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Telefonanschluss-Kündigung

  • April 8, 2025
  • 8 Antworten
  • 61 Aufrufe

Ich habe am 7. März 2025 die Kündigung meines Telefonanschlusses beantragt und eine E-Mail zur Eingangsbestätigung meines Antrags erhalten. Obwohl ich meinen Anschluss gar nicht genutzt hatte, erhielt ich dennoch eine E-Mail bezüglich der Rechnung für April. Können Sie mir bei der Stornierung helfen?

Lösung von o2_Maria

Hallo ​@ceren kazap ,

Willkommen hier in der Community.
Wenn du ins Ausland gehst, dann kann unter Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung erfolgen.
Dazu benötigen unsere Kolleg:innen der Kündigungsabteilung jedoch weitere Nachweise von dir.

Schaue dazu bitte in unseren Beitrag Auslandskündigung.
Dort findest du das entsprechende Formular, welches du benötigst.
Des Weiteren brauch wir die Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebetätigung
des neuen Wohnsitzes im Ausland.

Viele Grüße Maria

8 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • April 8, 2025

nimm dei persönlichen Daten hier raus

das ist hier weltweit öffentlich


poales
Legende
  • Legende
  • April 8, 2025

@ceren kazap 

wann  hast du den Vertrag abgeschlossen?

 

eine Kündigung beendet den Vertrag zum Laufzeitende,

meistens nach 24 Monaten,


Sächsin
Legende
  • April 8, 2025

Verträge haben bestimmte Laufzeiten, an die man sich halten muss ... eine Kündigung vom 7.3.25 zum 9.3.25 ist somit ausgeschlossen!

 

Ob man Verträge nutzt oder nicht, ist dann auch irrelevant.

 

Verträge, die im Fernabsatz (online, telefonisch) abgeschlossen wurden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden ... eine Kündigung wird immer erst zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit wirksam.

 


schluej
Legende
  • April 8, 2025

Moin,

Dank deiner persönlichen Daten habe ich den Vertrag gerade um 2 Jahre verlängert.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2025

Ich habe im Oktober unterschrieben, wollte aber kündigen, weil ich aus Deutschland weggezogen bin.


schluej
Legende
  • April 8, 2025

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2025

 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • Lösung
  • April 13, 2025

Hallo ​@ceren kazap ,

Willkommen hier in der Community.
Wenn du ins Ausland gehst, dann kann unter Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung erfolgen.
Dazu benötigen unsere Kolleg:innen der Kündigungsabteilung jedoch weitere Nachweise von dir.

Schaue dazu bitte in unseren Beitrag Auslandskündigung.
Dort findest du das entsprechende Formular, welches du benötigst.
Des Weiteren brauch wir die Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebetätigung
des neuen Wohnsitzes im Ausland.

Viele Grüße Maria