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o2 reagiert nicht auf meine Sonderkündigung – seit Wochen keine Rückmeldung

  • January 30, 2026
  • 14 Antworten
  • 116 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich habe am 02.01.2026 meine Sonderkündigung für meinen Mobilfunkvertrag sowie den zugehörigen On-Demand-Vertrag an o2 übermittelt.

Bis heute habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten – weder eine Eingangsbestätigung noch Informationen zum Vertragsende.

Auch weitere Kontaktversuche blieben bislang erfolglos.

Langsam frage ich mich, ob solche Anliegen aktuell überhaupt bearbeitet werden.

Kann hier jemand helfen oder sagen, wie man bei o2 in so einem Fall weiterkommt?

14 Antworten

Bollermann
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  • January 30, 2026

@Yoke2026 

Bei schlechtem Internet an einem Ort wird der Sonderkündigung nicht entsprochen. Die Kündigung wird dann fristgerecht eingetragen. Steht dazu was  in meino2?

 

Für den Zugang der Kündigung bist du verantwortlich. Auf welchem Wege hast du denn die Kündigung eingereicht?

 

http://info.o2online.de/kuendigung/


Kloetherich
Stammgast

...schicke ein FAX oder Einschreiben, ...dann hast Du eine Empfangsbestätigung, ...schwarz auf weiß…

PS: Papier ist geduldig, ...der Rest liegt dann bei O2...


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  • January 30, 2026

In meinem Fall liegt keine punktuelle Einschränkung, sondern eine dauerhafte erhebliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung vor. Die Leistungsmängel wurden über einen längeren Zeitraum dokumentiert, u. a. durch zahlreiche Speedtests sowie regelmäßig wiederkehrende Verbindungsabbrüche. Damit sind die Voraussetzungen nach § 57 Abs. 4 TKG erfüllt.

 

Unabhängig davon geht es hier aktuell nicht um eine rechtliche Grundsatzdiskussion, sondern darum, dass meine Sonderkündigung vom 02.01.2026 bislang nicht bearbeitet wurde und ich keinerlei Rückmeldung erhalten habe via E-Mail und per Telefon!


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  • January 30, 2026

In Deutschland ist für solche Erklärungen nicht ausschließlich die Schriftform auf Papier maßgeblich. Auch E-Mail stellt eine zulässige Textform dar - insbesondere dann, wenn der Anbieter selbst rechtserhebliche Mitteilungen (z. B. Mahnungen oder Vertragsinformationen) ebenfalls per E-Mail versendet. 


bs0
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  • January 30, 2026

Ich vermute es handelt sich hier nicht um eine Sonderkündigung sondern um eine versuchte außerordentliche Kündigung wegen des schlechten Empfangs an einem Standort. Wenn das so ist wird die vorzeitige Vertragsauflösung vermutlich abgelehnt werden.

@Yoke2026 Wie hast du die Kündigung an o2 “übermittelt”? Auf welcher vertraglichen oder rechtlichen Grundlage hast du sie begründet?

Edit aufgrund deiner Ergänzungen:

Es ist wie vermutet keine Sonderkündigung sondern eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 57 Abs. 4 TKG greift bei Mobilfunk nur wenn die vertraglich zugesicherte Leistung überall nicht erbracht wird. Mobilfunkverträge sind nicht standortbezogen und es gibt keine Mindestbandreite.

Ich hoffe du hast nicht versucht per E-Mail zu kündigen. Würde zwar die Textformerfordernis erfüllen, geht aber mangels E-Mail-Adresse nicht.


Bollermann
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  • January 30, 2026

@Yoke2026 

Nochmal: auf welchem Wege hast du gekündigt? 


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  • January 30, 2026

Meiner Meinung nach hat o2 in den letzten Jahren deutlich im Kundenservice nachgelassen. Nie wieder!


bs0
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  • January 30, 2026

Warum beantwortest du die Fragen nicht? Mit Polemik wird deine Kündigung auch nicht schneller bearbeitet.


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  • January 30, 2026

@bs0 Die Aussage, dass § 57 Abs. 4 TKG nur greift, wenn die Leistung „überall“ nicht erbracht wird, stimmt so nicht. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern ob die vertraglich zugesicherte Leistung dauerhaft und erheblich abweicht.

Das Gesetz verlangt weder eine bundesweite Einschränkung noch eine Nichterbringung an jedem Standort könnt gerne bei der Bundesnetzagentur nachfragen. :) 


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  • January 30, 2026

@bs0 ist deine Frage beantwortet? Woher hast du die Info § 57 Abs. 4 TKG greift bei Mobilfunk nur wenn die vertraglich zugesicherte Leistung überall nicht erbracht wird.


bs0
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  • Legende
  • January 30, 2026

Die Frage bezüglich der Grundlage deiner Kündigung hast du beantwortet, ja.

Bezüglich § 57 Abs. 4 TKG habe ich mich etwas ungenau ausgedrückt. Eine Kündigung nach § 57 Abs. 4 TKG erfordert die Nichterbringung der vertraglich zugesicherten Leistung. Bei Mobilfunkverträgen ist im Gegensatz zu DSL oder Kabel die Erbringung der Leistung nicht an einen Standort gebunden. Wenn eine Kündigung so möglich wäre, müsste man lediglich einen Standort suchen wo der Empfang schlecht ist und dies als Grundlage für eine Kündigung nutzen. Eine weitere Problematik mit diesem Paragrafen ist die noch fehlende Mindestleistung bei Mobilfunkverträgen. und das weiß auch die BNetzA, da sie schon länger vor hat, entsprechende Vorgaben einzuführen.

An deiner Stelle würde ich eher versuchen, mit § 314 BGB zu argumentieren. 

Meine andere Frage (wie auch die von ​@Bollermann) war, wie du die Kündigung eingereicht hast, denn es geht dir primär um den Empfang und die Bearbeitung.


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  • January 30, 2026

Maßgeblich ist nicht irgendein Standort, sondern der gewöhnliche Nutzungsort. Dieser ist regelmäßig der Wohnort, da dort die typische Nutzung erfolgt. Auch die Bundesnetzagentur orientiert sich in der Praxis an der Versorgung am Wohnort und lässt dort Messungen zu. Mobilfunk muss nicht überall funktionieren, aber am gewöhnlichen Aufenthaltsort grundsätzlich nutzbar sein. Un die Frage entgültigt zu beantworten. Ja ich habe per Mail gekündigt.  Die Textform nach § 126b BGB wird auch per E-Mail erfüllt. Entscheidend ist der Zugang, nicht ob ein spezielles Kündigungspostfach benannt wurde.

Da o2 selbst rechtserhebliche Mitteilungen per E-Mail versendet, ist dieser Kommunikationsweg eröffnet. 

Lustigerweise habe ich dabei mehrere bekannte o2-E-Mail-Adressen gesetzt, also genau jene Adressen, über die o2 selbst regelmäßig mit mir in der Vergangenheit kommuniziert hat.

 

@bs0 darf ich mal fragen woher du die Infos reinziehst. Du arbeitest nicht zufällig bei o2 dann könnten wir die Sache etwas beschleunigen.


bs0
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  • Legende
  • January 30, 2026

Richtig, E-Mail erfüllt die Textform, habe ich auch bereits geschrieben, allerdings ist der Zugang nur dann erfolgt wenn die verwendete E-Mail-Adresse für den Empfang der jeweiligen Willenserklärung geeignet ist (z.B. weil das so im Vertrag steht). Du kannst nämlich nicht einfach eine Adresse nehmen, die zu o2 gehört, auch wenn über diese vertragsrelevante Mitteilungen verschickt werden, und dann sagen, du hast wirksam gekündigt. Damit würdest du im Zweifelsfall vor Gericht nicht weiterkommen. Wenn du die Adresse aus dem Impressum verwendet hast, sieht es eventuell anders aus, da der Kunde davon ausgehen kann, dass E-Mails an diese Adresse den Empfänger erreichen. Tun sie wohl nicht immer, aber das wäre hier nicht der Punkt.

Nein, ich arbeite nicht bei o2, kenne aber aus dem beruflichen Umfeld genügend Beispiele von Fällen wie deine, wo teilweise auch Anwälte bei der Geltendmachung von Ansprüchen involviert waren, und wie es in der Praxis aussehen kann.

§ 57 TKG schließt eine Kündigung oder Minderung bei Mobilfunkverträgen natürlich nicht aus. Das wollte ich auch gar nicht behaupten, falls es so aufgefasst wurde. Es ist allerdings in der Praxis sehr schwierig die stark abweichende Leistung nachzuweisen, wenn die vertraglich geschuldete Leistung eben nicht standortbezogen ist. Die BNetzA orientiert sich zwar bei ihren Feststellungen häufig nach dem gewöhnlichen Nutzungsort, aber auch dies ist ein dehnbarer Begriff und die BNetzA ist kein Gericht.

Nun, du suchst eine Lösung für dein Problem. Niemand hier kann genau wissen, wie o2 auf deine Kündigung reagiert, oder ob du mit juristischer Unterstützung eine Kündigung durchsetzen würdest. Das sind Einzelfallentscheidungen. Die BNetzA bietet auch ein Schlichtungsverfahren an, was auch eine Möglichkeit wäre sollte o2 die Kündigung ablehnen.

Auch für eine Kündigung nach § 57 TKG ist § 314 Absatz 2 BGB maßgeblich. Du musst also eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Hast du das bereits getan? Wenn ja, dann reiche die Kündigung jetzt (erneut) ein, nicht nur mit Messungen sondern auch mit einer ausführlichen sachlichen Begründung warum es nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis fortzuführen. Warum das wichtig ist? Wenn du nur Messungen einreichst, wird o2 die Kündigung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit mit Verweis auf die fehlende Ortsbindung im Vertrag direkt ablehnen. Nutze das Kündigungsformular: http://info.o2online.de/kuendigung/ Du kannst “außerordentlich” wählen und Dokumente hochladen. Du bekommst dann eine Empfangsbestätigung und hast damit einen geeigneten Nachweis.

Da die BNetzA nicht für reine Vertragsangelegenheiten zuständig ist, kann sie o2 nicht zwingen, eine Kündigung zu akzeptieren. Beim Schlichtungsverfahren könnte ihre Sichtweise dennoch relevant sein.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg. Berichte gerne wie o2 auf die Kündigung reagiert.


Sandroschubert
Legende

Der TE weiss doch alles und beantwortet Fragen nicht. Was will man mehr?