Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Rufnummern-Mitnahme - Eingangsbestätigung

  • 29 December 2019
  • 6 Antworten
  • 228 Aufrufe

Benutzerebene 4

Hallo,

 

für mich ist nicht nachvollziehbar, was war der Grund, dass o2 bereits am 17.12.2019 davon ausgegangen ist, dass ich einen Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer von meinem bisherigen Mobilfunkanbieter an O2 erteilt habe. S. die eMail vom O_2 dazu als Screeenshot am Ende des Beitrags. Ich habe zwar am 15.12.2019 online eine Bestellung für ein Smartphone mit einem O_2-Monbilfunkvertrag gemacht, wo ich auch ankekreutzt habe, dass ich meine Rufnummer mitnehme.

Eine verbindliche Bestätigung für dese Bestellung, also ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer kam erst am 20.12.2019, als der Verkäufer mir bestätigt hat, dass das Smartphone verschickt wurde, zustande. S. dazu in den AGBs des Verkäufers https://cdn.ekontor24.net/gcp-mediamarkt/pdf/agb_s-kon.pdf :

3.2 Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Den Eingang Ihrer Bestellungbestätigen wir per E-Mail. Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, in dem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde. Dies ist eine automatisch versendete Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die Adresse nur zur Versendung von E-Mails eingerichtet ist. Sie erhalten eine separate E-Mail von uns, sobald die Ware versendet wurde. Darin enthalten ist ein Link zur Sendungsverfolgung via Internet.

 

Also mein Anliegen ist: Ich brauche Belege, die für mich nachvollziehbar machen, was hat O_2 dazu veranlasst anzunehmen, dass ich bereits am 17.12.2019 um 11:05:47 Uhr die Rufnummer portieren möchte. Eine Anmerkung dazu - ich käme nie auf die Idee, die Rufnummer beim bisherigen Mobilfunkanbieter zu kündigen, bevor ich vom Verkäufer die Bestätigung bekommen habe, dass der Kaufvertrag, in dem eine Portierung enthalten ist, zustande gekommen ist.

 

 

icon

Lösung von Anonymous 29 December 2019, 07:15

Zur Antwort springen

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

6 Antworten

# Mods:

https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/wer-hat-die-o2-sim-karte-aktiviert-519552

Benutzerebene 4

Ein Paar erklärende Worte, was jetzt die Antwort auf meine Frage ist, wären nett.

Wenn es Antworten gibt, dann im anderen Thread. 

 

Nur ganz kurz: Es ist ein Unterschied, wenn man direkt bei o2 oder über einen Vermittler einen Vertrag macht. Es gelten zunächst die AGB und Regeln des Vermittlers. Erst wenn der Vertrag aktiv ist, gilt das von o2. 

 

Alles andere im anderen Thread. Kommt hier noch ein Beitrag, schließe ich den Thread.

Benutzerebene 4

@bielo

Im anderen Thread geht es um die Aktivierung der SIM-Karte und in diesem Thread um die Rufnummernmitnahme - das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und es ist nicht hilfreich, diese zwei unterschiedliche Vorgänge zu vermengen.

Erst wenn der Vertrag aktiv ist, gilt das von o2. 

 

Das ist g’rade mein Anliegen - nach meiner Auffasung dürfte der Vertrag gar nicht aktiv sein, weil entsprechend den AGBs des Vermittlers mein Kaufvertrag noch gar nicht zustande gekommen ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Doch, es ist ein Thema (warum so früh...?) und du hast auch die Rufnummermitnahme auch im anderen Thread erwähnt, da diese von dir fälschlicherweise mit der Freischaltung gleichgesetzt wurde. Es wurde auch erklärt, dass die Portierung nach Freischaltung erfolgt, die Freischaltung sofort wenn man über einen Vermittler abschließt. Dass ein Kaufvertrag das Handy mit einem Mobilfunkvertrag nichts zu tun hat ist dir offensichtlich auch nicht klar. Wenn immer noch Fragen offen sind, bitte im anderen Thread posten.

Wir halten es meist für sinnvoll, alle Anliegen von einem Vorgang zusammen zu behandeln. Es nicht nicht hilfreich, sein(e ) Anliegen im Forum zu verteilen, es sei denn, sie liegen weit auseinander.

 

Daher geht es (zunächst) im anderen (oben verlinkten) Thread weiter. Dieser hier wird noch moderativ überprüft. Daher (vorläufig) geschlossen.