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Probleme mit Sonderkündigung

  • February 22, 2026
  • 34 Antworten
  • 301 Aufrufe

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Hallo Allerseits!

Langsam gerate ich wirklich mit meiner Geduld ans Ende…

Folgender Sachverhalt:

Ich unterstütze eine Nachbarin ehrenamtlich, da diese wirklich enorme Schwierigkeiten mit ihrem Vertrag hat. Viel mehr mit ihren Verträgen, denn man hat ihr über einen super unseriösen Anruf, unter dem Vorwand, sie wurde in einen günstigeren Tarif wechseln, einen zweiten Partnervertrag angedreht.

Meine Nachbarin hat Schwierigkeiten, aufgrund von sprachlichen Barrieren, jedoch ist die Ausgangssituation tatsächlich so gewesen, denn bei besagtem Telefonat war jemand anwesend, der das besagte Telefonat mit dem vermeintlichen "Tarifwechsel" für sie geführt und übersetzt hat. Zu keinem Zeitpunkt war die Rede davon, dass sie plötzlich 2 identische Verträge am Hals hat.

So weit, so schlecht.

Bei beiden Tarifen ist leider die Internet- und Telefonverbindung wirklich so grotten schlecht, dass es einer gewissen Komik nicht entbehrt.

Bei den Verträgen ist eine Internetgeschwindigkeit von bis zu 350 Mbit/Sek. angepriesen. Dass es sich bei "bis zu" um die maximale Geschwindigkeit handelt, ist klar.

Sie erhält allerdings maximal!!! 35mbit/sek.

Teilweise an manchen Tagen auch nur 0,10 Mbit/sek!

Telefonate brechen ab oder gehen teilweise auch garnicht durch, was mit Blick auf die Gesundheitssituation und das Alter wirklich fatale Auswirkungen haben kann.

Mit den Mitarbeitern ist per Telefon eine sinnvolle Kommunikation nicht möglich, weil man jedesmal mit verschiedenen Menschen verbunden wird. Es scheint nichts dokumentiert zu werden und man muss jedes Mal ganz von vorne anfangen.

Schreiben bzw Sonderkündigungen werden einfach teilweise verleumdet, obwohl per Einschreiben versand.

Nun wird auf Vollmacht bestanden, welche bereits längst vorliegt.…

Ich bin wirklich sprachlos.

Hat jemand hier Erfahrungen?

Was tun??? Wir haben nunmehr schon 3 Schreiben per Einschreiben versand und jedes Mal wird die Sonderkündigung aus unverständlichen Gründen abgewiesen.

LG

 

34 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • February 22, 2026

@UnendlicheFrustration 

moin, einfacher als eine Vollmacht ist es wenn der Vertragsinhaber 

selbst unterschreibt.

eine außerordentliche Kündigung  braucht immer eine gute Begründung, 

da Mobilfunk nicht Standort bezogen ist ,  ist das schwierig zu  begründen , 

 

einfacher könnte es sein, den Vertrag anzufechten , 

wenn eine Zustimmung  in Textform  fehlt.

diese ist inzwischen  vorgeschrieben . 

 

Verbraucherzentrale:

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

 

nutze das Kontaktformular für schriftliche  Mitteilungen, 

evtl. zusätzlich 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 


Bollermann
Legende
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  • February 22, 2026

@UnendlicheFrustration 

Wann war das mit der "Partnerkarte"? 

Hat sie den Vertrag via Gespräch oder E-Mail mit "jetzt kostenpflichtig bestellen"- Button bestätigt? 

 


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Hey, danke für die Antwort. Tatsächlich hatte sie eine E-Mail nach dem Telefonat erhalten, diese aber nicht gesehen bzw. nicht verstanden. Sie hat erst eine Zeit lang gebracht, um jemanden zu finden, der sie in der Angelegenheit unterstützen würde.


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..leider war sie dann über die 14 Tägige Widerrufsfrist hinaus.

LG 


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@Bollermann soweit ich gesehen habe, war das im September 2025. Das ganze geschah per Telefon, im Nachgang hat sie Vertragsunterlagen per E-Mail bekommen, einen solchen Button habe ich allerdings nicht gesehen.

Lg


schluej
Legende
  • February 22, 2026

Die Frage ist, hat Sie auf den Link geklickt1


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Ich bin jetzt extra zu der Nachbarin rüber gelaufen. In der Email war weder Link noch Button zum Bestätigen.lediglich AGB,Leistungsbeschreibung, Preisliste, Datenschutz im Anhang jeweils als PDF.

Sie hat nichts angeklickt

 


poales
Legende
  • Legende
  • February 22, 2026

dann sollte sie den Vertrag anzufechten 


The_Voice_70
Legende
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Im Bedarfsfall auch mit der VZ. 


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Darf man hier auch Fotos hochladen?


The_Voice_70
Legende
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Sicher. Nur vorher persönliche Daten unkenntlich machen. 


Bumer
Legende
  • February 22, 2026

In der Email war weder Link noch Button zum Bestätigen.

die E-Mail lautet: *Wichtige Informationen zu Ihrem ausgewählten o2 Produkt*. Auf Basis der dort enthaltenen Vertragszusammenfassung, wurde mit der armen Dame eine Sprachaufzeichnung gemacht!


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Das wäre die besagte E-Mail nach dem Telefonat. Über eine Festnetznummer wurde ihr im Übrigen garnicht aufgeklärt. Festnetz hat sie nicht einmal...


Bumer
Legende
  • February 22, 2026

Das sind die bestätigten Vertragskonditionen die einen Tag später kamen. Am Tag des Anrufs müsste meine erwähnte E-Mail gekommen sein.


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Dann muss ich morgen nochmal in Ruhe durchschauen. Würde mich dann nochmal melden 😜 danke schonmal 


Bollermann
Legende
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  • February 22, 2026

@UnendlicheFrustration 

Die o2 Mobilfunktarife haben eine mobile "virtuelle" Festnetznummer inkl. 


schluej
Legende
  • February 22, 2026

Nicht ausreichend ist der Verweis auf eine Internetseite mit veröffentlichten Tarifen und schon gar nicht das bloße Vorlesen der Zusammenfassung. Am Telefon können solche Verträge in Zukunft also allenfalls noch beworben, aber nicht mehr sofort abgeschlossen werden. Denn der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie die Ihnen übermittelte Zusammenfassung anschließend (in Textform) genehmigen. Reagieren Sie nicht, gibt es keinen Vertrag!

Quelle

Wenn sie keinen Link erhalten hat und auch nich geklickt hat, ab zur VZ. Gute Chancen das sie da raus kommt. Und in Mein O2 mal die Kontaktaufnahme ausschalten!


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Guten Morgen Allerseits!

Ich habe jetzt nochmal geschaut. Die Dame hat vor der E-Mail, die ich gestern hier hochgeladen keine E-Mail erhalten. Es war also kein Link oder Button vorhanden.

Allerdings kann es tatsächlich sein, dass das Telefonat aufgenommen wurde. Gilt das als Vertrag?

Lg


Bumer
Legende
  • February 23, 2026

Allerdings kann es tatsächlich sein, dass das Telefonat aufgenommen wurde. Gilt das als Vertrag?

Nein, es ist keine Textform. Und wenn noch nicht mal vorher eine VZ versendet wurde, erst recht nicht!


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Super, vielen Dank! 😊 

Weiss zufällig jemand, was die Beratung bei der VZ die Dame kosten wird? Sie hat leider nicht viel Geld zur Verfügung und ich kann dort niemanden erreichen :(


Bumer
Legende
  • February 23, 2026

Das erfährst du nur vor Ort!


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Jetzt muss ich nochmal nerven :( ich habe jetzt mit der VZ telefoniert. Mir wurde gesagt, dass man nicht machen kann, insofern eine Widerrufsbelehrung bei den Vertragsunterlagen beigefügt ist. Einen Button oder Link würde es nicht benötigen, insofern diese vorliegt. Nun habe ich alles durchgeguckt und keine gefunden... Oder übersehen?? 

Jedenfalls habe ich die Person, die damals bei dem Telefonat anwesend war gefragt, ob sie am Telefon auf den Widerruf hingewiesen worden ist.

Sie kann sich nicht sicher erinnern,ob das so war.

Insofern dies am Telefon aber passiert ist, hat dann die Dame "Pech" gehabt, oder?

Weil die von der VZ haben gemeint, dass man dann nichts machen kann, insofern eine Widerrufsbelehrung vorliegt.

Sorry für das nerven, aber wir wissen nicht weiter :(

 

 


Bollermann
Legende
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  • February 23, 2026

@UnendlicheFrustration 

Hast du dich evtl falsch ausgedrückt? 

Es geht nicht um einen Widerruf oder gar eine Sonderkündigung, sondern um eine Anfechtung des zusätzlichen Vertrages aufgrund fehlender Vertragszusammenfassung und aktiver Bestätigung via Textform, wie es gesetzlich vorgeschriebenen ist. 

 

"Vertragsabschluss am Telefon

 

Nach wie vor können Sie auch am Telefon Verträge abschließen. Sie werden jedoch erst wirksam, wenn Ihnen Ihr Anbieter die Vertragszusammenfassung zukommen lässt, z.B. per E-Mail. Anschließend können Sie den Vertrag in Textform genehmigen. Das können Sie auch per E-Mail tun."

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html 

 

Dazu braucht es aber auch keine Verbraucherzentrale... 


poales
Legende
  • Legende
  • February 23, 2026

wie oben schon geschrieben,

weiß das auch die Verbraucherzentrale

 

Verbraucherzentrale:

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491