ich wandere ab Anfang Mai in die Schweiz aus und wollte daher fragen, ob ich hierzu ein Sonderkündigungsrecht habe, da ich den Vertrag in der Schweiz nicht nutzen kann.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Niklas
Lösung von o2_Jelena
Zur Antwort springenLösung von o2_Jelena
Zur Antwort springenDann fehlt nur noch Ihr Einverständnis zur Inrechnungstellung der Grundgebühr für pauschal 3 Monate bis zum Vertragsende. Die Höhe der Gebühr wird Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Sobald uns die Unterlagen vorliegen, werden wir Ihren Mobilfunkvertrag zum nächstmöglichen Termin beenden.
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