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Warum O2
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Probleme mit Sonderkündigung

  • February 22, 2026
  • 34 Antworten
  • 301 Aufrufe

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34 Antworten

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Ok, vielen lieben Dank :) ich werde der Dame dann heute helfen nochmal ein Schreiben zu verfassen :)


schluej
Legende
  • February 23, 2026

Da hatte die Person von der VZ nicht den Durchblick. Wenn das aufgenommen wurde, dann bitt doch mal via Kontaktformular um die Aufnahme!

Hier auch noch mal der Link https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/probleme-festnetz-handy-internet/vertraege-fuer-telefon-handy-internet-das-sind-ihre-rechte

oder

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html

Die Vertragszusammenfassung muss einem Muster entsprechen und bestimmte Informationen enthalten. 

Der Anbieter ist verpflichtet, Ihnen eine leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen. Dabei muss er ein Muster verwenden, das die Kommission der Europäischen Union entwickelt hat.

Die Vertragszusammenfassung muss unter anderem folgende Informationen enthalten: 

  • Kontaktangaben des Anbieters und Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden,
  • wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
  • Preise,
  • Laufzeit des Vertrages und
  • die Bedingungen für die Verlängerung und Kündigung.

Siehe such https://www.vzhh.de/presse/freenet-gericht-stoppt-unzulaessige-vertragsbestaetigungen#:~:text=Freenet:%20Gericht%20stoppt%20unzulässige%20Vertragsbestätigungen%20%7C%20Verbraucherzentrale%20Hamburg


Bollermann
Legende
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  • February 23, 2026

Den Link zur Bundesnetzagentur hatte ich schon gesetzt.


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Meinst du um die Aufnahme mit der VZ? Oder die Aufnahme damals bei o2?

Lg


schluej
Legende
  • February 23, 2026

Die mit O2, natürlich.


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 23, 2026

Die Aufnahme bringt aber auch nicht viel, da für den wirksamen Vertragsschluss nicht relevant.

War das eine richtige Beratung bei der VZ (kostet normalerweise etwas) oder nur ein Anruf bei der allgemeinen Verbraucherinfo? Die Aussage der Person am Telefon ist jedenfalls nicht nachvollziehbar und widerspricht sowohl dem Gesetz als auch den Angaben der VZ auf ihrer eigenen Website.

Eigentlich sollte es reichen, den Vertrag über das Kontaktformular anzufechten. o2 muss dann nachweisen, dass die Zustimmung in Textform erfolgt ist.


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Guten Abend. Es handelte sich um eine telefonische Erstberatung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Ich habe im Übrigen im Nachgang auch nochmals dort angerufen und versucht explizit zu erfahren, ob anstelle eines Widerrufes, welche die Dame wohl im Hinblick auf eine möglicherweise fehlende Widerrufsbelehrung im Sinn hatte, eine Anfechtung des Vertrages möglich sei. Sie hatte wohl nicht wirklich Lust kostenfrei zu beraten und hat im allgemeinen sehr launisch regiert. Sie hätte mir ja bereits vormittags mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, aufgrund dessen, dass eine Genehmigung in Textform unnötig und nicht relevant sei. Lediglich eine fehlende Widerrufsbelehrung würde meiner Nachbarin helfen.... Aufgrund der Zahlzeichen Tipps hier im Forum (vielen Dank!) habe ich tatsächlich Gegenteiliges zu dem Telefonat mit der Dame festgestellt.

Habe jetzt ein Schreiben gefertigt. Hoffe, dass es Früchte trägt :D 

LG 


schluej
Legende
  • February 23, 2026

Wir drücken die Daumen🫰🏼


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Vielen lieben Dank 💟 ich werde Bericht erstatten, sobald ich Rückmeldung habe