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Seit Monaten Komplettausfälle: O₂ ignoriert sämtliche Nachweise und antwortet nur mit Textbausteinen


Hallo O₂-Community, hallo O₂-Moderation,

ich bin inzwischen wirklich fassungslos darüber, wie O₂ mit meiner seit Monaten bestehenden Störung und meiner außerordentlichen Kündigung umgeht.

Den Vertrag habe ich am 06.05.2026 abgeschlossen. Ich befinde mich mittlerweile im sechsten Vertragsmonat und zahle jeden Monat 29,99 Euro für einen Internetzugang, den ich aufgrund der ständig wiederkehrenden Ausfälle bis heute nicht zuverlässig nutzen kann.

Seit Vertragsbeginn treten täglich wiederkehrende komplette beziehungsweise faktische Ausfälle der Datenverbindung auf – phasenweise sogar mehrfach innerhalb einer Stunde. Die einzelnen Ausfälle dauern häufig ein bis zwei Minuten. Währenddessen ist der Internetzugang nicht einfach nur langsam, sondern praktisch nicht mehr vorhanden.

Dann funktioniert nichts mehr:

  • keine Webseiten,

  • keine Onlinedienste,

  • keine VPN-Verbindung,

  • kein TV- oder Videostreaming,

  • kein zuverlässiges Arbeiten im Homeoffice,

  • kein normaler Internetverkehr.

Teilweise zeigen der Router oder das verwendete Smartphone weiterhin 4G/5G und eine vermeintlich bestehende Internetverbindung an. Teilweise werden sogar noch einfache Ping-Anfragen beantwortet. Trotzdem lassen sich keine Webseiten mehr aufrufen, VPN-Verbindungen brechen ab, Streams bleiben stehen und neue Internetverbindungen funktionieren nicht mehr.

Ich möchte es deshalb noch einmal vollkommen unmissverständlich sagen:

Es geht nicht darum, dass die beworbenen 300 Mbit/s nicht jederzeit erreicht werden.

Wenn die Verbindung funktioniert und die Geschwindigkeit dabei zwischen beispielsweise 50, 100, 200 oder 300 Mbit/s schwankt, ist das für mein eigentliches Anliegen vollkommen irrelevant. Mir ist bewusst, dass die Geschwindigkeit eines Mobilfunkanschlusses schwanken kann.

Mein Problem sind die vollständigen beziehungsweise faktischen Verbindungsabbrüche, während derer für ein bis zwei Minuten überhaupt keine normale Internetnutzung mehr möglich ist.

Das Problem wurde in vier unterschiedlichen Geräten reproduziert

Die Störung wurde mit derselben O₂-SIM in insgesamt vier voneinander unabhängigen Geräten getestet:

  • TP-Link Deco X50-5G,

  • TP-Link Archer MR600,

  • Samsung Galaxy S24+,

  • Samsung Galaxy S25.

Damit wurde nicht nur ein einzelner Router überprüft. Die O₂-SIM wurde zusätzlich unmittelbar in zwei verschiedenen Smartphones getestet – mit demselben Fehlerbild.

Eine Vodafone-Test-eSIM funktioniert am selben Standort dagegen zuverlässig.

Auch ein von der O₂-Kundenbetreuung veranlasster netzseitiger Reset der SIM-Karte führte zu keiner nachhaltigen Verbesserung.

Im O₂-Live-Check wurden zeitweise Einschränkungen einer nahe gelegenen Basisstation und später Wartungsarbeiten angezeigt. Während dieser Wartungsphase bestand ungefähr drei Tage lang überhaupt kein nutzbarer Internetzugang. Inzwischen wird die Basisstation wieder als unauffällig beziehungsweise grün angezeigt. Die Verbindungsabbrüche bestehen trotzdem fort.

Was ich bisher unternommen habe

Inzwischen habe ich unter anderem:

  • mehrfach O₂-Shops aufgesucht,

  • zahlreiche Telefonate mit unterschiedlichen O₂-Abteilungen geführt,

  • ausführlich mit der technischen Kundenbetreuung gesprochen,

  • mit der Kündigungs- beziehungsweise Rückgewinnungsabteilung telefoniert,

  • die Störung in zwei Routern und zwei Smartphones getestet,

  • technische Routerlogs und Verbindungsdaten ausgewertet,

  • Ausfälle und Meldungen des O₂-Live-Checks dokumentiert,

  • einen netzseitigen SIM-Reset durch O₂ durchführen lassen,

  • am 12.09.2026 ein erstes ausführliches Schreiben an O₂ geschickt,

  • und am 01.10.2026 eine formelle außerordentliche Kündigung mit ausführlicher technischer Dokumentation und Screenshots per Einschreiben eingereicht.

Das erste Schreiben umfasste zwei Seiten.

Das zweite formelle Kündigungsschreiben umfasste vier Seiten und wurde zusammen mit dem ersten Schreiben, einer kompakten technischen Dokumentation und den Screenshots des O₂-Live-Checks als 13-seitiges Gesamtpaket verschickt.

Das Einschreiben wurde O₂ am 05.10.2026 nachweislich zugestellt.

Die Breitbandmessung erfasst genau dieses Problem nicht

In meinem 13-seitigen Schreiben wurde mehrfach und ausdrücklich erklärt:

Der Kündigungsgrund ist nicht eine zu niedrige Geschwindigkeit. Der Kündigungsgrund sind regelmäßig wiederkehrende komplette beziehungsweise faktische Ausfälle der Datenverbindung.

Ebenso wurde ausführlich erklärt, weshalb das von O₂ verlangte Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur dieses konkrete Fehlerbild nicht abbildet:

Wenn der vollständige Datenabbruch gerade besteht und kein nutzbarer Internetzugang vorhanden ist, kann die Geschwindigkeitsmessung bei mir nicht ordnungsgemäß gestartet beziehungsweise abgeschlossen werden.

Wenn die Verbindung nach ein oder zwei Minuten wieder funktioniert, lässt sich die Messung natürlich wieder starten. Dann erhält man irgendeinen Geschwindigkeitswert – beispielsweise 50, 100, 200 oder 300 Mbit/s.

Dieser anschließend gemessene Geschwindigkeitswert dokumentiert aber nicht den unmittelbar vorherigen vollständigen Verbindungsabbruch.

Genau darin liegt das Problem:

  • Während des Ausfalls entsteht keine verwertbare Geschwindigkeitsmessung.

  • Nach dem Ausfall misst die App wieder irgendeine momentan verfügbare Geschwindigkeit.

  • Der vollständige Ausfall selbst erscheint dadurch nicht sachgerecht im Geschwindigkeitsprotokoll.

  • Eine erfolgreiche Messung zwischen zwei Ausfällen beweist lediglich, dass die Verbindung in genau diesem Moment wieder funktioniert hat.

  • Sie beweist nicht, dass der Anschluss dauerhaft stabil nutzbar ist.

Wie soll ein reines Geschwindigkeitsmessverfahren einen vollständigen Datenabbruch dokumentieren, wenn für die Durchführung der Messung zunächst eine funktionierende Datenverbindung erforderlich ist?

Diesen Unterschied habe ich O₂ inzwischen mehrfach erklärt – schriftlich, telefonisch und in der technischen Dokumentation.

Trotzdem zweimal nahezu dieselbe Standardantwort

Auf mein erstes Schreiben erhielt ich von O₂ lediglich den standardisierten Hinweis, ich solle ein vollständiges Messprotokoll der Bundesnetzagentur einreichen.

Daraufhin habe ich am 05.10.2026 noch einmal ausführlich per E-Mail geantwortet und vollkommen unmissverständlich klargestellt:

Es geht nicht um Geschwindigkeitsschwankungen. Es geht um vollständige Verbindungsabbrüche.

Ich habe erneut erklärt, warum das verlangte Geschwindigkeitsprotokoll die Ausfälle nicht abbildet. Außerdem habe ich ausdrücklich darum gebeten, meine außerordentliche Kündigung nicht erneut allein wegen eines fehlenden Geschwindigkeitsprotokolls abzulehnen, ohne sich mit dem tatsächlich beschriebenen Fehlerbild und den geltend gemachten gesetzlichen Ansprüchen auseinanderzusetzen.

Der E-Mail wurden das vollständige 13-seitige Schreiben und der Zustellnachweis erneut beigefügt.

Am 09.10.2026 erhielt ich daraufhin praktisch dieselbe Standardantwort ein zweites Mal:

„Wenn Sie mit dem Netz unzufrieden sind, senden Sie uns bitte das vollständige Messprotokoll im PDF-Format. Nur so können wir Ihr Anliegen prüfen und bearbeiten.“

Außerdem solle ich einen „erneuten Antrag“ mit dem vollständigen Messprotokoll einreichen.

Das ist genau die Antwort, um deren bloße Wiederholung ich O₂ ausdrücklich gebeten hatte zu verzichten.

Mit keinem einzigen Wort wurde auf folgende Punkte eingegangen:

  • die vollständigen Verbindungsabbrüche,

  • die Dauer der einzelnen Ausfälle,

  • die tägliche und teilweise mehrfache Wiederholung,

  • die Tests in vier unterschiedlichen Geräten,

  • den erfolglosen SIM-Reset,

  • die dokumentierten Meldungen des O₂-Live-Checks,

  • die beigefügte technische Dokumentation,

  • die Grenzen einer reinen Geschwindigkeitsmessung,

  • § 314 BGB,

  • § 58 TKG,

  • die gesetzte Abhilfefrist,

  • oder meine ausdrückliche Bitte um eine inhaltliche Prüfung.

Statt einer Auseinandersetzung mit meinem tatsächlichen Anliegen erhielt ich erneut nahezu denselben Textbaustein – anschließend gefolgt von der Bitte, den Kundenservice möglichst mit der Höchstbewertung 10 zu beurteilen.

Diesen Umgang empfinde ich inzwischen als bodenlose Frechheit.

Auch die telefonische Auskunft hilft nicht weiter

Inzwischen wurde offenbar lediglich meine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung vorgemerkt.

Bei einem weiteren Gespräch mit der Rückgewinnungsabteilung wurde mir angeboten, diese Kündigung wieder zurückzunehmen. Dafür sollte ich sechs Monate lang einen Rabatt von fünf Euro erhalten.

Die Mitarbeiterin besprach meinen Fall während des Telefonats zusätzlich mit ihrem Vorgesetzten. Anschließend teilte sie mir sinngemäß mit, ich solle die bereits vorgemerkte ordentliche Kündigung zurücknehmen und anschließend erneut ausschließlich außerordentlich kündigen. Andernfalls werde offenbar immer nur die normale Kündigung bearbeitet.

Auch das kann nicht ernsthaft die Lösung sein.

Meine außerordentliche Kündigung wurde in dem Schreiben ausdrücklich an erster Stelle erklärt. Die ordentliche Kündigung wurde lediglich vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen.

Eine ausdrücklich erklärte außerordentliche Kündigung kann nicht einfach inhaltlich unbeachtet bleiben, nur weil zusätzlich vorsorglich eine ordentliche Kündigung erklärt wurde.

Ich werde nicht meinen bereits gesicherten ordentlichen Kündigungstermin aufgeben, nur damit O₂ möglicherweise anschließend auch den nächsten außerordentlichen Kündigungsantrag wieder mit demselben Textbaustein ablehnt.

Was ich jetzt von O₂ erwarte

Ich bitte einen O₂-Moderator beziehungsweise eine O₂-Moderatorin darum, diesen Vorgang an eine tatsächlich zuständige Stelle weiterzugeben und endlich eine konkrete inhaltliche Prüfung zu veranlassen.

Ich möchte ausdrücklich keine dritte Standardantwort mit dem Hinweis auf eine Geschwindigkeitsmessung erhalten.

Ich erwarte stattdessen konkrete Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wurde mein 13-seitiges Schreiben vom 01.10.2026 vollständig gelesen und fachlich geprüft?

  2. Warum behandelt O₂ mein Anliegen weiterhin als bloße Geschwindigkeitsbeschwerde, obwohl ich mehrfach ausdrücklich vollständige Verbindungsabbrüche beschrieben habe?

  3. Wie soll das verlangte Geschwindigkeitsprotokoll einen vollständigen Datenabbruch dokumentieren, wenn während des Abbruchs keine verwertbare Messung gestartet beziehungsweise abgeschlossen werden kann?

  4. Warum wird ausschließlich auf § 57 TKG beziehungsweise das Geschwindigkeitsmessverfahren verwiesen, obwohl die Kündigung ausdrücklich auch auf § 314 BGB gestützt wurde?

  5. Warum wird auf die Tests in vier unterschiedlichen Geräten, die technischen Nachweise und die erfolglosen Abhilfemaßnahmen mit keinem Wort eingegangen?

  6. Welche konkrete technische Maßnahme wird O₂ innerhalb der gesetzten Abhilfefrist ergreifen, um die Verbindung vollständig und dauerhaft zu stabilisieren?

  7. Weshalb soll ich die bereits vorgemerkte ordentliche Kündigung zurücknehmen müssen, damit die vorrangig erklärte außerordentliche Kündigung überhaupt inhaltlich geprüft wird?

Zum wiederholten Mal: Es geht nicht darum, ob ich in einer einzelnen Messung 50, 100, 200 oder 300 Mbit/s erreiche. Es geht darum, dass der Internetzugang täglich und teilweise mehrfach innerhalb einer Stunde vollständig beziehungsweise faktisch zusammenbricht und dann für ein bis zwei Minuten überhaupt keine normale Internetnutzung mehr möglich ist.

Seit dem 06.05.2026 zahle ich dafür monatlich 29,99 Euro. Mittlerweile befinde ich mich im sechsten Vertragsmonat – und noch immer gibt es weder eine dauerhafte technische Lösung noch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit meiner außerordentlichen Kündigung.

Nach zahlreichen Telefonaten, mehreren Shopbesuchen, zwei schriftlichen Anträgen, einem 13-seitigen Gesamtpaket und zweimal nahezu derselben Standardantwort erwarte ich endlich eine konkrete Auseinandersetzung mit dem tatsächlich geschilderten Sachverhalt.

Der bisherige Umgang mit meinem Anliegen ist aus meiner Sicht nicht nur unzureichend, sondern beschämend. Ich bin fassungslos darüber, wie hier mit einem Kunden umgegangen wird, der seit Monaten jeden Monat 29,99 Euro für eine nicht zuverlässig nutzbare Leistung bezahlt, den Fehler mit erheblichem Aufwand dokumentiert und wiederholt um eine sachliche Prüfung gebeten hat.

Ob dieses Vorgehen auf organisatorische Inkompetenz, völlige Gleichgültigkeit oder die Entscheidung zurückzuführen ist, Beschwerden ungeachtet ihres konkreten Inhalts ausschließlich mit vorgefertigten Textbausteinen abzuarbeiten, kann ich von außen nicht beurteilen. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Mein eigentliches Problem wird konsequent ignoriert, während O₂ weiterhin jeden Monat den vollständigen Rechnungsbetrag abbucht. Mit ernst zu nehmendem Kundenservice hat das für mich nichts mehr zu tun.

16 Antworten

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • October 12, 2026

Hallo ​@MSH88 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Das tut mir leid, dass es an deinem Wohnort zu solchen Einschränkungen kommt
und dann dein Anliegen auch wiederholt nicht voll verstanden wurde.
Ich habe den Kollgeinne und Kollgen noch einmal geschreiben und den Vorgang erläuter
und hoffe, dass wir nun zu einer anderen Lösung kommen. 
Sobald sich etwas tut, melden wir uns wieder. 
Gruß, Solveig 
 


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 12, 2026

Hallo Solveig,

 

danke, dass du dir meine Schilderung angeschaut und den Kolleginnen und Kollegen noch einmal erklärt hast, worum es konkret geht.

 

Warum der Unterschied zwischen Geschwindigkeitsschwankungen und vollständigen Internetabbrüchen trotz meiner mehrfachen ausführlichen Erklärungen bislang nicht verstanden beziehungsweise berücksichtigt wurde, kann ich, wie gesagt, nicht nachvollziehen.

 

Allein heute kam es erneut zu mehreren vollständigen Verbindungsunterbrechungen, sodass das Internet wieder zeitweise kaum nutzbar war.

 

Ich warte nun auf deine Rückmeldung und bin gespannt, ob der O₂-Kundenservice den Vorgang endlich angemessen prüft und meine außerordentliche Kündigung akzeptiert.

 

Viele Grüße


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 13, 2026

Unsere Abteilung hat sich als nicht zuständig für außerordentliche Kündigungen erklärt, ​@MSH88.

Ich habe nun eine andere Abteilung, welche deine Beschwerde mit Antrag auf eine Ende deines Mobilfunkvertrages und dafür Ersatz durch einen monatlich kündbaren Glasfaseranschluss bearbeitet, nach dem Stand ihrer Bearbeitung gefragt.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 13, 2026

Hallo Gerrit,

danke für deine Rückmeldung. Allerdings bezieht sich die von dir beschriebene interne Anfrage offenbar erneut auf den inzwischen überholten Sachstand aus meinem ersten Schreiben vom 12.09.2026.

In diesem ersten Schreiben hatte ich mich damals noch zu einer einvernehmlichen Lösung bereit erklärt: Auf ausdrückliche Empfehlung eines Mitarbeiters im O₂-Shop sollte der Mobilfunkvertrag vorzeitig beendet und durch einen monatlich kündbaren O₂-Glasfaseranschluss ersetzt werden – obwohl dieser sogar teurer gewesen wäre. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er mich bei späteren Problemen mit einem monatlich kündbaren Vertrag unmittelbar im Shop unterstützen könne, während ihm dies bei einem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit nicht möglich sei.

Bereits in diesem ersten Schreiben hatte ich die immer wieder auftretenden vollständigen Verbindungsabbrüche ausführlich geschildert. Trotzdem erhielt ich erst nach rund drei Wochen lediglich eine standardisierte Antwort mit der Aufforderung, ein Messprotokoll der Bundesnetzagentur einzureichen – ohne dass auf das konkret beschriebene Fehlerbild eingegangen wurde.

Zwischenzeitlich war ich erneut mehrfach im O₂-Shop und führte weitere Gespräche mit der Kundenbetreuung. Dabei wurde mir im Shop unter anderem mitgeteilt, dass ich möglicherweise auf einer internen Sperr- beziehungsweise sogenannten „Bannliste“ stehe. Ob diese Auskunft tatsächlich zutrifft, konnte mir später auch die Kundenbetreuung nicht bestätigen.

Spätestens nach diesen widersprüchlichen Aussagen und dem gesamten bisherigen Umgang mit meinem Anliegen gilt daher: Ein weiterer Vertrag mit O₂ kommt für mich nicht mehr infrage.

Deshalb habe ich am 01.10.2026 ein zweites, neues und wesentlich ausführlicheres Schreiben eingereicht. Darin habe ich wegen der seit Monaten täglich auftretenden vollständigen Verbindungsabbrüche ausdrücklich die außerordentliche Kündigung erklärt und diese unter anderem auf § 314 BGB gestützt. Ein Wechsel zu O₂ Glasfaser oder ein anderer Ersatzvertrag wird in diesem Schreiben nicht mehr verlangt.

Mein aktuelles und einzig noch verfolgtes Anliegen lautet daher:

Bestätigung der außerordentlichen Beendigung meines Mobilfunkvertrags – ohne Glasfaseranschluss und ohne irgendeinen anderen Ersatzvertrag.

Welche Abteilung bei O₂ intern für außerordentliche Kündigungen zuständig ist, weiß ich als Kundin natürlich nicht. Ich habe das Schreiben, wie mir im O₂-Shop empfohlen wurde, an die offizielle Anschrift der O₂-Kundenbetreuung in 90345 Nürnberg geschickt.

Laut Sendungsverfolgung wurde dieses zweite Schreiben anschließend auf Wunsch des Empfängers von Nürnberg an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 50 in 80992 München, weitergeleitet und dort am 05.10.2026 nachweislich zugestellt. Auf die weitere interne Zuordnung innerhalb von O₂ habe ich naturgemäß keinen Einfluss.

Die von dir erwähnte Abteilung bearbeitet somit offenbar noch meinen alten Glasfaservorschlag und nicht mein aktuelles Anliegen. Bitte korrigiere die Anfrage daher entsprechend und weise die zuständige Stelle ausdrücklich darauf hin, dass meine spätere außerordentliche Kündigung vom 01.10.2026 zu prüfen ist.

Viele Grüße


Sandroschubert
Legende

Du musst dein Anliegen nicht wiederholen. Die Moderatoren habe es verstanden und bereits weitergeleitet.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 14, 2026

Dein Schreiben vom 1.10. ging dann bereits an unsere für Anträge auf außerordentliche Kündigungen zuständige Abteilung, ​@MSH88, diese hat dann in ihrer Antwort ein Messprotokoll angefordert.

Im Gegensatz zu kabelgebundenen Festnetzanschlüssen, welche an einer bestimmten Adresse sind, können bei Mobilfunk, dessen Verträge nicht an eine bestimmte Adresse gebunden sind, viel mehr Faktoren störend einwirken.

Eine weitere Abteilung, welche Anträge auf außerordentliche Kündigungen prüft, haben wir nicht.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 15, 2026

Hallo ​@o2_Gerrit,

danke für die deine Rückmeldung und Klarstellung. Immerhin ist mein Schreiben damit bei der zuständigen Abteilung angekommen. Von genau dieser Abteilung erhielt ich allerdings bereits eine standardisierte E-Mail, die auf meine Ausführungen nicht einging und lediglich erneut das Messprotokoll der Bundesnetzagentur verlangte.

Wie bereits mehrfach erläutert, werden damit Äpfel mit Birnen verglichen: Die Anwendung misst die Geschwindigkeit einer bestehenden Verbindung, kann aber die beanstandeten vollständigen Verbindungsabbrüche nicht erfassen.

Genau deshalb habe ich mich an die O₂ Community gewandt. Die Antwort erweckt leider den Eindruck, dass mein Schreiben entweder nicht vollständig gelesen, nicht berücksichtigt oder nicht verstanden wurde. Dabei habe ich ausführlich erklärt, warum das verlangte Messprotokoll für dieses Fehlerbild ungeeignet ist.

Vor diesem Hintergrund möchte ich dich bitten, Gerrit, die Abteilung nochmals zu kontaktieren und um eine tatsächliche inhaltliche Prüfung meines Schreibens und der beigefügten Nachweise zu bitten, anstatt meine außerordentliche Kündigung erneut allein wegen dieses ungeeigneten Messprotokolls zurückzuweisen.

Ich habe O₂ eine 14-tägige Frist bis einschließlich 19.10.2026 eingeräumt, um die Verbindungsabbrüche dauerhaft zu beheben. Sollte dies nicht erfolgen, halte ich aufgrund der fortbestehenden erheblichen Einschränkungen an meiner außerordentlichen Kündigung fest und bitte um deren Bestätigung.

Viele Grüße


jsc
Legende
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  • Legende
  • October 15, 2026

Nochmals, du kannst hier nix fordern, schon gar nicht über eine Sonderkündigung entscheiden lassen. Auch ​@o2_Gerrit hat dir das schon mitgeteilt, er kann da auch nix beschleunigen bzw. auf irgendwas Einfluss nehmen. Wenn du irgendwie weiterkommen möchtest, stelle das in deinen Augen ungenügende Messprotokoll bereit, hier im Forum drehst du dich im Kreis...


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 15, 2026

Kündigungen und außerordentliche Kündigungen können wir über unsere o2 Community nicht bearbeiten, ​@MSH88, bei der Prüfung deines Antrages auf eine außerordentliche Kündigung vom Anfang diesen Monats hat unsere zuständige Fachabteilung in der Tat ein Messprotokoll aus dem von der Bundesnetzagentur zertifizierten Messtool: www.breitbandmessung.de angefordert.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 16, 2026

Hallo ​@o2_Gerrit ,

mir ist natürlich bewusst, dass ihr außerordentliche Kündigungen hier im Forum nicht bearbeiten könnt und solche Anliegen lediglich weitergeben beziehungsweise intern nochmals anstoßen könnt. Für deine Recherche und deine Rückmeldungen bin ich dir auch dankbar.

Aber trotzdem solltet ihr meinen Ärger als Kunde nachvollziehen können. Ich zahle seit Monaten den vollen Preis und habe enorm viel Zeit und Energie in Hotline-Gespräche, Shop-Besuche, technische Tests und ausführliche Schreiben investiert – nur um von der zuständigen Fachabteilung mehrfach eine für mein konkretes Problem vollkommen unpassende Standardantwort zu erhalten.

Der Sachverhalt ist nicht kompliziert. Ihr hier in der Community habt diesen Unterschied ja verstanden. Umso unverständlicher ist es, dass die Fachabteilung meine Unterlagen entweder nicht gelesen oder sich mit ihnen nicht ernsthaft auseinandergesetzt hat. Genau das ist der Punkt.

Es kann doch nicht sein, dass ich als Kunde diese Bearbeitung einfach hinnehmen muss, obwohl die Fachabteilung auf keinen der konkret begründeten Punkte meiner außerordentlichen Kündigung eingeht und mein eigentliches Problem faktisch ignoriert.

Das Messprotokoll wird voraussichtlich nur bestätigen, dass die Geschwindigkeit grundsätzlich ausreichend ist. Anschließend wird O₂ vermutlich erklären, die Verbindung sei in Ordnung – während die eigentlichen Verbindungsabbrüche weiterhin ungeprüft bleiben.

Die einzige Möglichkeit, mit der ich offenbar noch kurzfristig eine Reaktion auslösen könnte, wäre, die Abbuchungen zu stoppen. Da das natürlich wieder eine andere Fachabteilung betrifft, würde ich vermutlich innerhalb weniger Tage eine Mahnung erhalten. Wenn ein Kunde nicht zahlt, sind Unternehmen erfahrungsgemäß sehr schnell. Mit der eigentlichen Störung würde sich deshalb trotzdem weiterhin niemand befassen.

Gibt es eine direkte Telefonnummer oder eine andere Kontaktmöglichkeit zu der für außerordentliche Kündigungen zuständigen Fachabteilung, damit ich das Problem dort noch einmal persönlich schildern kann? Falls nicht: Was soll ich aus eurer Sicht jetzt noch konkret und sinnvoll tun? Das für mein Fehlerbild ungeeignete Messprotokoll werde ich nicht einreichen, weil es O₂ lediglich eine weitere Grundlage gäbe, die Verbindung trotz der tatsächlichen Abbrüche als ausreichend zu bewerten.

Viele Grüße


Frau Bollermann
Legende
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Hallo ​@MSH88 

 

"Das Messprotokoll wird voraussichtlich nur bestätigen, dass die Geschwindigkeit grundsätzlich ausreichend ist. Anschließend wird O₂ vermutlich erklären, die Verbindung sei in Ordnung – während die eigentlichen Verbindungsabbrüche weiterhin ungeprüft bleiben." 

 

Dieses Messeprotokoll ist aber ausschlaggebend für Minderung oder außerordentliche Kündigung im Mobilfunk. 


Frau Bollermann
Legende
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​@MSH88 

Evtl benötigst du auch eine neue Simkarte..  hast du es damit mal versucht? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 16, 2026

Hallo ​@Frau Bollermann 

Das Messprotokoll mag die maßgebliche Grundlage sein, wenn eine zu geringe Datenübertragungsrate beanstandet wird. Das ist hier jedoch nicht der geltend gemachte Mangel.

Die SIM-Karte wurde von der O₂-Kundenbetreuung bereits zurückgesetzt, ohne dass dies eine Verbesserung gebracht hätte. Ich habe außerdem aktiv nach einer neuen SIM-Karte zum Testen gefragt. Ein kostenloser Austausch aus Kulanz wurde jedoch abgelehnt und für eine neue SIM-Karte wurden rund 30 Euro verlangt. Da die vorhandene SIM-Karte praktisch noch neu ist, habe ich dies abgelehnt.


poales
Legende
  • Legende
  • October 16, 2026

Da die vorhandene SIM-Karte praktisch noch neu ist, habe ich dies abgelehnt.

​@MSH88

 

Wann erhalte ich eine neue SIM-Karte kostenfrei?

Die SIM-Karte ist in folgenden Fällen kostenfrei:

  • bei unverschuldeten Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit von 24 Monaten

https://www.o2online.de/service/sim-karte-bestellen/


jsc
Legende
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  • Legende
  • October 16, 2026

…wird dir auch bestimmt hier erstattet, falls es berechnet wird 😊


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 16, 2026

Eine neue SIM-Karte würde ich als letzten Versuch noch testen. Das hatte ich bereits mit der O₂-Kundenbetreuung besprochen. Die Mitarbeiterin wollte intern klären, ob mir die Ersatz-SIM kostenfrei zugesandt werden kann, und sie in diesem Fall verschicken – erhalten habe ich anschließend jedoch keine. ​@o2_Gerrit, könntest du bitte noch einmal prüfen, ob O₂ mir kostenlos eine Ersatz-SIM zusenden kann oder ob mir eventuell berechnete Kosten anschließend wieder gutgeschrieben werden können? Vielen Dank.