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Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung oder Tarif Downgrade


Hallo.

Wie gehe ich beim Thema Sonderkündigung richtig vor?
Laut Google muss ich erst eine Frist zur Behebung der Störung setzen. (Als ob die etwas bringen würde)
Fristgerecht habe ich bereits gekündigt. 
Alternativ würde ich auch ein massives Downgrade meines “Unlimited Max (2025)” akzeptieren.
Oder soll ich gleich den großen Hammer herausholen und über Kanzlei Hollweck gehen, die mir schon mal sehr gut geholfen hat?

Zum Hintergrund:

Ich hatte bisher sehr guten 5G Indoor Empfang.
Am 28. März hatten wir einen ca zweistündigen Stromausfall im Ort. Der Strom kam wieder, das Netz nicht.
Der Absturz war heftig. Von besagtem 5G auf Null. Ohne WLAN-Call wäre ich zu Hause nicht erreichbar.
Egal bei wem ich im Ort bin, in Gebäuden ist kein Netz zu bekommen. Nichtmal GSM.
Meine Eltern wohnen am südlichen Ende des Ortes und wesentlich höher als der Stadtkern. Dort schafft man gerade so 2 Empfangsbalken LTE mit Datenraten auf EDGE-Niveau.
Morgen sind es 7 Wochen ohne Netz.
Ich habe so die Schnauze voll...😠

Was sagt ihr dazu?

MfG

Michael Ziehm

3 Antworten

Bumer
Legende
  • May 8, 2026

Alternativ würde ich auch ein massives Downgrade meines “Unlimited Max (2025)” akzeptieren.

wird was angeboten?

Tarifwechsel

 


Klaus_VoIP
Legende

Am 28. März hatten wir einen ca zweistündigen Stromausfall im Ort. Der Strom kam wieder, das Netz nicht.

Da wird was abgeraucht sein. Bei uns hat mal ein Blitzeinschlag die nächstgelegene Basisstation für 3-4 Monate aus dem Netz geschossen. So was passiert. 

Unschön, aber da der Vertrag im übrigen Land nutzbar ist, ist das kein Kündigungsgrund, denn der Vertragsort ist bei Mobilfunk eben nicht ein einziger Platz. 

Du solltest eher bei der BNetzA nachlesen und deren App von Breitbandmessung.de verwenden um die Situation zu prüfen und zu bewerten. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • May 8, 2026

Auch wenn es hier vermutlich um höhere Gewalt handelt, muss der Anbieter die Störung zeitnah beheben, sonst kann man nach dem dritten Tag eine Entschädigung beantragen. Hoffentlich hast du die Störung nachweislich gemeldet, denn sonst wird der Antrag abgelehnt. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es im vorliegenden Fall nicht. Ein Downgrade dürfte nur bei einer gleichzeitigen Verlängerung möglich sein, was wohl nicht in deinem Sinne ist.