Hallo,
Hinsichtlich einiger rechtlicher Änderungen und dem Alter bestehender Fragen bin ich etwas verwirrt und möchte nicht am Ende etwas falsch machen, weil ich in den AGB etwas missverstanden habe o.Ä.
Kurz der Hintergrund meiner Frage:
Ich werde beruflich für etwa vier Monate in einer anderen Stadt eingesetzt, um ein dortiges Projekt zu retten. Für diese Zeit werde ich in einem Hotel untergebracht. Da das ganze über 600km entfernt ist, wir aktuell auch noch die Pandemielage haben und meine Frau meistens Samstags arbeiten muss, haben wir uns entschieden, dass ich nicht jedes Wochenende nach Hause fahren werde. Lohnt ja nicht etliche Stunden am Freitag und Sonntag im Auto zu sitzen, nur um sich Samstags dann auch nicht zu sehen und eventuell noch die Gefährdung einer Infektion mitzubringen.
Da man Pandemiebedingt nun auch nicht so viel unternehmen kann, hatte ich mir überlegt, einen meiner Desktop-PCs mitzunehmen und via mobiler Datenverbindung anzubinden. Ziel der Idee sind folgende Einsatzzwecke:
- Steam betreiben (Login) und Updates für Spiele (Singleplayer) beziehen
- Via Videochat an einer virtuellen Brettspielerunde teilzunehmen (via Discord, 1x die Woche für ca. 4h)
- Videochat mit Familie
- Filme- und Serien via VideoOnDemand-Plattformen anschauen
- Windows-Updates beziehen
- Mails bearbeiten …
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich habe seit Anfang 2020 einen O2 Unlimited LTE Max - Vertrag. Ist es aktuell erlaubt, mein Smartphone via USB-Tethering an meinen Desktop-PC anzubinden?
2. Wie sieht es aktuell mit der Nutzung eines LTE-Routers aus, der Stromgebunden ist? Das wäre natürlich die noch schönere Lösung: SIM-Karte rein und den Desktop-PC direkt via Ethernet-Kabel dran. Schont vielleicht das Smartphone.
Um es klarzustellen: Ich will das rein für mich privat nutzen und nicht mit irgendwem teilen. Ich will das auch nicht als dauerhaften Ersatz für eine DSL-Leitung haben, sondern würde das nur gerne für den begrenzten Zeitraum nutzen dürfen, in welchem ich eben nicht zu Hause sein kann.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Lösung von Bollermann
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