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O2 unlimited max auf LTE Router Stationär


Hallo zusammen,

bei mir steht eine Vertragsverlängerung an. Derzeit nutze ich den Homespot von O2, mit dem ich allerdings nicht zufrieden bin. Dummerweise ist der zugehörige Tarif an eine recht enge Auswahl an Geräten gebunden.

Ich spiele nun mit dem Gedanken, den Homespot Tarif zu kündigen und dafür auf den O2 free unlimited max zu wechseln. Hauptsächlich wäre die Karte vorerst auch im Homespot (das klappt, ich habe das mit einer Testkarte getestet) betreiben, selten mobil.
Nun gibt es hier ein Problem: Im Kleingedruckten ist ausgeführt, dass der O2 free unlimited max nicht für Stationäre Router genutzt werden darf. Hier läuft gerade ein gerichtlicher Entscheidungsprozess, ob diese Klausel zulässig ist, allerdings ist die Entscheidung noch ausstehend.

In einem O2 Shop wurde mir nun gesagt, dass der Einsatz im Homespot oder einem anderen Router kein Problem sei. Dies wiederspricht der Klausel im Vertrag - Ich bräuchte hier eine verbindliche Auskunft um eine Entscheidung treffen zu können.
Zwar gibt es auch mobile Router mit RJ45-Anschluss und der Möglichkeit, externe Antennen anzuschließen, dies wäre jedoch nicht meine Bevorzugte lösung.

 

Weiterhin würde mich interessieren, ob der O2 free unlimited max schneller in eine “Überlastungsdrosselung” läuft als der Homespottarif, falls das Netz in einem Gebiet stark beansprucht ist.

Viele Grüße

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Lösung von o2_Lars 16 August 2021, 20:39

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10 Antworten

Na ja mit 80v DC wird der HomeSpot auch mobil.

Bzw. Wechselrichter geht auch. Stellt sich die Frage was Stationär ist.

Ein Router der seinen Standort nicht ändert oder einer der Ursprünglich nicht dafür gedacht war.

Wenn Du den HomeSpot mit in die Ferienwohnung nimmst ist er dann mobil?

Solange die AGB gültig ist, muss man sie einhalten.

Ich weiß von etlichen Leuten, dass diese die Free Unlimited-Tarife in einem stationären Router nutzen (ist auch hier in der Community nachlesbar) und bei keinem kam es zu irgendwelchen Restriktionen seitens o2.

Ein Unlimited Max lohnt aber nur, wenn man bereits einen Mobilfunkvertrag hat und den Unlimited dann mit 50%-Kombivorteil abschließt.

Nun, die Sache ist die: Momentan benötige ich den Tarif noch auf unbestimmte Zeit für die Arbeit von zuhause aus. Es darf also auf keinen Fall passieren, dass O2 innerhalb des Zeitrahmens, in dem ich den Vertrag mit mit diesem Nutzungsprofil verwende, auf die Idee kommt, die Regelungen im “Kleingedruckten” durchzusetzten. Das wäre meinem Arbeitgeber eher schwer vermittelbar.

Der Homespot selbst, die Hard-/Softwarekombination ist eben unterirdisch. Das letzte Firmwareupdate, dass die Oberfläche zerschossen hat, ist bald ein Jahr alt und noch immer keine Besserung - den “Hotpatch” möchte ich nach meinen Erfahrungen mit vergangenen Aktualisierungen lieber nicht einspielen. Ausserdem wird 5g ja langsam spruchreif, das ein oder andere Band mehr im 4g Spektrum ist sicherlich auch nicht verkehrt. Und wenn ich die Karte im Bedarsfall auch einfach mal mitnehmen kann, um von unterwegs  arbeiten zu können, wäre das natürlich ein zusätzliches Goodie. Das Gerät wäre ich schon gerne los, fehlt nur der entsprechende Vertrag.

@schluej - Ich glaube am Anfang ging das theoretisch, den Spot oder die Karte einfach an einen anderen Standort mitzunehmen. Mittlerweile ist das doch aber an eine Adresse (oder zwei ...) gebunden, denke ich.

Zu den AGB … da kommen eben wiedersprüchliche Signale.

Ich hatte gehofft, dass es zu diesem Fall hier https://www.computerbase.de/2021-03/verbraucherzentrale-telefonica-sim-lte-router/ bis zu meinem Wechsel eine Entscheidung gibt, da war ich aber zu optimistisch. Der Shop sagt: Mach mal, irgendwo hab ich ein Interview gelesen in dem jemand von O2 meinte: Wenn man die Karte ein, zwei mal im Monat spazieren führt, dann passt das schon … In Anbetracht der Gesamtumstände erhoffe ich mir hier eine offizielle, kulante Antwort. Wenn ich das jetzt einfach weiterlaufen lasse, wie es ist, und in zwei Monaten wird die Klausel in den AGB gerichtlich gekippt, bekomme ich wahrscheinlich Schnappatmung.

Warum holst Du dir für die HomeSpot Karte nicht den LTE Router von AVM mit dem läuft die doch?

AVM LTE Router Fritz!Box 6890 LTE, Fritz!Box 6820 v2 LTE.

@schluej - weil ich noch nicht so recht weiß, wie sich bei mir privat alles weiterentwickelt. Im Moment liebäugle ich aber mit einer etwas robusteren Variante, die auf ungünstigere Standorte ausgelegt ist und so späße macht wie Richtantennen automatisch auszurichten - falls mal ein Mast ausfällt oder schlecht erreichbar ist.
Wenn alles bleibt, wie es ist, würde ich mich vermutlich eher nach einem Router umsehen, der OpenWRT “Out of the Box” unterstützt. Der Spot war so unflexibel und von den WiFi Eigenschaften her nicht so, dass Arbeiten damit dauerhaft problemlos möglich war, dass ich den jetzt nur noch als Gateway nutze und davor einen OpenWRT-Wlan Router hängen habe. Und … na ja - ich bin davon überzeugt.

Und wenn’s das beides nicht würde, würde es AVM. (Wobei ich meine mich zu erinnern das hier auch schon Leute geschrieben haben die berichteten, dass die Karte auf Hardware aus der Liste der freigegebenen Geräte nicht funktioniert.)

Die Fritzbox ist freigegeben…

Und OpenWRT Router mit Mobilfunk, könnte schwierig werden, denke ich.

Hallo zusammen,

über eine kurze Auskunft bezugnehmend auf die Ausgangsfrage würde ich mich freuen.

In einem O2 Shop wurde mir nun gesagt, dass der Einsatz im Homespot oder einem anderen Router kein Problem sei. Dies wiederspricht der Klausel im Vertrag - Ich bräuchte hier eine verbindliche Auskunft um eine Entscheidung treffen zu können.

Eigentlich sollte das schon beantwortet sein. Den letzten Zweifel sollten AGB und Leistungsbeschreibung nehmen. O2-eigene Geräte sind nach meiner Erinnerung für ALLES zugelassen, von Loop Prepaid über Unlimited bis zum Wasserkochen … :smile:

Benutzerebene 7

Hallo @oUmV,

 grundsätzlich können und werden wir hier nichts schreiben, was nicht den Nutzungsbedingungen des unterschriebenen Vertrages widerspricht. Diese wurden ja letztendlich von dir akzeptiert und sind so Teil des Vertrages.

Dann kommt in diesem Fall noch dazu, dass es rund um dieses Thema eine juristische Klärung gibt. Letztendlich können wir dir also nicht die Antwort geben, die du vielleicht hören möchtest sondern nur auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen verweisen.

Gruß,

Lars

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