Als ich meinen Vertrag verlängert habe, der auf Studenten-Status lief, bekam ich eine PDF-Datei mit einem Formular, um meinen Legitimationsnachweis erneut einzureichen. Dort wird unten aufgeführt, welche Dokumente einem Sonderkonditionen sichern. Neben dem Studentenausweis wird dort auch ein Schwerbehindertenausweis aufgezählt. *klick*
Ich kann leider überhaupt keine Informationen finden, bei welchen Tarifen eine Schwerbehinderung Vorteile verschafft. Oder in welcher Form diese sich dann auswirken. Also welche Vergünstigungen gibt es bei Schwerbehinderung? Und kann man Sonderkonditionen auch nachträglich beantragen oder nur mit Vertragsabschluss?
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Das ist eine sehr gute Frage....
....da ich schwerbehindert bin, wüsste ich diese Antwort auch gerne.....
Schönen Abend
....da ich schwerbehindert bin, wüsste ich diese Antwort auch gerne.....
Schönen Abend
o2 bietet Sonderkondition für Kunden mit einer Hörschädigung:
http://www.o2online.de/nw/hoergeschaedigte
Als Nachweis kann der Schwerbehindertenausweis eingereicht werden.
http://www.o2online.de/nw/hoergeschaedigte
Als Nachweis kann der Schwerbehindertenausweis eingereicht werden.
Hallo,
also 15% mit Nachweis.
Wenn man jetzt online Kunde ist ( mit 15 % online Vorteil) bekommt man dann nochmal 15 % auf den schon geminderten Betrag oder gleich 30 % ?
Oder nix ?
sG
also 15% mit Nachweis.
Wenn man jetzt online Kunde ist ( mit 15 % online Vorteil) bekommt man dann nochmal 15 % auf den schon geminderten Betrag oder gleich 30 % ?
Oder nix ?
sG
Der höchste Rabatt liegt meines Wissens bei 20%.
Mehrere Rabatte werden nicht einfach so aufaddiert.
Mehrere Rabatte werden nicht einfach so aufaddiert.
Moin, sehe gerade, dass der Inklusiv-100-Vertrag auch aufgelistet ist: http://www.o2online.de/nw/hoergeschaedigte/angebote/inklusiv/inklusiv-gehoerlose.html?nidx=10401306#TabbedArea
Die ganzen Konditionen sind aber gleich denen der Studenten, oder? Das bedeutet, ob ich jetzt angebe, dass ich schwerhörig bin oder ob ich angebe, dass ich Student bin, kommt preislich auf dasselbe hinaus, nicht wahr? Ich bin beides.
Die ganzen Konditionen sind aber gleich denen der Studenten, oder? Das bedeutet, ob ich jetzt angebe, dass ich schwerhörig bin oder ob ich angebe, dass ich Student bin, kommt preislich auf dasselbe hinaus, nicht wahr? Ich bin beides.
schwerbehinderung is nicht gleich schwerbehinderung! ich habe 10 jahre lang 60%, 2 jahre 50% und mit vollendung meines 18ten lebensjahres wurd ich gar nich mehr eingestuft trotz einer chronischen erkrankung!
ich denke mal, da ja gesagt wurde "sonderkonditionen für hörgeschädigte" muss auch der entsprechende vermerk dann im ausweis belegt sein!
ich denke mal, da ja gesagt wurde "sonderkonditionen für hörgeschädigte" muss auch der entsprechende vermerk dann im ausweis belegt sein!
Das ist der Fall. Ich liege wesentlich über den 60%. Wird der Rabatt also nur einmal berechnet oder doppelt (Student+Schwerbehinderung)?
Es kann nur eine Sonderkondition eingerichtet werden. Also entweder Studentenkonditionen oder Konditionen für Schwerbehinderte
Alles klar, danke!
Hallo,
ist das noch aktuell, dass man bei nachgewiesener Schwerbehinderung Rabatt bekommt? Der Link oben führt nicht zum Ziel...
Auch über die O2-Suche finde ich nichts.
Beste Grüße,
ist das noch aktuell, dass man bei nachgewiesener Schwerbehinderung Rabatt bekommt? Der Link oben führt nicht zum Ziel...
Auch über die O2-Suche finde ich nichts.
Beste Grüße,
Wenn du eine Hörbehinderung hast, schon.
Siehe http://www.telefonica.de/page/16370/service-fuer-menschen-mit-hoerbehinderung.html
Allerdings kannst du diesen nicht kombinieren mit einem Studentenrabatt
Gruß Sandroschubert
Siehe http://www.telefonica.de/page/16370/service-fuer-menschen-mit-hoerbehinderung.html
Allerdings kannst du diesen nicht kombinieren mit einem Studentenrabatt
Gruß Sandroschubert
Da sind viele Berichte und so, aber keine Angebote oder Tarife. In einem Bericht steht was von 15%, aber das gilt nur für spezielle Tarife, oder?
Die Seite ist auch nicht mehr aktuell und stark veraltet. Bitte nicht mehr nutzen.
Es gibt generell für Personen mit einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr die gleichen Sonderkonditionen, wie für "junge Leute". Als Nachweis muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Ausweises eines Gehörlosen-/ Hörgeschädigtenverbandes vorgelegt werden.
Es gibt generell für Personen mit einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr die gleichen Sonderkonditionen, wie für "junge Leute". Als Nachweis muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Ausweises eines Gehörlosen-/ Hörgeschädigtenverbandes vorgelegt werden.
Hallo Henning, nur nochmal zur Sicherheit: Wenn ich dich richtig verstehe, gelten die "Junge Leute"-Kondtitionen danach für alle Schwerbehinderten? (Schwerbehinderung gilt ja ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.) Gruß
Ja, so ist das richtig.
Grüßle,
Dzenet
Grüßle,
Dzenet
Hallo Dzenet! Vielen Dank für die schnelle Beantwortung!
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