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Sonderkündigung wegen fehlender Netzabdeckung

  • August 10, 2025
  • 52 Antworten
  • 584 Aufrufe

seit dem 27.06.2025 ist eine Telefonie innerhalb von Gebäuden in meiner Ortschaft nicht möglich, im Freien sehr eingeschränkt. Habe hierzu mehrmals O2 kontaktiert, habe bei der 8 Sachbearbeiterin dann erfahren das der Vertrag mit einem Sendemast nicht verlängert wurde. Ich empfinde dieses Verhalten als absolute Frechheit das es mir nicht mitgeteilt wurde. Habe nun schriftlich gekündigt (Sonderkündigungsrecht aufgrund fehlender Netzabdeckung), Ich warte nun seit 1 Woche auf eine Bestätigung, aber auch auf weitere telefonische Nachfragen, habe ich den so hoch gelobten O2 Kundenservice am Telefon der mir wie erwartet 0,0 helfen kann. es wird mir dann sogar gesagt Sie haben doch einen Balken. Leider werde ich es leider dann zu einem Anwalt geben müssen, da ich nicht über  1 Jahr 4 Verträge laufen lassen kann ohne Telefonie, den liebes O2 ein Telefon ist zum telefonieren da und ich werde ungern hingehalten.

52 Antworten

poales
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  • August 10, 2025

@Barney04 

bei Mobilfunk ist die außerordentliche Kündigung schwierig,

da Mobilfunk nicht Standort bezogen ist.

da brauchst du eine besondere Begründung.

Die Bearbeitung dauert durchaus einige Zeit.


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  • August 10, 2025

ja das stimmt, aber wenn ich jahrelang keine Probleme hatte und O2 einen Sendemastvertrag nicht verlängert, dann ist  die vertraglich abgeschlossene Dienstleistung nicht mehr erbracht , oder sehe ich das falsch ?


bs0
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  • August 10, 2025

Ja, das siehst du leider falsch, weil die vertragliche Leistung nicht an einem bestimmten Standort zugesichert wird. Die Leistung wird also nur dann nicht erbracht wenn du überall kein Netz hast.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

Die außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrags

Ein Vertrag kann immer dann vorzeitig beendet werden, wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftauchen. Sie können dann eine Sonderkündigung erklären, welche von Juristen als außerordentliche Kündigung bezeichnet wird. Eine solche außerordentliche Kündigung hat den Vorteil, dass Sie den Vertrag immer dann beenden können, wenn das Problem auftritt. Sie sind nicht dazu verpflichtet, bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit durchzuhalten.

ich glaube du siehst das falsch, ich würde mal andere Foren als die von O2 durchlesen.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

dieses hier habe ich auch noch gefunden, ich werde nächste Woche mir einen Termin bei einem Anwalt geben lassen hier z.B:

 

Ein Sonderkündigungsrecht bei einem o2 Mobilfunkvertrag kann in bestimmten Situationen in Anspruch genommen werden, wenn sich die Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil ändern oder wenn o2 vertragliche Leistungen nicht erbringt. Dies ermöglicht dir, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, auch wenn die reguläre Kündigungsfrist noch nicht erreicht ist. 


Bumer
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  • August 10, 2025

Berichte dann wie es ausging, ist immer interessant zu wissen.


bs0
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  • August 10, 2025

Erstens ist das kein "Sonderkündigungsrecht" (wird leider oft fälschlicherweise geschrieben) und zweitens gibt es einen großen Unterschied zwischen außerordentliche Kündigung einreichen (geht immer), und die Kündigung akzeptiert bekommen bzw. durchsetzen können.

Auch wenn ich weiß wo du den Text kopiert hast, du solltest noch die Quelle mit angeben!

Der Anwalt wird dich aufklären. Wie bereits geschrieben, die vertragliche Leistung wird erbracht.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

nein sie wird nicht erbracht. bist du von O2 ???

 


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  • August 10, 2025

ich kann überhaupt nicht telefonieren KEIN NETZ

 


Sutranix
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  • August 10, 2025

ja das stimmt, aber wenn ich jahrelang keine Probleme hatte und O2 einen Sendemastvertrag nicht verlängert, dann ist die vertraglich abgeschlossene Dienstleistung nicht mehr erbracht , oder sehe ich das falsch ?

Das Problem dabei ist, dass dein Vertrag dir keine Nutzungsmöglichkeit an einem konkreten Standort garantiert. Du hast keine Dienstleistung an Adresse XYZ vertraglich vereinbart. Das wäre im Festnetz der Fall, aber nicht beim Mobilfunk. 


poales
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  • August 10, 2025

habe bei der 8 Sachbearbeiterin dann erfahren das der Vertrag mit einem Sendemast nicht verlängert wurde.

dann frage doch mal vor Ort warum?

wollte vielleicht irgendwer den Sendemast nicht mehr an O2 vermietet?

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

tolle Antwort, damit bestätigst du mir doch das die Leistung nicht mehr erbracht wird.

Die Servicemitarbeiterin die ich hier nicht namentlich nennen möchte, gab mir die Auskunft das es wahrscheinlich wirtschaftliche Gründe sind. Bei meinem Vertragsabschluss hatte O2 noch einen bestehenden Vertrag mit dem Netzanbieter(Sendemast), also ich kann deine Antwort nicht nachvollziehen, sorry denn es war bei Abschluss ein wesentlicher Bestandteil, deshalb handelt es sich seit dem 27.06 um eine dauerhafte Störung, also besteht ein Sonderkündigungsrecht, sogar nachlesbar auf den Seiten der Allianz Versicherung um eins von vielen Beispielen zu nennen.


bs0
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  • August 10, 2025

Nein, bin nicht von o2, habe dir aber bereits erläutert warum (anbieterunabhängig) die Leistung trotzdem erbracht wird. Stichwort: Standortbezug. Es sei denn natürlich dein Vertrag enthält unerwartet eine entsprechende Klausel.

Aufgrund der Situation mit der Basisstation wäre eventuell eine vorzeitige Vertragsauflösung aus Kulanz nicht auszuschließen. Warte doch erstmal die Entscheidung und Rückmeldung von o2 ab.

Verlinke gerne die Seite der Allianz. Würde mich interessieren was dort steht.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

Auszug aus dem Netz:

Ja, wenn der Anbieter einen Sendemast kündigt und dadurch eine erhebliche und dauerhafte Störung der Mobilfunkverbindung verursacht, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Bereitstellung einer störungsfreien Mobilfunkverbindung ist eine Hauptleistungspflicht des Anbieters, und wenn diese nicht gewährleistet ist, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden.


bs0
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  • August 10, 2025

Quelle?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

gehe auf die Allianz Seite:

 

“Handyvertrag kündigen diese Möglichkeiten haben Sie”

dann unter dem Punkt: Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag. (ich stelle kein Link rein )


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

ich muss hier keine Quellen liefern, ich hatte hier auf Tipps gehofft ohne einen Anwalt einschalten zu müssen, seid Ihr von O2 angestellt ? keiner kann mir Tipps geben wie ich aus dem Vertrag rauskomme ständig hier nur pro O2 hier stimmt doch etwas nicht. Ich gebe das nun zum Anwalt und fertig, ich etlich Foren stehen Gerichtsurteile wo der Anbieter durch dauerhafte Störungen verloren hat. Also Attacke, ich bezahle doch nicht dafür das ich zuhause nicht mehr telefonieren kann und sehe immer nur auf dem Display eines Galaxy S25 ultra kein Netz. und dann solche Antworten hier, sorry kann ich nicht verstehen Ihr seid doch nicht auf der Seite des Verbrauchers.


bs0
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  • August 10, 2025

Erschreckend, dass eine große Versicherung den Unterschied zwischen einem Sonderkündigungsrecht und einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nicht kennt. Im Prinzip steht dort nichts anderes als das, was bereits festgestellt wurde.

Du reichst am besten die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB mit der entsprechenden Begründung ein, hilfsweise bittest du dabei um Kulanz, dann wartest du ab wie o2 darauf reagiert. Lehnt o2 die Kündigung ab, kannst du entscheiden ob bzw. wie du vorgehen möchtest.

Nur weil du nicht sofort Zustimmung anderer Nutzer bekommst, bedeutet nicht, dass sie pro o2 sind. Soll man dir zustimmen, damit du glücklich bist, auch wenn es erfahrungsgemäß nicht so einfach ist wie du es dir vorstellst?

Klar, Gerichtsurteile gibt es mit Entscheidungen gegen Anbieter, aber natürlich auch gegen Verbraucher. Soweit kommt es aber selten.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

Allianz war ein Beispiel von sehr vielen im Netz. ich werde nicht auf eine Kulanz von O2 warten, werde es einem Anwalt geben und fertig, schönen Abend noch, wenn jemand wie du 42256 Antworten in der O2 Community gibt dann sieht das sehr merkwürdig aus, schönen Abend noch. 


bs0
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  • August 10, 2025

Es steht dir selbstverständlich frei, dich anwältlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Dir ebenfalls noch einen schönen Abend.


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  • August 10, 2025

dir auch einen schönen Abend und ich bleibe dabei das du von O2 bist anders kann ich mir solche Antworten nicht erklären.


bs0
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  • August 10, 2025

Ich bin nicht von o2. Die Antworten hätte ich dir in jedem anderen Forum und bezogen auf jeden Anbieter gegeben. Aber wenn du das nicht glaubst ist das alleine deine Sache. Kann ich nicht ändern.


Sutranix
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  • August 10, 2025

@Barney04 

o2 Mitarbeiter erkennst du an dem Zusatz "o2_" vor dem Namen und dem o2 Logo dahinter. Alle anderen User hier sind Kunden und nicht bei o2 angestellt. Einige beschäftigen sich einfach gerne mit den Themen und sind hier seit vielen Jahren sehr aktiv. 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

ist klar Sunatrix jeder hat seine eigene Meinung. Aber Fakt ist es gab nicht einen Tipp hier oder  Ratschläge um aus dem Vertrag zu kommen, mir kommt es hier leider so vor und dabei bleibe ich, das es sehr in die Richtung pro O2 geht und das wundert mich doch sehr, wenn man sich mal die überwiegend negativen Kunden Bewertungen im Netz über O2 ansieht, ist es schon komisch überwiegend hier auf Leute zu treffen die pro O2 schreiben, ich beende hiermit die Diskussion.


Sutranix
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  • August 10, 2025

Fakt ist aber leider auch, dass eine außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrages in diesem Fall nun mal nicht so einfach ist, wie du es dir vorstellst. Dich da zu korrigieren bedeutet nicht, dass man "pro o2" ist und sich hinter den Anbieter stellt. Das du aus dem Vertrag raus willst, kann sicher jeder nachvollziehen. Ratschlag wie du vorgehen könntest, hast du doch auch bekommen. Und hier im Forum gibt es eigentlich auch genug Kritik an o2.