Hallo,
für mich ist nicht nachvollziehbar, was war der Grund, dass o2 bereits am 17.12.2019 davon ausgegangen ist, dass ich einen Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer von meinem bisherigen Mobilfunkanbieter an O2 erteilt habe. S. die eMail vom O_2 dazu als Screeenshot am Ende des Beitrags. Ich habe zwar am 15.12.2019 online eine Bestellung für ein Smartphone mit einem O_2-Monbilfunkvertrag gemacht, wo ich auch ankekreutzt habe, dass ich meine Rufnummer mitnehme.
Eine verbindliche Bestätigung für dese Bestellung, also ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer kam erst am 20.12.2019, als der Verkäufer mir bestätigt hat, dass das Smartphone verschickt wurde, zustande. S. dazu in den AGBs des Verkäufers https://cdn.ekontor24.net/gcp-mediamarkt/pdf/agb_s-kon.pdf :
3.2 Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Den Eingang Ihrer Bestellungbestätigen wir per E-Mail. Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, in dem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde. Dies ist eine automatisch versendete Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die Adresse nur zur Versendung von E-Mails eingerichtet ist. Sie erhalten eine separate E-Mail von uns, sobald die Ware versendet wurde. Darin enthalten ist ein Link zur Sendungsverfolgung via Internet.
Also mein Anliegen ist: Ich brauche Belege, die für mich nachvollziehbar machen, was hat O_2 dazu veranlasst anzunehmen, dass ich bereits am 17.12.2019 um 11:05:47 Uhr die Rufnummer portieren möchte. Eine Anmerkung dazu - ich käme nie auf die Idee, die Rufnummer beim bisherigen Mobilfunkanbieter zu kündigen, bevor ich vom Verkäufer die Bestätigung bekommen habe, dass der Kaufvertrag, in dem eine Portierung enthalten ist, zustande gekommen ist.