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Rechtswidriges Gebaren bei anhaltenden Netzabbrüchen


LTE als passende, moderne Option für mein Home-Internet angepriesen bekommen - und nichts als Ärger damit. Die wiederholte Störungen in einem Raum der Wohnung und im vergangenen Mai für mehr als 3 Wochen ein kompletter Internetausfall, der von O2 trotz unzähligem Kontakt und erfolglosen Lösungsversuchen nicht behoben wurde. Erst auf Eigeninitiative und kulante Hilfe im O2 Shop konnte ich vorerst wieder Internet empfangen.

Jedoch habe ich jeden Tag wiederholt komplette Netzausfälle. Es ist unmöglich von zu Hause zu arbeiten, Zoom-Calls funktionieren nicht. Nach Verstreichen der gesetzten Frist zur nachhaltigen Behebung der Störungen habe ich vom Recht einer außerordentlichen sofortigen Kündigung wegen Erheblicher Leistungsabweichungen Gebrauch gemacht. Und O2 teilt mir lässig mit, dass meine Kündigung bedauert wird, mein Vertrag aber noch 1 ½ Jahre läuft. Bekam sogar einen Werbe-Anruf, wo ich mit neuen Angeboten zum Bleiben bewegt werden sollte.

Eine sofortige Kündigung, wie es § 57 Telekommunikationsgesetz vorschreibt, wird einfach ignoriert?! Ich bin schockiert und sehr verärgert. Muss man sich bei diesem Unternehmen tatsächlich einen Anwalt nehmen um zu seinem Recht zu kommen?

Edit o2_Gerrit 06.10.2026 verschoben nach O₂ Mobilfunk: Vertrag & Tarife

24 Antworten

Ole1983
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  • October 6, 2026

Wo liegt denn eigentlich das Problem? Ist das ein Empfangsproblem? 😯

Hast du einen Volumentarif und vielleicht die Gigabytes aufgebraucht?


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  • October 6, 2026

Ich habe unlimited Volumen. Die Netzabbrüche finden zufällig über den Tag verteilt statt. LTE ist in meinem Bereich verfügbar und war auch während des Vollausfalls intakt - konnte aber von meinem Gerät nicht empfangen werden. Ein O2-Mitarbeiter meinte “Das sei ja nun nicht das beste Gerät” (ich könnte aber ein neues kaufen haha). Auch auf der Service-App gibt es keinen Support dafür.

LTE scheint aber auch grundsätzlich generell nicht als Home-Internet für mich geeignet zu sein. Es funktioniert nicht in allen Räumen - WENN es denn funktioniert.

Mein Hauptproblem ist mittlerweile daher eher das rechtswidrige Verhalten von O2, die Kündigung nicht als außerordentlich zu akzeptieren. Denn nach all dem bin ich an einem Punkt angekommen, wo ich nicht mehr herumprobieren, sondern aus dem Vertrag will, um auf einen anderen funktionierenden Anschluss umsteigen zu können. Bei O2 gibt es auch keine Ansprechperson für mein Problem. Anrufe beim Kundenservice bringen nichts. 


5G_Tester
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  • October 6, 2026

Welche Hardware verwendest du denn?

https://www.o2online.de/netz/netzstoerung/

Hast du eine Störung geprüft? 


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  • October 6, 2026

Ja, ich habe mehrfach Störungen geprüft - mit der Service-App von O2 (die mir mit meinem Gerät nicht weiterhilft), mit der Speedtest-App vom Bundesnetzwerk. Resultate sind wie gesagt: Netz ist da, wird aber nicht ausreichend empfangen, bzw. in der Wohnung verteilt. 


5G_Tester
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  • October 6, 2026

Und über den Link oben hast du es auch geprüft? 

In Gebäuden kann das Netz natürlich schlechter sein, deswegen sollte die Hardware nah am Fenster stehen und bestenfalls in Richtung Sendemast ausgerichtet. 


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  • October 6, 2026

Ich hab den Router genau so installiert, auch extra etwas höher positioniert, viele Male neu gestartet.. Ändert aber nichts an den Ausfällen. Ich kann meine verbundenen Geräte im WLAN nicht zuverlässig nutzen - Lautsprecher, Drucker usw. Es gibt nichts was ich nicht schon probiert habe, mit und ohne O2. Kann nicht mehr zählen, wie oft ich schon angerufen habe.

Wie gesagt, ich bin mit meinem Latein am Ende, will die sofortige Kündigung und eine Verbindungsalternative für mein Internet. 


5G_Tester
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  • October 6, 2026

Du könntest vielleicht auf eine andere Technologie wechseln, z.B. DSL oder Kabel. 

Magst du mal eine PLZ und Nebenstraße nennen, dann schaue ich mir an wie gut das Netz ausgebaut ist. 


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  • October 6, 2026

Genau, das würde ich gerne machen können. Will aber nicht zweit Tarife zahlen, und vor allem nicht für einen, der nicht funktioniert.

PLZ ist 12043, um das Rathaus Neukölln, danke. 


5G_Tester
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  • October 6, 2026

Scheint wohl eine Störung zu sein. 

Das ist der Netzausbau vor Ort. 


poales
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  • October 6, 2026

was würde denn bei dir als Technologie möglich sein? 

hast du Kabel oder DSL oder Glas?

ein Technologiewechsel könnte geprüft werden . 


Ole1983
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  • Einsteiger:in
  • October 6, 2026

oder Kabel gibt es auch noch, wenn es nicht unbedingt mobil sein soll.


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  • October 6, 2026

Kabel und DSL sind möglich bei mir, Glasfaser gibt es hier noch nicht. 

Es muss nicht portabel sein. Das war nie die Anforderung, wurde mir nur von O2 als die modernste und einfachste Lösung verkauft. 


Ole1983
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  • October 6, 2026

Modern ist es ja, aber ist eben auch von der Netzwerkauslastung an den Funkmasten, Signalstärke, Tageszeiten abhängig wieviel in der Zelle eingeloggt sind, Endgeräte etc…

Wenn der Vertrag kündbar ist, schaue mal in die Verfügbarkeitsprüfung.
Internet-Verfügbarkeit: DSL, Kabel und Co sofort prüfen!


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  • October 6, 2026

Danke für’s Nachschauen, ​@5G_Tester. Das scheint nur ein dauerhaftes Problem zu sein. Seit Mai ist die Verbindung durchgehend unzuverlässig - phasenweise unzureichend und bricht täglich mehrfach ab.


poales
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  • October 6, 2026

mein Vertrag aber noch 1 ½ Jahre läuft.

da macht eine Kündigung keinen Sinn, 

entweder probieren,  O2 ein Technologiewechsel zeitnah möglich ist 

oder

mal schauen, ob schon eine Vertragsverlängerung möglich 

und darüber ein Wechsel funktioniert. 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 6, 2026

Hallo ​@Melisha,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Ich konnte einmal für deine Adresse nachsehen, die auf dem Screenshot von 5G_Tester angezeigte Meldung ist eine Einschränkung einer Station, welche wiederum nicht durch Entstörung behoben werden kann, sondern nur durch einen Ausbau unseres Netzes.

Ein solcher ist für die kommenden 8 Wochen in der Nähe deiner Adresse noch nicht geplant.

Deinen Vertrag konnte ich mir ebenfalls ansehen, es ist ein Mobilfunkvertrag und einen Mobilfunkvertrag können wir nicht in einen Festnetzvertrag umwandeln.

Viele Grüße,

Gerrit


Sandroschubert
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​@o2_Gerrit Kann das Thema in einen passenderen Bereich verschoben werden. Beim durchlesen dachte ich es geht wirklich um einen Homevertrag bis die Info dann kam.

Bei einem Homevertrag hätte man dann tatsächlich was machen können.


bs0
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  • October 6, 2026

Das Problem mit § 57 TKG ist, dass es für stationär verwendete noch kein freigegebenes und für Anbieter verbindliches Messverfahren gibt. Somit ist derzeit  sowohl eine Minderung als auch eine außerordentliche Kündigung nur aus Kulanz möglich. Aus diesem Grund würde es sich eher nicht lohnen, einen Anwalt zu beauftragen.


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  • October 6, 2026

Danke fürs Nachsehen und die Auskunft ​@o2_Gerrit. Mir wurde LTE 5G Technologie von O2 als fortschrittlich und für meine Region als geeignetes Home-Internet beschrieben und verkauft. Tatsächlich liegt eine dauerhafte Minderleistung vor, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Offensichtlich wurde die Verfügbarkeit von LTE in meiner Umgebung vor dem Verkauf nicht geprüft. Ich habe kein brauchbares Internet und bezahle für eine Leistung, die technisch gar nicht möglich ist zu erbringen. Die Minderleistung, sowie die Komplettausfälle kann ich nachweisen (und habe das in meiner Kündigung getan).

Welche rechtlichen Gründe liegen hier also vor, diese außerordentliche Kündigung zu ignorieren?


poales
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  • October 6, 2026

die außerordentliche Kündigung kann hier nicht entschieden werden, 

das macht die entsprechende Fachabteilung 


Sandroschubert
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Wurde doch bereits mehrfach geschrieben. Du bist doch sicher das du damit durchkommst. Dann setze das auch entsprechend durch.


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  • October 6, 2026

​@bs0 Die täglichen Totalausfälle sind nachweisbar. U. a. die O2-eigene App meldet das eindeutig, bietet jedoch keine Lösung. Offensichtlich kann die “Störung” von O2 ja auch nicht behoben werden.

Diese Technologie ist für mich unbrauchbar. Plötzliche zufällige Verbindungsabbrüche mitten in einem Online-Meeting, dem Studieren meiner Tochter, beim Hochladen von Dokumenten, keine Verbindung zum Drucker, Lautsprecher, der Waschmaschine uvm. gewährleisten keine verlässliche Verbindung.

Es wurde mir eine Leistung verkauft, die faktisch nicht erbracht wird. Wie sollte das rechtlich nicht verfolgbar sein? Das fällt nicht nur unter § 57 TKG, sondern auch generell unter § 314 im BGB.

Und eine Kulanzlösung wäre ja mehr als sinnvoll, auch für das Unternehmen O2, um sich weitere Kosten zu ersparen und Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Wird die Kündigung nicht akzeptiert, muss nachgebessert werden, um eine funktionierende Verbindung zu gewährleisten.

Ich bin seit über 10 Jahren bei O2 und habe hier auch meinen Handy-Vertrag – aber unter diesen Bedingungen war’s das.


bs0
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  • October 6, 2026

Das Problem ist nicht die Begründung, sondern die Durchsetzung. § 57 TKG liefert der wichtige Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB und macht es schwierig für den Anbieter, die Kündigung abzulehnen. Bei Homespot-Verträgen greift § 57 TKG natürlich auch, aber es fehlt eben das Nachweisverfahren. Anbieter können also (noch) argumentieren, wie es bis April dieses Jahres bei klassischen Mobilfunkanschlüssen der Fall war, dass es keine vertraglich zugesicherte Mindestleistung gibt. Aus diesem Grund ist man auf die Zustimmung der Kündigung nach § 414 BGB angewiesen. Und da wären wir wieder beim Thema Durchsetzung. Zwar ist eine Kündigung an sich eine einseitige Willenserklärung, wird diese aber vom Vertragspartner nicht anerkannt, wird er weiterhin Forderungen geltend machen.

Du kannst natürlich der Ablehnung widersprechen und dabei hilfsweise um eine Kulanzlösung bitten. Das geht aber nicht hier im Forum.


poales
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  • October 7, 2026

da es nicht um einen LTE Home-  Vertrag geht, könntest du eine Minderung probieren, 

auch wenns aufwendig ist 

https://www.o2online.de/Service/Minderung/ 

 

ich würde es mit einer schriftlichen Anfrage probieren, ob O2 aus Kulanz den Vertrag beendet und auf DSL  umstellt.

nutze das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/