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Rufnummernportierung abgeschlossen – Nummer seit 16h aus allen Netzen nicht erreichbar (nicht vergeben)

  • February 10, 2026
  • 35 Antworten
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35 Antworten

o2_Kathi
  • Moderatorin
  • February 11, 2026

@DRGV Ich verstehe dich und natürlich wollen wir das nicht. Deshalb wird auch daran gearbeitet, dass auch du schnell wieder online bist mit deinem Handy. Eine temporäre Schaltung gibt es da leider nicht.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 11, 2026

@o2_Kathi sorry aber das ist völlig inakzeptabel. Ich habe gerade OPT-IN gesetzt und gehe gleich in den Telekom Store und schließe dort neu ab … den Vertrag kündige ich - mir steht ein Sonderkündigungsrecht zu in diesem Fall!


Bollermann
Legende
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  • February 11, 2026

@DRGV 

Eine Entschädigung, ja....aber kein Sonderkündigungsrecht, weil was schief gelaufen ist.  Dazu musst Du o2 eine Möglichkeit der Nachbesserung geben.   


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 11, 2026

Nach meinem Kenntnisstand ist eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann zulässig, wenn die vertraglich zugesicherte Leistung vollständig entfällt oder objektiv nicht erbracht werden kann.

Vorliegend besteht seit über 36 Stunden ein vollständiger Ausfall der Mobilfunkleistungen. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Störung noch mehrere Tage andauern wird, ohne dass ein konkreter Zeitpunkt für die Wiederherstellung benannt werden kann. Damit liegt keine kurzfristige Beeinträchtigung mehr vor, sondern eine andauernde Nichtleistung.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 314 BGB in Verbindung mit § 57 TKG setzt voraus:

  • eine erhebliche Pflichtverletzung,

  • eine fortdauernde Nichterbringung der geschuldeten Leistung,

  • sowie eine erfolglos gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe.

Diese Voraussetzungen sehe ich hier als erfüllt an.

Spätestens bei einer Gesamtausfalldauer von drei bis fünf Tagen vollständiger Nichtnutzbarkeit – insbesondere ohne Bereitstellung einer funktionierenden Ersatz- oder Übergangslösung – verdichtet sich die Situation zu einer unzumutbaren Vertragsfortsetzung.

Es kann ernsthaft nicht erwartet werden, dass ein Kunde im Jahr 2026 einen mehrtägigen vollständigen Leistungsausfall ohne jegliche Übergangsmaßnahme als vertragsgemäß akzeptiert.

Vor diesem Hintergrund behalte ich mir ausdrücklich die außerordentliche Kündigung vor.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • February 11, 2026

@DRGV 

"Ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 314 BGB in Verbindung mit § 57 TKG setzt voraus:

 

eine erhebliche Pflichtverletzung

eine fortdauernde Nichterbringung der geschuldeten Leistung,

sowie eine erfolglos gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe".

 

Genau... Bei dir sind es 36 Stunden, keine 3-5 Tage und eine Frist zur Abhilfe (angemessen 10 Werktage) hast du auch nicht gesetzt. 

 

Deswegen NOCH kein Sonderkündigungsrecht.


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  • Mitgestalter:in
  • February 11, 2026

Eine außerordentliche Kündigung kannst Du über das Kontaktformular einreichen. Du kannst entweder eine PDF erstellen und es über das Kündigungsformular einreichen oder Du wählst beim Thema Kündigung sonstige Anliegen und kannst ein paar Buchstaben mehr schreiben als im Kündigungsformular. 

https://www.o2online.de/kontakt/


jsc
Legende
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  • Legende
  • February 11, 2026

Genau, das sollte dann ne Ebene höher entschieden werden…🤷🏼‍♂️😉


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 13, 2026

So 77h und nach wie vor nichts - so peinlich was sie hier machen! Einfach unterirdisch! Nicht mal eine offizielle Meldung zu meiner Beschwerde, Ticket usw. was glauben sie eigentlich was sie sich raus nehmen können? 


Sandroschubert
Legende

Was hast die bnetzagentur geschrieben?


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • February 13, 2026

@DRGV Ich habe gerade nochmal in deinem Kundenkonto nachgeschaut, da gibt es leider weiterhin noch keine neuen Infos. Das Störungsticket ist noch offen, das Problem scheint komplexer zu sein. Ich habe selber die Hoffnung gehabt, dass es noch vor dem Wochenende gelöst werden kann.

Ich verstehe, dass du den mehrtägigen und vollständigen Leistungsausfall nicht akzeptieren möchtest und daher eine außerordentliche Kündigung eingereicht hast. Das ist natürlich dein Recht. Diese wird dann von der zuständigen Abteilung geprüft und beantwortet.