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Warum O2
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Also ich finde es schon faszinierend mit welcher Nachhaltigkeit hier ausgewichen und wider geltenden Rechts verneint wird, mehrfach noch dazu.

Nach Bestellung eines augenscheinlich top Angebots im Rahmen des Black Friday, Gerät mit Vertrag bei Samsung, wurde, da das Gerät nicht den Erwartungen entspricht, fristgerecht widerrufen.

Da im Rahmen des Bestellprozesses dort nachweislich über das Widerrufsrecht gegenüber Telefonica O2 als Vertragspartner belehrt wurde, wurde der Mobilfunkvertrag auch dort widerrufen, das will hier aber wider gültigen Abschluß und Belehrung niemand akzeptieren.

Parallel dazu wurde auch der Kauf bei Samsung widerrufen und von dort bestätigt dass man dort den Vertragsschluß automatisch storniert und dies geschehen ist.

Auch mit diesem Nachweis weitergeleitet an O2 will man den Widerruf nicht akzeptieren.

In einem weiteren Schritt wurden Screenshots aus dem Bestellvorgang, welche einwandfrei belegen dass der Widerruf bzgl. des Vertrags an O2 zu richten ist übermittelt, nach wie vor keine Bestätigung des Widerrufs.

Solch eine Gebahren wider jegliches BGB und TKG hätte ich ja bei ner billigsten Resellerbude oder Vodafone erwartet, aber dass es nun hier auch soweit ist, mein Kompliment.

Seit zig Jahren guter, vorbildlicher Kunde, und dann wird wegen ein paar Euro hier so ne Schiene gefahren?

Man lernt nie aus….

Wie lautet die Begründung für die Ablehnung?


Na man will nicht zuständig sein da über den Händler abgeschlossen.

Das tut aber nichts zu Sache da eben anders widerrufsbelehrt und vom Händler angegeben, Vertragspartner ist einzig und alleine O2.


Hallo ​@straycatsfan 

Wenn du parallel widerrufen hast und Samsung dies bestätigt hat, kannst du jetzt erstmal 4-8 Wochen warten, bis der Widerruf von Samsung an o2 weitergeleitet und von o2 abschließend bearbeitet wird. 

Ein Widerruf über Reseller → o2 dauert nämlich gefühlt ewig. 

 

Dein Widerruf wurde lediglich abgelehnt, da Samsung für die Übermittlung zuständig ist. 

 


Es ist richtig, dass ein Widerruf gegenüber Samsung erfolgen muss, aber da beim Reseller das Handy Bestandteil des Mobilfunkvertrags ist, hast du das schon getan. Bis der Widerruf bei o2 eingeht und eine Rückabwicklung erfolgt ist dauert es wohl mehrere Wochen. Ein Nachteil wenn man bei einem Reseller bestellt.


Das ist natürlich Käse.

Es sind zwei verschiedene Vertragspartner und daher O2 verpflichtet den Widerruf bzgl. des Mobilfunkvertrages zu akzeptieren.

Dass ein Widerruf die Wandlung beider Verträge, Kaufvertrag Gerät als auch Mobilfunkvertrag O2 zur Folge hat ist klar, nichts desto trotz ist O2 gemäß BGB verpflichtet den Widerruf zu akzeptieren.

Insbesondere nachdem ich nachgewiesen habe dass Samsung den Vertrag bereits storniert hat und Samsung im Bestellprozess auch ganz klar angibt dass der Widerruf des Vertrages an O2 zu richten ist.


Nichts ist hier "Käse". o2 muss von dir gar nichts akzeptieren wenn der Vertrag über einen Reseller als Paket abgeschlossen wurde. Auch wenn du das nicht glauben möchtest.

Bei Samsung steht übrigens folgendes:

https://www.samsung.com/de/shop-faq/products-and-orders/widerruf-rucktritt-vom-vertrag/

Wo im BGB entnimmst du, dass o2 deinen direkt eingereichten Widerruf in diesem Fall akzeptieren muss? Kann natürlich schon.

Ich verstehe das Problem allerdings nicht. Du hast fristgerecht beim Reseller widerrufen, also wird der Vertrag wünschgemäß rückabwickekt.


Schön dass du auf FAQ verlinkst.

Frequéntly askes questions sind wie ein Wochenblättchen, haben halt weder mit den AGBs noch BGB noch Widerrufsbelehrung zu tun und sind nicht Bestandteil eines Auftrags.)

Und das Problem kannste Googlen bzgl. nicht akzeptierten/übermittelten Widerrufen.

Seriöse Anbieter wie die Telekom akzeptieren die an Sie gerichteten Widerrufe übrigens und halten sich ans BGB, das sollte Telefonica O2 hier auch tun nachdem ich mich anwaltlich habe beraten lassen.

Ab nun wäre es schön es meldet sich jemand vom O2 Team und haut den betroffenen Vertrag raus.


@straycatsfan 

Wie geschrieben. Du hast alles richtig gemacht....dein Widerruf wird auch nicht ignoriert... nur eben dauert die abschließende Bearbeitung zwischen Reseller (ob Samsung, Sparhandy, S-Kontor etc) → o2, eben einige Wochen. Wenn du die Suchfunktion nutzt, sind es 4-8 Wochen. 

 

Es ist halt ein Bundle mit 2 involvierten Vertragspartnern, es kann nicht einzeln widerrufen werden. Du schickst den Widerruf des Bundles an Samsung, Samsung erhält das Handy zurück und leitet den Widerruf des Tarifes an o2 weiter... Dann erst bearbeitet o2 diesen. 


Ich glaube er möchte es einfach nicht verstehen.

@straycatsfan Ich muss nichts googlen, denn ich weiß wie das bei solchen Verträgen sowohl rechtlich als auch in der Praxis ist. Leider hast du nicht auf die frage geantwortet wo im wieder erwähnten BGB eine Pflicht besteht, dass o2 in solchen Fällen deinen direkten Widerruf annehmen muss. Auch die Moderation hier im Forum wird deinen Widerruf nicht bearbeiten können. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht akzeptiert wird. Warum du immer noch davon ausgehst weiß ich nicht. Auch wenn o2 deinen direkten Widerruf annehmen würde, würde er erst umgesetzt werden, wenn der Reseller alles bearbeitet und weitergeleitet hat. Das ist übrigens auch bei der Telekom der Fall. Mal geht es schneller, mal langsamer, aber es wird klappen.


Ich glaube eher du willst etwas nicht verstehen.

Das BGB gilt eh, und wenn man bei Samsung einen Mobilfunkvertrag dazu nimmt, in diesem Fall von O2, siehe Screenshots, noch eindeutiger geht es nicht.

Und bei einem Widerruf sind die beidseitigen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren, und nicht nach 4, 6 oder 8 oder wann haste nicht gesehen Wochen.

Aber wie es halt so ist, der Kunden bekommt zackig Zahlungsaufforderungen und Mahngebühren, die Großkonzerne genehmige sich eben was sie wollen, wann geht der kleine Mann schon zum Anwalt, kostet ja auch wieder.

Zum Glück gibts noch den Widerruf des SEPA Mandats und Verbraucherzentralen und Bundesnetzagenturen.

Ich bin hier raus, habe das nun unkomplizierter geregelt.

Man kann gerne mal neutral sein oder anderer Meinung aber wie salopp du das hier schönreden willst, außer dir ja komischerweise niemand.

EIne schöne Weihnachtszeit und tschö mit ö.

 

 


Hallo ​@straycatsfan,

das ist schade, dass du deine Bestellungen widerrufen hast.

Bei Kauf eines Tarifes von uns über einen Reseller wie Samsung oder andere ist es in der Tat so, dass der Widerruf an den entsprechenden Händler/Reseller gehen muss, welcher diesen an uns übermittelt, so dass wir dann den betreffenden Vertrag stornieren.

Dies ist so geregelt, da unsere Tarife bei Reseller oft mit deren Hardware zu besonderen Konditionen verkauft werden und zusammen dort storniert werden.

Viele Grüße,

Gerrit 


@o2_Gerrit die Lösung wurde wohl irrtümlich gesetzt? 🤔


@straycatsfan 

Ich weiß nicht, woher du Infos hast... Hast du denn die AGB von Samsung gelesen? 

 

Widerruf - Rücktritt vom Vertrag

Solltest du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, so ist dies innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware, möglich. Um den Widerruf einzuleiten, informiere bitte unseren Kundenservice unter der Telefonnummer +49 (0)6196 77 555 22* oder schicke uns eine E-Mail unter Angabe der Bestellnummer an shop-retoure@samsung.de. Dort erfährst du den weiteren Ablauf und kannst das Paket an unseren Kooperationspartner retournieren. Erst wenn du das Gerät zurückgeschickt hast, wird der Tarif storniert. Das bedeutet, du musst nicht zusätzlich mit dem Mobilfunkanbieter in Kontakt treten, um den Mobilfunkvertrag zu kündigen.

Alle entstandenen Kosten werden dir auf gleichem Wege erstattet.

Die geleistete Einmalzahlung erhältst du nach Rücksendung deines Gerätes von Samsung. Solltest du des Weiteren schon eine Zahlung, wie z.B. die Anschlussgebühr, direkt an den Anbieter geleistet haben, wird diese in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen vom Mobilfunkanbieter erstattet. Dein gesetzliches Widerrufsrecht (Ziffer 6 der Online Shop AGB) bleibt unberührt.
 


Welcher Teil meiner obigen Screenshots aus dem Bestellvorgang mit den bindenden Angaben seitens Samsung ist denn unklar?

 

Falsches Zitat wie oben, falsche Quelle, FAQs und nicht AGBs und daher rechtlich irrelevant und uninteressant.

Samsung Shop AGBs:

Online Shop AGB | Samsung DE

Das weiß Samsung auch und gibt es daher nicht offen an, kann man allenfalls als diplomatisches Druckmittel ansehen damit kein Kunde auf die Idee kommt zu widerrufen und die Hardware zu behalten.

Gemäß BGB ist ein Empfangsbote, wie in dem solch einem Fall Samsung, sein könnte, zur unverzüglichen Weiterleitung einer jeglichen Willenserklärung verpflichtet.

Samsung soll erst einmal eine korrekte Widerrufsbelehrung in rechtlich ausreichender Form übermitteln, dann können die da weiterreden.

Von der Bestell- über die Auftragsbestätigung bis hin zur Vertragsbestätigung und Versandbestätigung erfolgt€ dort zu keinem Zeitpunkt die Übermittlung der Widerrufsbelehrung.

Man kann daher nur davon abraten in dem Shop was zu bestellen.

Ich habe leider den Fehler gemacht ob des guten Angebots am Blackfriday erst danach zu schauen wie und was bei denen so abläuft.

Aber wie gesagt, mich juckt es nun nicht mehr, ich habe die Eingangsbestätigungen meines Widerrufs sowohl von Samsung als auch Telefonica O2, von letzteren eben fälschlicherweise ablehnend, aber dank dessen eben auch bestätigt).

Und dank des Widerrufs des SEPA Mandats für den betroffenen Vertrag darf da auch nichts eingezogen werden seitens O2 und von daher soll es mir nun egal sein ob, wie, wo und wann oder auch nicht Samsung, Mobilezone oder O2 hier in die Puschen kommen.

 

 

 

 

 

 


Du hast aber völlig unnötig ein Faß aufgemacht und stehst jetzt genauso da wie am Anfang: Widerruf eingereicht, Eingang bestätigt. Ja, es ist (für dich) in dem Fall unerheblich wie lange die Bearbeitung dauert, aber auch das wurde hier mehrfach geschrieben.

Übrigens: AGB, nicht AGBs. Sorry, dass musste jetzt sein, ist aber nicht böse gemeint.


@straycatsfan Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich wenn ich bei Amazon etwas Kaufe, das durch einen Händler u. nicht Amazon versendet wird, muss ich beim Händler widerrufen?

Und zur Rückzahlungsfrist nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB:

Gemäß § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB darf die Rückzahlung (auch wenn die Rückzahlungsfrist bereits abgelaufen wäre) so lange verweigert werden, bis

  • der Online-Händler die vom Widerruf betroffene Vertragsware zurückerhalten oder
  • der Verbraucher einen geeigneten Versendungsnachweis erbracht hat.

Das ist für mich nicht unerheblich wie lange das dauert oder sind alle Kunden die widerrufen ein Kapitalgeber für die Konzerne auf unbestimmte Zeit wenn denn 1+x Monate (Aktivierungsgebühren) belastet und dann erst sonst wann erstattet werden?

Zudem geht es ums Prinzip, geltendes Recht ist einzuhalten, das verlangen ja auch die Konzerne vom Kunden, wenn nicht schiessen sie ja auch schnell mit Gebühren und Co.

Davon ab bin ich seit 20 Jahren Kunde, mittlerweile mit zig Verträgen, dass man einen Neukunden so abwatscht, hey meinetwegen, aber jahrelang brav hunderte Euro mtl. am abdrücken und dann so ne juckt uns nicht Chose, ja da geht es irgendwann ums Prinzip.

 

Und an den Nutzer über mir, Stichwort Amazon: Äpfel und Birnen, ne, nicht dein Ernst der Vergleich.

Warenkauf vs Dienstleistung dazu.

Beim Warenkauf zieht Amazon das Geld für den Marketplaceverkäufer ein und ist selbstverständlich Ansprechpartner, bei jeglicher Dienstleistung zieht der Vertragspartner der Dienstleistung die Beiträge ein und ist Ansprechpartner.

So wie bei jeder seriösen Versicherung und dergleichen auch, die Gesellschaft ist Ansprechpartner, dass jeglicher Makler wie hier Samsung, da meinetwegen der Vertreter, ein freier Maker, Verivox etc etwaige Beigaben, Goodies, jegliche Extras on top dererseits bei einem Widerruf gegenüber der Gesellschaft direkt zurückfordern kann steht ja außer Frage.

Trotzdem berechtigt das einen Anbieter nicht zur Ablehnung des Widerrufs.

Eingangsbestätigung Beschwerde hierüber bei VZ und Bundesnetzagentur liegen mir vor und damit geht das Ding seinen Gang und ich kann mir die Zeit hier sparen.

Traurig dass man es melden musste aber anders ging es ja nicht.

Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit, bleibt gesund, ach ja, und lasst die Finger vom Samsungshop)


Berichte gerne was dir die BNetzA und die VZ antworten.


haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Aus unserer Sicht stellt die Ablehnung des Widerrufs durch Telefonica und die Verweisung auf Samsung einen Wettbewerbsverstoß dar, den wir gern abmahnen würden.

 

frohe Weihnachten)


Hallo ​@straycatsfan,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Wie ich gesehen habe, ist der Widerruf zwischenzeitlich bearbeitet und der Vertrag storniert worden. Eine entsprechende Bestätigung ist per Mail
rausgegangen.
Falls du hierzu noch weitere Fragen hast, lass es uns gerne wissen.

Schöne Weihnachtsfeiertage🎄

Viele Grüße
Daniela


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