Hallo,
hast du zum Vertrag ein Handy? Was wird denn genau berechnet?
Evtl wurde die außerordentliche Kündigung bzgl Mobilfunk nicht bearbeitet oder bestätigt. Bei Mobilfunk sieht das anders aus als bei DSL.
Hallo :)
Wir hatten nur die Verträge keine Handys .
Ich bin davon ausgegangen das die Rechnung die nach der Kündigung kam die letze wäre.
Gekündigt wurde schon Anfang November.
lg
Hast du fristgerecht oder vorzeitig gekündigt?
Steht der "Kündigungseingang" und "gekündigt zum" auf der Rechnung, letzte Seite unter gut zu wissen?
Vorzeitig wegen Umzug ins Ausland . Bei Vertragsabschluss hat man uns zugesichert das dies möglich ist wenn wir zurück versetzt werden wenn man den Nachweis erbringt .
Gekündigt wurde für Dezember und der eigentliche Vertrag wäre bis zum Februar diese Jahres gegangen .
Das beantwortet die Frage zur Erfassung des Mobilfunk "Kündigungseingang am" ~ "gekündigt zum" nicht.
Wenn keine Kündigung eingetragen ist, kündige jetzt nochmal zum nächsten Termin im Februar/März.
Eine Kündigung ist schon eingetragen. Hier geht es um 4 Leitungen und dsl , das ist nicht wenig Geld . Vor allem wenn man schon gekündigt hat . Per Einschreiben, und O2 sShop .
Im November galt bei außerordentlicher Kündigung noch 3 Monate Kündigungsfrist → 3 weitere Monate Grundgebühren als Ablöse. Wobei es bei Mobilfunk kein Sonderkündigungsrecht sondern Kulanz ist.
Da wirst du dich leider nochmal schriftlich an o2 wenden müssen.
Hallo @Lalaland50 ,
herzlich Willkommen in unserer Community! 

Bollermann konnte ja bereits gute Informationen liefern, vielen Dank!
Bei Soldaten mit Auslandseinsatz kann eine Sonderkündigung geprüft werden.
Wichtig ist hier der Marschbefehl. Du hast also alles richtig gemacht, wie ich das hier lesen kann.
Wenn keine Kündigungsbestätigung bezüglich deiner Mobilfunkverträge bei dir ankam, würde ich ebenfalls vorschlagen, die Kündigung erneut schriftlich zukommen zu lassen.
Hast du dies bereits gemacht?
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist noch eine Abschlagszahlung von 1 Monat erforderlich.
Wenn die Restlaufzeit kleiner als einen Monat ist oder genau einen Monat beträgt, ist eine reguläre Kündigung zu empfehlen.
Liebe Grüße
Manuela