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Lösung

Sonderkündigungs wird verweigert

  • July 25, 2025
  • 5 Antworten
  • 71 Aufrufe

Hallo zusammen,

seit ca. 15 Jahren bin ich treuer und zufriedener o2 Mobilfunk-Kunde mit mehreren Mobilfunkverträgen.

Nun ziehen wir um, in eine grenznahe Stadt mit ca. 15.000 Einwohner. Laut Online Karte von o2 zur Netzabdeckung sollte dort ganzheitlich LTE zur Verfügung stehen.

Die Realität: Nicht nur in der neuen Wohnung sondern im gesamten Ort (Marktplatz, Flusspromenade, großer Parkplatz ohne Hindernisse,...) ist nahezu kein o2 Empfang möglich. Zum Teil war ein Speedtest nicht mal möglich. Wenn es geklappt hat, dann mit max. 5 Mbps im Download - gemessen mit mehreren Endgeräten im o2 Netz.

 

Für mich ist das ein klarer Fall für eine Sonderkündigung, da

  • zum einen o2 der eignen Angabe nicht nachkommen kann (Netzkarte ist nicht korrekt)
  • und zum anderen einem langjährigen und loyalen Kunden das Leben nicht schwerer als nötig gemacht werden muss.

Der Kundenservice hat dies jedoch nun schon zwei Mal abgelehnt, da ihre “Messungen” ergeben, dass sogar 5G verfügbar wäre. Wie üblich beim Kundenservice die Kommunikation nur per Post, keine Möglichkeit der direkten Kommunikation.

 

Habt ihr eine Idee, was ich noch versuchen kann?

Es kann doch auch nicht im Sinne von o2 sein, dass nun 3 Endnutzer 1,5 Jahre lang täglich einen größer werdenden Frust gegenüber o2 entwickeln.

 

Kundenservice geht für mich anders.

 

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Vincent

Lösung von o2_Maria

Hallo ​@Vince_es ,

ein Sonderkündigungsrecht bei Mobilfunk ist nicht immer einfach.
Ich würde auch raten, dir mal den Livecheck anzuschauen, wie es dort aussieht mit der neuen Adresse.
Dann immer wieder, sobald du umgezogen bist und die neue Adresse auch bei uns in deinen Kundendaten hinterlegt ist,
eine Störung zu melden.

Screenshots zum Beispiel von einem Speedtest vor Ort, kannst du auch jederzeit über das Kontaktformular hochladen.

Sollte es tatsächlich so extrem sein, dass du kein Netz an der neuen Adresse, nach deinem Umzug hast, dann drücke ich
dir für eine erneute Sonderkündigung die Daumen.

Viele Grüße Maria

5 Antworten

Bollermann
Legende
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@Vince_es 

Ihr seid noch nicht umgezogen.. 

Vllt helfen dauerhafte Messungen. Nur wenn dauerhaft kein Empfang möglich ist, könnt ihr ggf eine außerordentliche Kündigung in Erwägung ziehen. 

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • July 25, 2025

Hallo ​@Vince_es,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Es ist schade, dass du deine Verträge kündigen möchtest, weil es an deiner neuen Adresse Probleme mit dem Empfang gibt.

Konntest du in unserem Live-Check schon einmal prüfen, ob es sich an der neuen Adresse um eine (vorübergehende) Störung handelt, oder ist der Empfang dort dauerhaft eingeschränkt?

Viele Grüße

Giulia


schluej
Legende
  • July 25, 2025

@Vince_es Da O2 Dich, vermutlich, nicht gezwungen hat umzuziehen hast Du kein Sonderkündigungsrecht. 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • Lösung
  • July 26, 2025

Hallo ​@Vince_es ,

ein Sonderkündigungsrecht bei Mobilfunk ist nicht immer einfach.
Ich würde auch raten, dir mal den Livecheck anzuschauen, wie es dort aussieht mit der neuen Adresse.
Dann immer wieder, sobald du umgezogen bist und die neue Adresse auch bei uns in deinen Kundendaten hinterlegt ist,
eine Störung zu melden.

Screenshots zum Beispiel von einem Speedtest vor Ort, kannst du auch jederzeit über das Kontaktformular hochladen.

Sollte es tatsächlich so extrem sein, dass du kein Netz an der neuen Adresse, nach deinem Umzug hast, dann drücke ich
dir für eine erneute Sonderkündigung die Daumen.

Viele Grüße Maria


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • July 26, 2025

Letzten Endes wird der Vertrag erfüllt, weil dieser nicht standortbezogen ist. Das wäre also keine Sonderkündigung sondern eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Diese kann o2 ablehnen oder (aus Kulanz) akzeptieren. Wichtig dabei ist, dass du die Unzumutbarkeit der Fortführung der Geschäftsbeziehung belegen kannst, was nach dem vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben ein dürfte. Versuchen kannst du es nach dem Umzug natürlich, ein "klarer Fall" ist es jedoch nicht.