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Ungewollte Vertragsverlängerung bei Bestellung einer Ersatz esim


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35 Antworten

Bumer
Legende
  • July 18, 2026

Halte uns auf dem laufenden. Trotzdem ein schönes Wochenende für dich.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 18, 2026

Das mache ich! Euch allen auch ein schönes Wochenende!


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 21, 2026

Hallo ​@Stubbi74,

das ist kein schönes Erlebnis, welches du schilderst. 

Aufzeichnungen können nur zu Trainingszwecken stattfinden, daher ist in unserer Hotline bei einem Anruf die Frage nach der Zustimmung zu einer Aufzeichnung geschaltet. Die Aufzeichnung findet nur bei einem kleinen Teil der eingehenden Anrufe statt und diese werden dann so schnell wie möglich gelöscht.

Bei einem eingehenden Anruf und nach der Frist von 14 Tagen ist es den zuständigen Kolleginnen und Kollegen nicht möglich nachzuvollziehen, wie die Verlängerung zu Stande kam.

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 21, 2026

Hallo Gerrit,

vielen Dank, dass du dich meiner Sache annimmst.

Genau da liegt ja das Problem: Da o2 das Gespräch nicht nachvollziehen kann, wird sich hier stur auf eine Frist berufen. Rechtlich setzt eine Widerrufsfrist aber voraus, dass überhaupt erst eine übereinstimmende Willenserklärung für diesen spezifischen Vertrag vorlag. Ich habe aber nie einer Verlängerung des Hauptvertrags zugestimmt, sondern ausschließlich eine eSIM für die Smartwatch meines Kindes aktivieren lassen. Eine unbestellte Leistung wird nicht durch das Verstreichen einer Frist rechtskräftig.

Ich möchte das Ganze wirklich gerne gütlich und ohne weiteren bürokratischen Aufwand über die Bundesnetzagentur (wo der Fall bereits vorliegt) klären.

Kannst du dir meine Kundendaten bitte einmal ansehen und prüfen, ob wir die unberechtigte Verlängerung des Hauptvertrags auf den regulären Zustand (Ende 22.10.2026) zurücksetzen können? Schick mir gerne eine private Nachricht, dann lasse ich dir meine Daten zukommen.

Viele Grüße Stefan


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 22, 2026

Ich habe mir alles ansehen können, ​@Stubbi74, insgesamt können wir unserer Fachabteilung, welche Tarife zurücksetzen kann, nicht nachvollziehbar machen, dass die Verlängerung ohne deine Zustimmung dazu erfolgte.

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 22, 2026

Hallo Gerrit,

danke für deine Rückmeldung. Ich verstehe, dass dir intern vielleicht die Hände gebunden sind, aber aus verbraucherrechtlicher Sicht bleibt es dabei: o2 kann die angebliche Zustimmung ebenso wenig nachweisen. Die Beweislast für den Vertragsschluss liegt rechtlich beim Anbieter, nicht beim Kunden.

Um das Ganze mal an einem einfachen Vergleich festzumachen: Angenommen, ich habe einen Fiat und einen Ferrari beim selben Händler im Leasing. Beim Fiat ist der Scheibenwischer kaputt und ich rufe dort an, um ein Ersatzteil zu bestellen. Der Händler schickt mir den Scheibenwischer zu – und verlängert im Zuge dieses Telefonats einfach heimlich das Leasing für meinen Ferrari um 24 Monate, ohne im Gespräch auch nur ein einziges Wort darüber verloren zu haben. Genau das ist hier mit meinem Hauptvertrag passiert, als ich nur eine eSIM für die Smartwatch meines Kindes aktivieren wollte. Was diesen gesamten Vorgang noch absurder macht: Ich habe ja nur beim Support angerufen, da im o2 Portal ein technisches Problem vorlag und die eSIM nicht über das o2 Portal aktiviert werden konnte (ausgegrauter Button). 

Zudem greift hier ganz klar § 54 TKG (Telekommunikationsgesetz): Seit der gesetzlichen Neuregelung ist o2 verpflichtet, mir für jede Vertragsänderung vorab eine klare Vertragszusammenfassung in Textform zu übermitteln. Ein Vertragsschluss wird erst dann rechtswirksam, wenn ich diesen aktiv und schriftlich/elektronisch genehmige. Eine solche Zusammenfassung für den Hauptvertrag habe ich weder erhalten, noch habe ich ihr jemals zugestimmt. Da ohne diese Genehmigung kein rechtswirksamer Vertrag zustande kam, kann hier auch keine 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen sein. Einseitige Bestätigungs-Mails heilen das Fehlen dieser gesetzlichen Pflicht nicht.

Ich habe mich daher bereits am Freitag mit einer formellen Vorstandsbeschwerde an die Geschäftsleitung gewendet und den Fall der Bundesnetzagentur gemeldet.

Da du ja Zugriff auf mein Konto hast, kopiere ich dir hier den Text meiner Vorstandsbeschwerde hinein. Ich bitte dich darum, diesen mitsamt meinem Autobeispiel und dem Verweis auf § 54 TKG direkt an die zuständige Fachabteilung weiterzuleiten, damit sich das jemand anschaut, der die Kompetenz hat, solche Fehlbuchungen zu korrigieren:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich hiermit im Wege einer formellen Vorstandsbeschwerde an Sie, da Ihr Kundenservice meinen eindeutig dargelegten Sachverhalt ignoriert und sich hinter rechtlich unhaltbaren Standard-Textbausteinen bezüglich einer „abgelaufenen Widerrufsfrist“ versteckt.

Der Sachverhalt:

  1. Mein Hauptvertrag (Rufnummer: 0176 xxxxxxxxxxxxx) lief regulär bis zum 22.10.2026.

  2. Am 21.04.2026 kontaktierte ich Ihre Hotline ausschließlich, um eine Ersatz-eSIM für den unter derselben Kundennummer laufenden Smartwatch-Zweitvertrag meines Kindes (Rufnummer: 0176 xxxxxxxxxxxxxxxxx) zu aktivieren.

  3. Ihr Hotline-Mitarbeiter hat diesen Anruf missbraucht, um ohne mein Wissen und ohne jede Willenserklärung meinerseits eine aktive 24-monatige Vertragsverlängerung auf meinem Hauptvertrag einzubuchen.

  4. Ich habe zu keinem Zeitpunkt einer Verlängerung des Hauptvertrags zugestimmt. Ich fordere Sie hiermit auf, mir das Tonprotokoll dieses Telefonats vorzulegen, welches meine angebliche Zustimmung beweisen soll.

Da kein Vertrag zustande kam, bedarf es keines Widerrufs. Schweigen auf eine untergeschobene Bestätigungs-E-Mail stellt im deutschen Verbraucherrecht keine Zustimmung dar.

Ich habe den Sachverhalt heute parallel der Bundesnetzagentur wegen des dringenden Verdachts auf unbestellte Leistungen (§ 241a BGB) zur Prüfung vorgelegt.

Ich fordere Sie umgehend dazu auf:

  • Die unberechtigte Verlängerung des Hauptvertrags (0176 xxxxxxxx) im System zu stornieren.

  • Den Vertrag auf das ursprüngliche Laufzeitende (22.10.2026) zurückzusetzen.

  • Meine zeitgleich online eingereichte Kündigung zum 22.10.2026 schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxxxxxxxx

 

 

Viele Grüße

Stubbi


Bumer
Legende
  • July 22, 2026

@Stubbi74 

es bringt nichts hier alles zu wiederholen. *Druck* kann in deinem Fall nur extern ausgeübt werden. Mache einen Termin bei deiner örtlichen VBZ.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 22, 2026

Ich verstehe deine Enttäuschung, ​@Stubbi74.

Eine Vorstandsbeschwerde können wir nicht von außen eintragen oder weiterleiten, du kannst diese jedoch an uns über unser Kontaktformular richten.

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 22, 2026

Hallo Gerrit,

alles klar, danke für die Information.

Das habe ich ohnehin bereits am Freitagabend erledigt und den Fall inklusive des Textes der Vorstandsbeschwerde detailliert über das Kontaktformular im Kundenportal eingereicht.

Da der Vorgang somit auf allen offiziellen Wegen (Kontaktformular, Vorstand direkt, Bundesnetzagentur und morgen Termin bei der Verbraucherschutzzentrale) erfasst ist, warten wir einfach die Rückmeldungen dieser Stellen ab.

Vielen Dank noch mal für deine Zeit und Unterstützung hier im Forum.

Viele Grüße

Stubbi


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 23, 2026

Das ist gut, ​@Stubbi74, dann sind etliche Wege beschritten, halte uns hier gerne weiter auf dem Laufenden.

Viele Grüße,

Gerrit