antworten
  • 26. März 2025

@MarDu Deine einzige Chance wird wohl sein den nicht gewollten Vertrag jemand anders zu geben mit einem Vertragsinhaberwechsel…

Bevor man Verträge abschliesst, sollte man den Unterschied zwischen Widerruf, Stornierung, Kündigung eigentlich wissen ;)


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