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Ungewollter Neuvertrag im o2 Shop untergeschoben

  • June 8, 2026
  • 3 Antworten
  • 51 Aufrufe

Hallo o2-Community,

ich benötige dringend die Hilfe eines o2-Moderators, da ich im o2 Shop betrogen und getäuscht wurde.

Die Situation:

Mein erster Kabel-Internet-Vertrag (online abgeschlossen) wurde storniert, weil der Techniker vor Ort feststellte, dass der Anschluss technisch nicht möglich ist.

Danach ging ich in den o2 Shop, um DSL zu bestellen. Auch hier stellte der Techniker fest, dass es an meiner Adresse technisch absolut unmöglich ist, DSL zu schalten.

Gestern ging ich erneut in denselben o2 Shop, ausschließlich um einen neuen Technikertermin zu vereinbaren, um das Problem mit dem bestehenden DSL-Auftrag zu klären.

Der Betrug im Shop:
Die Mitarbeiter nutzten meine Sprachbarriere und die unübersichtliche Situation komplett aus. Unter dem Vorwand, mir einen Technikertermin zu buchen, ließen sie mich auf einem Tablet unterschreiben. Erst zu Hause stellte ich fest, dass mir ein komplett neuer, ungewollter Heim-Internet-Vertrag untergeschoben wurde!

Es wurde mir vorab KEINE gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung nach § 54 TKG ausgehändigt. Der Shop weigert sich nun strikt, diesen Betrug rückgängig zu machen.

Da an meiner Adresse laut den vorherigen Technikern nachweislich keine technische Möglichkeit für o2 Internet besteht (§ 275 BGB), ist dieser Neuvertrag absolut sinnlos. Ich kann und werde keine Leistungen empfangen können.

Ich bitte ein o2-Teammitglied inständig darum, sich diesen Fall anzusehen und den ungewollten Neuvertrag direkt im System zu stornieren. Die schriftliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geht parallel per Einschreiben nach Nürnberg.

Vielen Dank für die Hilfe!

Lösung von Bumer

Die schriftliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geht parallel per Einschreiben nach Nürnberg.

schreibe noch zusätzlich eine Händlerbeschwerde. 

3 Antworten

Bumer
Legende
  • Lösung
  • June 8, 2026

Die schriftliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geht parallel per Einschreiben nach Nürnberg.

schreibe noch zusätzlich eine Händlerbeschwerde. 


poales
Legende
  • Legende
  • June 8, 2026

@loi24 

hier noch etwas Argumentationshilfe:

wenn du vor der Unterschrift keine Vertragszusammenfassung bekommen hast,

kannst du den Vertrag anfechten.

Das solltest du schriftlich und nachweisbar tun.

 

Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Telekommunikationsanbieter muss Ihnen vor Vertragsschluss eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung der Vertragsbedingungen geben.
  • Die Vertragszusammenfassung muss genau festgelegte Angaben zum Vertrag beinhalten, die auf einen Blick erkennbar und für Sie verständlich sind.
  • Sie müssen ausreichend Zeit haben, um die Vertragszusammenfassung lesen und das Angebot vergleichen zu können.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • June 8, 2026

Hallo ​@loi24,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Eine Stornierung von Verträgen, die in einem Shop/ bei einem Händler abgeschlossen wurden, ist durch uns leider nicht möglich. Ein Widerrufsrecht besteht bei diesen Verträgen nicht. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich in so einem Fall direkt an den Händler zu wenden. 

Es ist gut, dass du bereits eine schriftliche Beschwerde eingereicht hast. Unsere Mitarbeiter werden sie selbstverständlich prüfen und dich anschließend informieren. 

Ich bedaure, dass wir dir in diesem Fall nicht direkt weiterhelfen können. Falls du Fragen hast, unterstützen wir dich aber natürlich gerne. 

Viele Grüße

Giulia