@LiviAlina Du hast nicht sofort einen Anspruch auf Austausch. Der Händler, in dem Fall O2, darf bei Mängeln bis zu 3 Mal nacherfüllen (Reparaturen). Dann und erst dann hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Gelderstattung oder Austausch. Es macht keinen Sinn die Raten nicht zu zahlen. Damit tust du dir absolut keinen Gefallen und irgendwelches Recht setzt du damit erst Recht nicht durch, eher im Gegenteil. Dies wird dir auch jeder Anwalt so sagen.
Welcher Mangel besteht denn? Oftmals denken Kunden, dass ihr Gerät einen Mangel aufweist und am Ende ist es kein Geräte-, sondern ein Anwendungsfehler (Was ich dir jetzt aber absolut nicht vorwerfe). Aber dort gehts ja weiter, der Mangel, den du reklamierst, muss auch 100prozentig von allen Seiten als Mangel erkenn- und nachvollziehbar sein.
Danke für die schnelle Beantwortung.
Wie es scheint gibt es da verschiedene Aussagen .
3 mal nachfüllen ? selbst in der Kundenberatung schreibt in all ihren Mitteilungen 2 mal, was ist da nun bei o2 wirklich war.
:-) Soeben habe ich einen Anruf einer Mitarbeiterin bekommen, da ich meine Einzugsermächtigung für die Verträge widerrufen habe. Es ist schon eigenartig, sie sprach nun von einer 1 maligen Reparatur vom Recht das Handy auszutauschen. Es ist erstaunlich wievielte Aussagen da vorliegen.
Auch habe ich mit einem Anwalt schon gesprochen, der sagte ich habe das Recht nach der 1. Reparatur , wenn der gleiche Sachmangel besteht, einen Austausch des Handys oder von dem Vertrag zurück zu treten.
Zum anderen ist es ein Sachmangel des Klappsystem, von Samsung Galaxy Z Flip4 , kein Anwendungsfehler oder sonstiges.
Nun meine Frage war : kann man mir die Simkarte sperren bei nicht bezahlen der Handyrate? da es ja verschiedene Verträge sind.
Naja, ich spreche erstmal von dem, was rechtlich vorgegeben ist. Wenn O2 das generell anders handhabt, ist das natürlich möglich. Wobei an den Hotlines jetzt auch keine Juristen sitzen. Dass es mit den Flip 4 aber an der Knickfalz Probleme geben kann ist natürlich leider ein Problem, was definitiv da ist. Ist bei dir direkt das Display wieder betroffen oder löst sich ggf nur die Folie an der Falz? Das musst du mir natürlich nicht beantworten.
Zu deiner Frage kann ich leider keine rechtlich faktische Antwort geben. Rein aus logischer Sicht würde ich aber nein sagen, sie können den Mobilfunkvertrag nicht sperren, da du diesen Vertrag ja weiterhin zu zahlen gedenkst. Und ja, Mobilfunkvertrag und MyHandy Vertrag sind zwei voneinander unabhängige Verträge.
Vielleicht kann und will das ja ein Moderator beantworten. Allerdings können deren Antwort hier mal ein paar Tage dauern.
Besten Dank für die Antwort.
Es ist ein ein Defekt des Knickfalz der jetzt wieder nach 3 Monaten der Reparatur auf tritt, ich habe da einige Fotos und Videoaufnahmen gemacht.
Die Aussage das es da immer wieder Probleme geben kann wurde mir schon oft gegeben, vor allem bei dem Z flip4, ist wohl ein ungereiftes Model.
Na sehen wir mal wie es weiter geht !!!
Ja , ich hoffe doch sehr dass man mir den Mobilvertrag nicht sperrt, da ich all meine Zahlungen der Verträge immer korrekt ausgeführt habe.
Also besten Dank für deine Hilfe. Vielleicht bekomme ich ja noch weitere Aussagen diesbezüglich.
Schöne Tage
Auf keinen Fall die Zahlung einfach einstellen. Das ist ein Kreditvertrag und die Nichtzahlung ohne Absprache kann schwerwiegende Konsequenzen für deine Kreditwürdigkeit haben. Wenn du das SEPA-Mandat widerrufen hast, solltest du den Betrag fristgerecht überweisen. Solltest du später vom Vertrag zurücktreten, werden die Beträge erstattet.
Unabhängig davon wäre die Sperre anderer Verträge rechtswidrig.
Zum eigentlichen Problem mit Gerät: Grundsätzlich haben Verbraucher das Recht Ersatzlieferung oder Reparatur zu verlangen, aber der Verkäufer darf die gewählte Art der Nachbesserung verweigern wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Das muss der Verkäufer natürlich nachweisen.
Besten Dank
Nun ich bin Käufer nicht Verkäufer. aber der Verkäufer darf die gewählte Art der Nachbesserung verweigern wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Ich bin in dieser Angelegenheit stundenlang telefonisch und Emails seit 14.08.2024 aktiv in den Verhandlungen. Leider ist es zum verzweifeln , wirklich einen richtigen Ansprechpartner zu bekommen. So viele Telefonnummern und Email Adressen. So viele verschiedene Aussagen von o2.
Ja ich weiß das, dass ein Kreditvertrag ist, jedoch was für eine Absprache soll ich treffen, wenn dies von o2 nicht wirklich gemacht wird. Jetzt wird es wohl nach Aussage von o2 in die Fachabteilung gesendet oder übergeben. Ich kann die Fachabteilungen nicht mehr zählen, mit denen ich schon Kontakt hatte.
Ich bin wahrlich sehr sehr bemüht gewesen dieses auf friedlichem Weg zu lösen, habe eine Vertragskündigung auf Grund dieses Sachmangels abgesendet. Hoffe jedoch es kommt zu einem anderen Ende.. Jedoch denke ich mittlerweile, dass ich meinen Anwalt ( mit dem ich schon Rücksprache hatte ) doch einschalten muss.
Auch dir noch mal besten Dank und schöne Tage
Ich denke, dass du dir mit der Einstellung der Ratenzahlungen keinen Gefallen tust. Damit sorgst du nur für die nächsten Baustellen. Du riskierst Mahnungen, Kündigung des Ratenvertrags, Abgabe ans Inkasso, Meldung an die Schufa etc. Möchtest du dich damit dann auch noch beschäftigen und das alles wieder in Ordnung bringen?
Ich würde erstmal auf Nacherfüllung bestehen und wenn das scheitert, vom Kaufvertrag zurücktreten. Bis dahin getätigte Zahlungen würdest du ja, wie schon geschrieben wurde, erstattet bekommen.
Mit sicherheit hat der Anwalt nicht gesagt das einfach die Ratenzahlung eingestellt werden darf. Ich frage mich warum die Frage hier gestellt wird, wenn doch bereits bei einem Anwalt angefragt wurde...
@LiviAlina
hast du noch Garantieansprüche oder “ nur” Gewährleistung?
Musterbriefe findest du bei der Verbraucherzentrale.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/probleme-beim-smartphonekauf-das-sind-ihre-rechte-13164
Wenn das Gerät kaputtgegangen ist
- Checkliste "So reklamieren Sie richtig"
Wenn Fehler erst nach dem Kauf auffallen, kann die Ware reklamiert werden. Garantie und Gewährleistung sind dabei nicht dasselbe. So setzen Sie Ihre Rechte durch. - Regeln beim Kaufvertrag: Freiwillige Garantien
Beim Einkauf im Supermarkt, bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens oder beim Haustürgeschäft: Überall kommt ein Kaufvertrag zustande. Dabei gibt es feste Regeln, an die sich Käufer:innen und Verkäufer:innen halten müssen. - Musterbrief: Die gelieferte / gekaufte Ware hat Mängel
Wenn ein Mangel am Smartphone schon beim Kauf vorhanden war, sich aber erst später gezeigt hat, muss 2 Jahre lang der Händler oder die Händlerin ran. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Smartphone-Akku nach einigen Wochen normalen Betriebs explodiert. Mit unserem Musterbrief können Sie eine kostenlose Reparatur oder Nachlieferung fordern. - Musterbrief: Rücktritt vom Vertrag bzw. Minderung des Kaufpreises
Hat es bei einem Mangel mit der Reparatur oder Nachlieferung zweimal nicht geklappt, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder einen Teil Ihres Geldes zurückfordern. Unser Musterbrief hilft dabei, das durchzusetzen.
Guten Morgen @LiviAlina,
herzlich willkommen in unserer Community Schön, dass du den Weg hier zu uns gefunden hast, auch wenn der Grund nicht angenehm ist.
Erst einmal schön zu lesen, dass du schon so lange zufriedene Kundin bei uns bist
Hier fand ja bereits ein sehr guter & informativer Austausch statt
Schade, dass du alle Lastschriftmandate bei uns widerrufen hast. Worauf du hier schon mehrmals hingewiesen wurdest, kann es da unter anderem zu Mehrkosten für dich kommen bezüglich Mahnungen und weiteren Verfahren. Ich empfehle dir auch, die Raten wie gewohnt weiter zu zahlen. Du zahlst ja damit den Gesamtbetrag vom Gerät monatlich ab.
Nein - wir sperren deine SIM Karte nicht wenn es zu Zahlungsrückständen bei einem o2 my Handy Vertrag kommt da diese Kundennummern getrennt voneinander laufen.
Mehr als ärgerlich, dass du dein Samsung Z Flip 4 gerade nicht so nutzen kannst und das der Defekt nicht behoben werden konnte bzw. wieder auftritt
Ich habe gerade gesehen, dass du gestern über dein Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nach erfolgloser Nachbesserung informiert wurdest und dir die Adresse dazu mitgeteilt wurde.
Können wir dich hier noch weiter unterstützen oder hast du alles wichtige zwischenzeitlich von uns dazu bekommen?
Viele Grüße, Kathi
Ich hab mich dazu nochmal bisl belesen und in unserer Firma informiert, da sich gewisse Dinge doch geändert haben. Das mit dem bis zu dreimal Nacherfüllen ist gar nicht mehr aktuell und es gibt mittlerweile Urteile, die auch andere Vorgehensweise bestätigt haben. Zur Orientierung sollen derzeit wohl wenigstens 2 Nacherfüllungen möglichbar sein und Schadensersatz oder Minderung erst nach gewissen Fristen und Vorfällen rechtens oder wenigstens in Betracht gezogen werden können. Das ändert sich ja auch immer mindestens einmal im Jahr… Man hofft immer, dass man nie solche Probleme hat und ich hatte bisher noch keine Probleme, bzw, hab einfach immer die Reparatur in Kauf genommen, weil ich ja direkt an der Quelle arbeite und nicht so lange warten muss, wie ggf normale Endverbraucher. (ich darf aber zB nicht mein eigenes Gerät reparieren, usw) nur mal so nebenbei
Ich habe gerade gesehen, dass du gestern über dein Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nach erfolgloser Nachbesserung informiert wurdest und dir die Adresse dazu mitgeteilt wurde.
@LiviAlina
mich würde das Schreiben mal interessieren,
magst du dies mal ohne persönlichr Daten einstellen?
@Libertas
Hallo, vielen Dank für deine Recherche, habe sie jetzt erst gelesen. Ist aufschlussreich… nochmals danke für deine Mühe
@poales
Vielen Dank für deine Antwort ich kopiere das Schreiben hier mal rein:
Guten Tag Frau ,
vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung Ihres Anliegens. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Nach erfolgloser Nachbesserung haben Sie das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Diese ist möglich, wenn der Defekt nicht selbst verursacht wurde und das Handy nach Reparatur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erneut einen Defekt aufweist.
Bitte senden Sie das Gerät inklusive
? dem Zubehör
? den Reparatur- und Tauschbelegen in Kopie
? der Rechnung
? einer maschinell erstellte Fehlerbeschreibung
? diesem Schreiben
als Postpaket an:
Arvato SE
Warenannahme 21
c/o Telefónica
Bielefelder Str. 45
33428 Harsewinkel
Unsere Fachabteilung prüft es und wird Ihnen separat informieren.
Bei weiteren Fragen zwecks Gerätetausch steht Ihnen unsere Kundenbetreuung unter der Rufnummer 089/78 79 79 400 gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Mittwoch.
Freundliche Grüße
Ich werde nicht ganz schlau über diese Mitteilung:
Nun im 20.03.2024 war es in Reparatur mit diesem Defekt, danach müsste dann wieder erneut Gewährleistung in Kraft treten ?
Am 14.08.2024 erneut dieser gleiche Defekt, worauf ich dann den Kontakt zu o2 aufnahm “ 2 Jahres Garantie endete 17.08.2024 , ist die Gewährleistung zum 14.08.2024 nach der Reparatur vom 20.03.2024 noch greifbar?
Rücksendung ist klar, jedoch habe ich nur den Reparaturschein/Bericht keinen Tauschbeleg.
Wird das Handy bei dieser Rücksendung erst wieder repariert und danach erst ausgetauscht?
Es wäre schön wenn man das alles telefonisch mal richtig abklären könnte, aber dieser Weg hat ja nicht funktioniert, von einer in unzählige Abteilungen weitergeleitet und keiner war wohl dafür zuständig :-(
@LiviAlina
danke, für das Schreiben,
war die Reparatur ein Fall von Gewährleistung?
Die Gewährleistungsfrist für das reparierte und umgetauschte Produkt beginnt nur wieder von Neuem, wenn die vorherige Reklamation als ein Fall von Gewährleistung anerkannt wird. Spricht der Händler aber von einem Kulanzfall, können Verbraucher bei künftigen Mängeln und nach Ablauf der Frist von zwei Jahren ab Kauf keine Ansprüche mehr geltend machen.
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Gewaehrleistung-Vorsicht-bei-Reparatur-aus-Kulanz,gewaehrleistung104.html
Ohje.. Arvarto als Fachabteilung
Im Grunde spielt die Gewährleistung hier erstmal keine Rolle. Da der Hersteller solche Defekte nach seiner freiwilligen Garantie zu lösen und reparieren gedenkt. Also bis hier hin, tangiert der ganze Fall O² theoretisch erstmal nicht.
Dir geht es ja jetzt, wie man rauslesen kopnnte, um die Rückabwicklung und niucht mehr um eine Reparatur. Bzw einen Wandel der Ware. Dort erhältst du refurbished Geräte, die wie neu aussehen, als Ersaz.
"Unsere Fachabteilung prüft es und wird Ihnen separat informieren."
war die Reparatur ein Fall von Gewährleistung?
hallo poales,
ich habe hier nur den Servicebericht:
Servicefall: xxxxx IMEI: xxxxx Artikel: Samsung Galaxy Z Flip4 (SM-F721B) bora purple 128GB
Seriennummer: xxxx mitgeliefertes Zubehör: Zubehörstatus: SIM-Kartenhalter zurückgeliefert
Herstellergarantie: Ja
Herstellercode: T8
Fehlerangabe: technischer Defekt -Slider-Mechanismus mechanisch beschädigt (permanent) Ja
Klappfunktion hackte in letzter Zeit immer etwas. Heute flackerte plötzlich der Bildschirm und wurde dann komplett schwarz und nicht mehr bedienbar.
Wir konnte ihre Angaben nachvollziehen. Zur Behebung haben wir unten stehende Arbeiten durchgeführt. Bemerkung: Die Reparatur erfolgte nach Fehlerbeschreibung. Der Endtest wurde erfolgreich bestanden. . Das Zubehör wurde auf Vollständigkeit geprüft. Durchgeführte Arbeiten: - fehlerhafte Bauteile ausgetauscht - Finaltest / Qualitätskontrolle durchgeführt Ausgetauschte Bauteile: - - Displaymodul Kleinteile
Mehr ist da nicht aufgeführt, nichts von Gewährleistung
edit o2_Gerrit 29.08.2024 18:52 personalisierte Daten verborgen
Edit o2_Kathi 30.08.24 Vollzitat entfernt
Mit sicherheit hat der Anwalt nicht gesagt das einfach die Ratenzahlung eingestellt werden darf. Ich frage mich warum die Frage hier gestellt wird, wenn doch bereits bei einem Anwalt angefragt wurde...
Nun, nein der Anwalt hat dies nicht gesagt.
Es war nur ein kurzes kostenloses Beratungsgespräch, leider hatte ich nicht die vielen Details um da mehr nachzufragen.
Ich bin 66 Jahre, Rentnerin, kenne mich da zu wenig aus und war zu diesem Zeitpunkt auch mittlerweile total mit dieser Angelegenheit überfordert, ratlos. Mein Gedanke war da nur noch, Ratenzahlung einzustellen. Deshalb diese Frage hier in der Community, es war mir wichtig zu wissen ob meine Karte dann gesperrt wird.
Ohje.. Arvarto als Fachabteilung
Im Grunde spielt die Gewährleistung hier erstmal keine Rolle. Da der Hersteller solche Defekte nach seiner freiwilligen Garantie zu lösen und reparieren gedenkt. Also bis hier hin, tangiert der ganze Fall O² theoretisch erstmal nicht.
Dir geht es ja jetzt, wie man rauslesen kopnnte, um die Rückabwicklung und niucht mehr um eine Reparatur. Bzw einen Wandel der Ware. Dort erhältst du refurbished Geräte, die wie neu aussehen, als Ersaz.
das macht mir alles keine Hoffnung mehr, in meinem Kopf ist nur noch Dschungel: reparieren und warten ob der Defekt endgültig gelöst sein wird in der Hoffnung das noch eine Gewährleistung überhaupt gegeben ist, denn im Servicebericht steht da nichts - oder Austausch/Ersatz refurbished Gerät
Ich habe auch noch nicht herausgefunden wer letztendlich die Handys denn über 02 anbietet und verkauft… war der Meinung das der Verkäufer o2 ist.
ist das Arvato ??? Die Reparatur wurde über repix support.com ausgeführt und nun soll das Handy zu Arvato.
habe so viele Telefonnummern und Email Adressen bekommen….
"Unsere Fachabteilung prüft es und wird Ihnen separat informieren."
Hallo Sächsin, was bedeutet das nach deiner Meinung genau
Ich habe gerade gesehen, dass du gestern über dein Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nach erfolgloser Nachbesserung informiert wurdest und dir die Adresse dazu mitgeteilt wurde.
Können wir dich hier noch weiter unterstützen oder hast du alles wichtige zwischenzeitlich von uns dazu bekommen?
vielen Dank für dein Schreiben. Ja das ist alles sehr informativ und doch insgesamt für mich nur noch ein Dschungel in dem ich mich verloren fühle
Wichtig war mir erst nur die Frage ob meine SIM karte gesperrt wird, dies hast du mir beantwortet. Danke!!
Was mich ärgert ist das ich für ein nochmal defektes Gerät, ein teures Handy bezahlen muss und ich es nicht nutzen kann.
Ich muss nun mit meinen Kinder nach ihrem Urlaub darüber sprechen, ob ich das ganze letztendlich jetzt wirklich einem Anwalt übergebe.
Das mit der Gewährleistung geht wohl in die Hose wie mir scheint, denn da ist nichts auf dem Reparaturschein vermerkt, also auch nichts handfestes.
Ja ich habe diese Information bekommen… und auch da ist für mich nichts klar!! Wer ist nun Arvato, was haben denn die mit zu tun
Mit meinen 66 Jahren kämpfe ich mich seit Tagen im Internet durch, nun ich habe diese Fachabteilung jetzt gefunden, Arvato SE Warenannahme 21 c/o Telefónica Bielefelder Str. 45 33428 Harsewinke ich bin einfach nur noch sprachlos.
Wie schon gesagt, langjährige zufriedene Kundin, die aber jetzt nach diesem endlosen Circus den Kombivertrag nicht mehr weiter verlängern werde.
Meine Enttäuschung ist sehr groß!!!
Liebe Grüße Erika
Edit o2_Kathi 30.08.24 Vollzitat gekürzt
"Unsere Fachabteilung prüft es und wird Ihnen separat informieren."
Hallo Sächsin, was bedeutet das nach deiner Meinung genau
Der Satz müsste korrekt lauten:
"Unsere Fachabteilung prüft es und wird Sie separat informieren."
Solche absolut vermeidbaren Fehler im geschäftlichen Schriftverkehr schaffen nicht grad Vertrauen...
ah ok …. ich bin eben eine 66 jährige und kenne mich mit geschäftlichem Schriftverkehr nicht aus.
Vertrauen , das habe ich nicht mehr….. ist wohl alles nur eine Hinhaltetaktik um mich mürbe zu machen
Edit o2_Kathi 30.08.24 Vollzitat entfernt
@LiviAlina ich möchte dir nochmal sagen, da ich genau vom Fach “Reparatur” (also von einer echten, zertifizierten Werkstatt, die für die Hersteller die Garantiereparaturen abwickelt und keine Hinterhofbude, die von nichts oder generell technisch kaum ne Ahnung hat) bin und dein Gerät zu hoher Wahrscheinlichkeit sogar bei uns repariert worden ist, dass der wiederkehrende Mangel kein Fehler der Werkstatt ist. Samsung selbst steckt ebenfalls viel Geld in die Sache, um solche Fehler zu vermeiden.Zertifizierte Repaircenter müssen extrem hohe Ansprüche durch die Hersteller berwerkstelligen, was Know How, Arbeitsumgebung und Durchlaufzeiten angeht, sprich Werksgarantie bei sehr kurzen Reparaturzeiten) Die wollen wirklich, dass der Kunde 100prozentig zufrieden ist und sollte es einen Mangel an der Sache geben, wird der, für den Kunden, kostenfrei behoben (innerhalb der Garantie/mit Kaufnachweis), wenn keine unsachgemäße Handhabung dem Kunden nachweisbar ist, zB Stürze, defekte USB Ports mutwillig zerstört, etc. Im Zweifel auch 5 Mal kostenfrei, wobei man sagen muss, dass Samsung viel Geld in diese Reparauren steckt und bei manchem Gerät dadurch am Ende Minus macht. Samsung Originalteile sind wirklich sehr sehr teuer (die teuersten am Gesamtmarkt) und eine Reparatur, zB von einem FOld mit ähnlichem Problem kam anfangs schonmal nur die Teile über 600€, dazu kam für Samsung noch die Aufwandsentschädigung für die Techniker, Roh- Hilfs- sonstwas für Stoffe, etc. Das bringt dir zwar alles nichts, aber ich möchte auch mal erwähnen, dass dahinter keine Boshaftigkeit oder beabsichtigte Taktik steckt, wie viele “Pseudo” Experten oder gar Influenzer manchmal behaupten. Jeder, der sich bisl mit gewissen Mechaniken (Elektrik, Mechanik ansich, bewegliche Teile, dies und das) auskennt, der weiß, dass ALLES einem Verschleiß unterliegt und vieles durch falsche oder unvorteilhafte Handhabung durch Kunden beschleunigt wird. Es wäre aber zB möglich, dass du nach der nächsten Reparatur erstmal keine Probleme mehr haben könntest. Denn, die Mechanismen im Flip 4 sind auch weiter entwickelt und verbessert worden. Beim Flip 5 zB haben wir bereits viel weniger solcher Einsendungen und das Flip 6 kann ich noch nicht beurteilen. Selbst beim Flip 4 ist speziell dieser Fehler bedeutend seltener eingesendet worden. Vielleicht, versuchst du dem Ganzen nochmal eine Chance zu geben. Natürlich kann ich verstehen, wenn du das anders siehst. Aber es war mir dennoch ein Bedürfnis das nochmal hier los zu werden, da ich, wie gesagt, hier in allen Bereichen direkt mitwirke und Einsicht über viele Dinge genieße.