Hallo Zusammen,
ich wandere ab Anfang Mai in die Schweiz aus und wollte daher fragen, ob ich hierzu ein Sonderkündigungsrecht habe, da ich den Vertrag in der Schweiz nicht nutzen kann.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Niklas
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Hi @NiklasSZ ,
in solchen Fällen ist eine Kündigung wegen Umzug ins Ausland möglich Hier findest du das Formular, welches dafür notwendig ist. Dort sind auch alle Voraussetzungen und Infos zu finden: Kündigung Umzug ins Ausland
Viele Grüße, Jelena
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in solchen Fällen ist eine Kündigung wegen Umzug ins Ausland möglich Hier findest du das Formular, welches dafür notwendig ist. Dort sind auch alle Voraussetzungen und Infos zu finden: Kündigung Umzug ins Ausland
Viele Grüße, Jelena
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Hi Jelena,
vielen Dank für deine Info. Was passiert in dem Fall mit der Ratenzahlung eines Handys, das ich über o2 zu meinem Vertrag hinzugebucht habe? Muss dieses dann zurückgegeben werden?
Viele Grüße, Niklas
vielen Dank für deine Info. Was passiert in dem Fall mit der Ratenzahlung eines Handys, das ich über o2 zu meinem Vertrag hinzugebucht habe? Muss dieses dann zurückgegeben werden?
Viele Grüße, Niklas
Der Handyvertrag ist nicht betroffen. Die Raten musst du also weiterhin bezahlen, oder du beantragst die vorzeitige Vertragsauflösung, dann würdest du den Restbetrag auf einmal zahlen.
Hallo,
also ich lebe bereits seit geraumer Zeit in und habe vor mein Handyabo zu kündigen. Eine Abmeldebestätigung, meine Papiere für die Schweiz habe ich natürlich auch. Kann ich da ab sofort bzw. Wunschdatum und ohne Kündigungskosten dann bei O2 kündigen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Beste Grüsse
jacqui123456
also ich lebe bereits seit geraumer Zeit in und habe vor mein Handyabo zu kündigen. Eine Abmeldebestätigung, meine Papiere für die Schweiz habe ich natürlich auch. Kann ich da ab sofort bzw. Wunschdatum und ohne Kündigungskosten dann bei O2 kündigen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Beste Grüsse
jacqui123456
In der richtigen Antwort ist ein Dokument verlinkt (Kündigung Umzug ins Ausland). Dieses Dokument solltest du dir einmal genau anschauen. Dort steht alles drin.
Dann fehlt nur noch Ihr Einverständnis zur Inrechnungstellung der Grundgebühr für pauschal 3 Monate bis zum Vertragsende. Die Höhe der Gebühr wird Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Sobald uns die Unterlagen vorliegen, werden wir Ihren Mobilfunkvertrag zum nächstmöglichen Termin beenden.
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