Hallo zusammen,
wäre toll hier jemand zu finden dem es ähnlich ging.
Ich habe einen neuen Vertrag inkl. Telefon (Nokia Lumia 925) abgeschlossen.
Nach wenigen Tagen hängte sich das Gerät mehrfach replizierbar auf und konnte nur via Soft-Reset neu gestartet werden. Nach Chat mit O2 setze ich es auf die Werkseinstellungen zurück. Das brachte leider nicht den gewünschten Erfolg.
Daher entschied ich mich – ebenfalls auf Empfehlung der O2-Hotline – von meinem 14tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und legte die Gründe dafür auf dem Retourenschein dar.
3 Tage später wurde mir per Mail die Rücksendung bestätigt.
Und am nächsten Tag dann die lapidare Ansage »Rückgabe abgelehnt wegen »Schäden durch Fremdeingriff/unsachgem. Handhabung««.
Das Gerät wurde erneut an mich versandt, ich verweigerte die Annahme.
Das war am Montag. Seitdem habe ich 2 Mails geschrieben, 2x mit der Hotline telefoniert.
Das gerade zurückliegenden Telefonat war es welches das Faß zum Überlaufen brachte.
Die Hotline verband mich an die Hardwareabteilung, diese sah sich nicht zuständig und verband mich zurück – an eine Hotline die sich ebenfalls nicht zuständig sah.
Die Empfehlung war doch schriftlich die Gründe für die Ablehnung zu erfragen.
Es kann doch nicht wahr sein das niemand bei O2 in der Lage ist mir mitzuteilen was da los ist und warum die Annahme verweigert wird.
Ich habe gerade das Gefühl das versucht wird den Vorgang »auszusitzen«, denn es liegt ja meine Bankeinzugsermächtigung vor.
Sicherlich versteht Ihr das ich stocksauer bin – so hatte ich mir eigentlich den Einstieg als Neukunde nicht vorgestellt: nagelneues Telefon welches nicht funktioniert und daher zurück geht, nicht durchschaubare Gründe für die Verweigerung der Rücksendung, jede Menge Chats, Telefonate und Mails und nicht ansatzweise eine Problemlösung in Sicht.
Wäre toll das hier im Forum festszustellen das ich nicht der Einzige bin dem es so geht
und vielleicht Hilfe zu finden.
Beste Grüße
Sebastian
Seite 2 / 2
Allerdings ist die Sache hier etwas schwieriger als du es jetzt beschreibst. Die Rücknahme wurde verweigert und der Käufer nimmt das zurückgesandte Telefon nicht an.
Damit entsteht für mich ein Zirkelschluss oder einfacher es wird sich im Kreis gedreht.
Gruß Sandroschubert
Damit entsteht für mich ein Zirkelschluss oder einfacher es wird sich im Kreis gedreht.
Gruß Sandroschubert
Sandroschubert schrieb:Falls du dich auf die letzten Posts beziehst...was hier jetzt in den letzten Posts diskutiert wurde, hatte mit dem Fall garnichtsmehr zu tun, wir sind total offtopic.
Allerdings ist die Sache hier etwas schwieriger als du es jetzt beschreibst. Die Rücknahme wurde verweigert und der Käufer nimmt das zurückgesandte Telefon nicht an.
Zum Thema: Ob die Rücknahme verweigert wurde, spielt keine Rolle für den Widerruf, da es hierfür ausreicht, das Handy innerhalb der Frist loszusenden. Was O2 dann mit dem Handy macht, es jemandem zuschicken, es kaputtmachen, es im Lager liegenlassen, spielt keine Rolle.
Hier ein kleines Update: socialmedia@o2.com beantwortet mir innerhalb 4 Tagen (inkl. Wochenende) die Fragen die alle anderen nicht hinkriegen:
Arvato hat wohl Display-Beschädigung festgestellt (von denen ich nichts wusste). Da ich kaum in der Lage binnachzuweisen das sie beim Rausschicken noch nicht waren, sehe ich mich gerade den Display-Tausch eines Telefons bezahlen welches ich nicht möchte
Bin gespannt wie’s weitergeht.
Unser Servicepartner Arvato, bei welchem die Retouren
eingehen und geprüft werden, hat eine Beschädigung am Display Ihres Nokia
Lumia 925 festgestellt und aus diesem Grunde die Sendung nicht als Retoure
akzeptieren können. Auch eine Kulanzannahme ist in solchen Fällen nicht möglich,
ich bitte um Verständnis.
Arvato hat wohl Display-Beschädigung festgestellt (von denen ich nichts wusste). Da ich kaum in der Lage binnachzuweisen das sie beim Rausschicken noch nicht waren, sehe ich mich gerade den Display-Tausch eines Telefons bezahlen welches ich nicht möchte
Bin gespannt wie’s weitergeht.
Juristisch gesehen ist das Widerrufsrecht ein Gestaltungsrecht (vergleichbar einer Kündigung), das heißt bei einem ausgeübten Widerruf kann der Verkäufer diesen rechtlich gesehen gar nicht "ablehnen". Auch falsch ist, dass bei einer normalen Inbetriebnahme des Gerätes durch den Käufer, der Verkäufer hierfür Schadensersatz verlangen kann / ein Nutzungsentgelt berechnen darf. Dies ist sogar gesetzlich festgelegt, § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB, der auch für den Widerruf anwendbar ist.
Also, man müsste nachweisen, dass Du das Gerät über das Maß einer normalen Nutzung in Anspruch genommen hast, z.B. ein Fallschaden nachweisen, dann kann der Verkäufer die so entstandene Wertminderung geltend machen.
Also, man müsste nachweisen, dass Du das Gerät über das Maß einer normalen Nutzung in Anspruch genommen hast, z.B. ein Fallschaden nachweisen, dann kann der Verkäufer die so entstandene Wertminderung geltend machen.
Das Problem in diesem Thread ist, so wie ich es sehe, dass der gesetzliche Widerruf (14 Tage) und die Gewährleistung durcheinander gebracht wird.
Der fristgerechte Widerruf muss der Verkäufer (im Fernabsatzgeschäft) immer akzeptieren, er kann aber natürlich Schadensersatz für eine unsachgemäße Nutzung geltend machen, sofern er das auch nachweisen kann. O2, bzw. Arvato hätte das Handy nicht einfach so zurückschicken dürfen, sondern hätte sich mit dem Kunden in Verbindung setzen sollen, um das Problem zu klären.
Hier muss also o2, bzw. Arvato den Schaden nachweisen und dem Käufer dann die Möglichkeit geben, entweder auf eigene Kosten reparieren oder zurückgeben und Ersatz für die Wertminderung leisten.
Der fristgerechte Widerruf muss der Verkäufer (im Fernabsatzgeschäft) immer akzeptieren, er kann aber natürlich Schadensersatz für eine unsachgemäße Nutzung geltend machen, sofern er das auch nachweisen kann. O2, bzw. Arvato hätte das Handy nicht einfach so zurückschicken dürfen, sondern hätte sich mit dem Kunden in Verbindung setzen sollen, um das Problem zu klären.
Hier muss also o2, bzw. Arvato den Schaden nachweisen und dem Käufer dann die Möglichkeit geben, entweder auf eigene Kosten reparieren oder zurückgeben und Ersatz für die Wertminderung leisten.
Der Fall ist abgeschlossen. Vielen Dank an alle.
Ein netter Brief vom Anwalt hat das gelöst was unzählige Telefonate & Mails nicht geschafft haben.
Schade das man immer so weit gehen muss…
Ein netter Brief vom Anwalt hat das gelöst was unzählige Telefonate & Mails nicht geschafft haben.
Schade das man immer so weit gehen muss…
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