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Versprechungen bei Vertragsverlängerung nicht eingehalten, Betrug


Zunächst möchte ich sagen, dass ich schon über 10 mal wegen dem Problem Kontakt zum Kundenservice hatte, 2 eingereichte Beschwerden blieben unbeantwortet.

Deswegen habe ich Folgendes auf Trustpilot geschrieben, worauf prompt die Antwort kam, ich solle das hier nochmal thematisieren:
 

Mit O2 habe ich schon viel mitgemacht, ich bin seit Ewigkeit Kundin.
Auch mir wurden bereits ab Februar mehrere Angebote unterbreitet, um meinen Vertrag zu verlängern.
Mir wurde angeboten, für knapp 10 Euro und 20 GB meinen Vertrag weiterzuführen, dabei wären meine Multisim inclusive.
Ein anderer Kunde hat hier Ähnliches geschrieben, darauf antwortete O2, dass man eine Vertragszusammenfassung bekommen würde.
Das habe ich, dort standen aber rund 15 Euro, also mit Connect-Option, daher habe ich diesen Vertrag widerrufen. O2 habt mich wieder kontaktiert, selbes Angebot, selbes Problem, das Spiel 3 mal.
Der Mitarbeiter, der mich dann kontaktiert hat, hat mir gesagt, dass der Preis 3 Monate gilt, danach nur 9,95.
Darauf habe ich mich leider eingelassen.
Mehrere Anrufe bei der Hotline waren erfolglos. Meine Beschwerde wurde einfach ignoriert.
Abgesehen davon, dass bei O2 die linke Hand nicht weiß , was die rechte macht, das ist Betrug.
Es gibt eine Sprachaufnahme, die bei Vertragsabschluss gemacht wird, leider habe ich die nicht, dort muss definitiv der Preis von 9,95. zu hören sein.
 

18 Antworten

Frau Bollermann
Legende
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@Schmolli 

Es gilt die schriftliche Vertragszusammenfassung  , die du VOR Abschluss per E-Mail erhalten hast. Hast du dieser aktiv via "kostenpflichtig bestellen" Button oder lediglich mit "JA" am Telefon zugestimmt 

Sprachaufzeichnungen sind irrelevant. 

Das steht ja auch in deinem Text

"...darauf antwortete O2, dass man eine Vertragszusammenfassung bekommen würde.

Das habe ich, dort standen aber rund 15 Euro, also mit Connect-Option, daher habe ich diesen Vertrag widerrufen."  

warum hast du dann nicht darauf geachtet? 


Bumer
Legende
  • July 31, 2026

Es gibt eine Sprachaufnahme, die bei Vertragsabschluss gemacht wird, leider habe ich die nicht, dort muss definitiv der Preis von 9,95. zu hören sein.

was steht in der dazugehörigen Vertragszusammenfassung?


Sandroschubert
Legende

Hallo,

auch hier die Antwort, was stand in der letzten Vertragszusammenfassung?

Anrufe können nicht abgehört werden, diese werden gelöscht, darum zählt das was in der Zusammenfassung steht und man bestätigt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 31, 2026

Die schriftliche Vertragszusammenfassung habe ich bekommen und dort steht der Grundpreis von 9,95 drin. Zusätzlich die 5 Euro für die Connect Option. Mir wurde aber das kostenlose Nutzen der Multisim zugesichert, in der Vertragszusammenfassung steht auch Sim1, Sim2… kostenlos.

Da mich O2 insgesamt 4 mal kontaktiert hat , um meinen Vertrag zu verlängern, habe ich 3 mal wiederrufen.

Der letzte Mitarbeiter sagte mir, die Connect Option würde nach 3 Monaten wegfallen, genau das ist auch bei der Sprachaufzeichnubg so gesagt worden.

Da ich BISHER, auch wenn es lange gedauert hat, immer alle Probleme lösen konnte, habe ich mich darauf eingelassen, ich bin seit 20 Jahren bei O2.

 

Aus Fehlern lernt man.

Der Vertrag ist trotzdem günstig, aber trotzdem fühle ich mich verschaukelt.


Bumer
Legende
  • July 31, 2026

Es gibt keinen *Grundpreis 9,95 EUR*, wenn wären es 9,99 EUR.

Poste bitte die Vertragszusammenfassung hier!


bs0
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  • Legende
  • July 31, 2026

Und wo ist der Betrug, den du im Betreff und dem ersten Post erwähnt hast? Oder sollte das heißen du fühlst dich betrogen? Ein ziemlich großer Unterschied.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • August 10, 2026

Hallo ​@Schmolli,

schön, dass du hier bei uns in unserer o2 Community schreibst 🙂

Oh weh, das ist keine schöne Erfahrung, wenn du bereits dreimal eine Verlängerung deines Vertrages widerrufen musstest.

Ich sehe, dass eine Beschwerde von deiner Seite die vierte und jetzige Verlängerung betreffend bei uns eingegangen ist und von unsere Fachabteilung dieses bearbeitet.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Besucher:in
  • August 12, 2026

Schön wie alle die betrügerischen Machenschaften verteidigen.
 

Hätte sie sich den Vertrag nochmal durchlesen sollen? Sicherlich

Ist es deswegen in Ordnung vom Kundensupport belogen zu werden? Für mein Verständnis nicht


bs0
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  • Legende
  • August 12, 2026

@TofuTost Was ist dein Anliegen? Niemand verteidigt hier die Vorgehensweise und natürlich ist es nicht in Ordnung. Betrug ist es trotzdem nicht.

Wichtig ist jetzt, dass die Beschwerde bearbeitet und das Problem gelöst wird.


  • Besucher:in
  • August 12, 2026

@bs0 

Vorsätzliche Falschbehauptung ist Betrug. Davor schützt auch das Procedere, mit der Vertragszustellung und der 14 Tage Widerrufsrecht nicht.  Ob das nun falsche Werbung auf einem Plakat ist, oder der freundliche Kundensupport (Verkäufer). 

 

Du verteidigst es offen.

Mein Anliegen wäre nur, dass man den Unmut auch offen kommuniziert und denen nicht noch die Stange hält.

 


bs0
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  • Legende
  • August 12, 2026

@TofuTost Nein, ist es nicht, und nein, ich verteidige gar nichts. Betrug ist eine vorsätzliche Straftat mit klar definierten Tatbestandsmerkmalen, eine (ggf. vorsätzliche) Falschbehauptung alleine reicht dafür definitiv nicht. Eventuell liegt tatsächlich aus anderen Gründen ein Betrug vor, aber dafür gibt es dem hier geschilderten Sachverhalt nach keine konkreten Anhaltspunkte

Unmut darf man selbstverständlich offen kommunizieren, wenn man bei den Tatsachen bleibt und nicht etwas behauptet was einfach nicht der Wahrheit entspricht.


  • Besucher:in
  • August 12, 2026

@bs0 

also gilt folgendes nicht, bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen?

Wann greift die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?

Eine Willenserklärung ist gemäß § 123 Abs. 1 1. Alt. BGB rechtlich anfechtbar, wenn die unterzeichnende Person durch eine bewusste Irreführung zu ihrer Unterschrift bewogen wurde. Führt dieser Einwand zum Erfolg, gilt das gesamte Rechtsgeschäft nach § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend als von Anfang an nichtig. In einer solchen Konstellation kommt folglich kein wirksames vertragliches Schuldverhältnis zustande. Das bedeutet konkret: Das Gesetz behandelt die Situation so, als ob der Vertrag nie geschlossen worden wäre, weshalb bereits gezahltes Geld oder überlassene Daten zurückgefordert werden können.


bs0
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  • Legende
  • August 12, 2026

@TofuTost

Natürlich gilt das sofern es im Einzelfall nachweislich eine bewusste Irreführung gegeben hat, dies hat aber mit Betrug nichts zu tun.

Bei der Anfechtung gem. § 123 BGB geht es um zivilrechtliche Ansprüche. Bei Betrug (§ 263 StGB) handelt es sich um eine Straftat.


  • Besucher:in
  • August 12, 2026

@bs0 

Ich bin in der Juristerei nicht so drin wie du, verzeih mir deshalb meine Leihensprache. Das man es nicht beweisen kann, ist klar. Sonst würden die das nicht so exzessiv betreiben. 

Deshalb ist mein Rat an ​@Schmolli, Verkäufer auf Provisionsbasis, machen eben „Verkäufer auf Provisionsbasis“ - Sachen. Deshalb kann man den erfahrungsgemäß nicht trauen. Da fühlt man sich nicht nur getäuscht, wie du meinst, sondern wird es. 

was ich schon alles hatte mit untergejubelten Verträgen und falschen Tatsachen, bei allen Anbietern. Brauch mir keiner mehr was erzählen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 12, 2026

@TofuTost 

In dem Punkt gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Wenn Provision im Spiel ist, ist immer Vorsicht geboten, aber wie du schreibst ist das kein o2-spezifiches Problem. Leider klingen nicht immer die Alarmglocken bis es zu spät ist. Das Widerrufsrecht und die Möglichkeit der Anfechtung sind in diesem Zusammenhang schon wichtige “Verbraucherschutzwerkzeuge”.

Ich wollte dich übrigens nicht “belehren”, falls das so rübergekommen ist, und tatsächlich ist der Unterschied zwischen Täuschung und Betrug für viele nicht klar. Vereinfacht kann man sagen, dass jede Betrugshandlung eine Täuschung enthält, aber nicht jede Täuschung ist ein Betrug.


  • Besucher:in
  • August 12, 2026

Ich habe das auch bei allen erlebt, weil ich auch viel für meine Familie mache. Deshalb habe ich das auch so geschrieben. Aber das geht natürlich über die Mobilfunk/ Internetanbieter hinaus.

 

danke, nehme ich gern mit


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • August 13, 2026

Hallo zusammen,

Das Thema, das du aufgegriffen hast ​@TofuTost ist definitiv wichtig und wie ich hier sehe diskussionswürdig. Das möchte ich auch gar nicht unterbinden und hat hier im Kontext des Anliegens von ​@Schmolli auch seine Berechtigung. Damit wir hier den Thread und das eigentliche Thema nicht aus den Augen verlieren, schlage ich vor die Unterhaltung in einem eigenen Thread zum Beispiel im Wohnzimmer weiterzuführen, wenn ihr möchtet 🙂

Am besten dann auch mit Verlinkung zu diesem Thread, damit der Ursprung der Diskussion deutlich bleibt.

@Schmolli bei dir entschuldige ich mich nochmal für die Unannehmlichkeiten, die aus dieser ganzen Geschichte für dich entstanden sind. Halte uns hier auf dem Laufenden und melde dich, wenn wir dich noch unterstützen können 🌻

LG, Rebecca


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 13, 2026

Hallo.

Zunächst vielen Dank für all die Aufmerksamkeit.

Ich habe mich hier nicht weiter geäußert, weil einer der Mitarbeiter bei den inzwischen unzähligen Anrufen mir geraten hat, das hier zu veröffentlichen, weil es dann endlich mal zur Bearbeitung der Beschwerden kommen kann.

Auf meine telefonischen Einreichungen von Beschwerdefällen wurde im Übrigen immer noch nicht geantwortet.

Da ich hier zahlreiche „nette“ Hinweise bekommen habe, die eigentlich nur darstellen, dass ich zu dumm war, die schriftliche Bestätigung zu lesen und ich kein Rechtswissenschaftler bin, habe ich das inzwischen schriftlich an O2 geschickt und werde das dann einem Anwalt übergeben.

Im Übrigen, in 20 Jahren bei O2 gab es durchaus diverse Probleme, die aber alle bisher gelöst worden und daher habe ich mich in gutem Glauben auf die Versprechen am Telefon eingelassen. Wie gesagt, es war nicht nur einmal, dass mir das versprochen wurde, sondern mehrfach, beim letzten Mal habe ich den Vertrag abgeschlossen.

Ich wurde wegen meiner langen Treue zu O2 letzte Woche auch kontaktiert, nicht etwa wegen meines Problems, sondern wegen dem Angebot, meinen Vertag mit Datenvolumen aufzustocken. Davon war ich „begeistert“.   (Vielleicht solle ich noch hinzufügen, das war ironisch gemeint, sonst geht hier der nächste Shitstorm los.)

Nochmal zu den „Belehrungen“ (oder Hinweisen) in Sachen Betrug:

Wie bereits erwähnt, ich bin keine Anwältin.

Allerdings, mir wurden bewusst falsche Versprechungen gemacht und sogar mündlich begründet, warum die schriftliche Vertragszusammenfassung anders aussieht. Des Weiteren wurde mir das so verkauft, dass die Widerrufsfrist dann vorbei war. Das war die Täuschung. Da mir durch das Abbuchen des telefonisch nicht vereinbarten Betrags ein Schaden entstanden ist, sehe ich das  durchaus als Betrug nach StGB. Aber da ich keine Anwältin bin, kann ich das auch wieder falsch sehen, derjenige/diejenigen, die mich deshalb angegriffen haben verfügen sicherlich über die entsprechenden Kompetenz und Ausbildung und ich entschuldige mich für meine naiven Aussagen. 
 

Für alle die es wirklich interessiert, ich halte euch auf dem Laufenden, wie das ausgegangen ist. 
 

Aber im Großen und Ganzen werde ich meine Nerven wegen 5 Euro zu viel im Monat definitiv nicht ruinieren. 
 

Wie gesagt, es ist ungerecht (nach meiner bescheidenen Meinung), bei O2 geht in der Kundenbetreuung intern einiges schief und der Konkurrenzdruck ist sicher hoch. Nichts desto trotz wird O2 damit eine weitere Stammkundin verlieren, wenn das nicht geklärt wird. Ich weiß, das ist der Tropfen im Ozean, aber es gibt sehr viele solcher Tropfen.
 

Viele Grüße