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O2 Pay Stop NUR FAKE ?

  • September 10, 2025
  • 31 Antworten
  • 442 Aufrufe

Ich möchte meine Erfahrungen mit einem älteren O2 Free L Kombi-Vertrag teilen und hoffe auf euren Rat oder ähnliche Erfahrungsberichte.

Meine Situation:

Ich habe vor mehreren Jahren einen Vertrag "O2 Free L" inklusive eines Handys abgeschlossen. Die monatliche Gebühr betrug 39,99 €. Die Mindestlaufzeit von 24 Monaten, in der das Handy abbezahlt wird, ist natürlich schon lange vorbei.

Vor Kurzem habe ich durch Zufall festgestellt, dass O2 die vollen 39,99 € die ganze Zeit über weiter abgebucht hat – also auch für das längst abbezahlte Handy. Nach meiner Berechnung habe ich dadurch in den letzten Jahren über 840 € zu viel bezahlt (ca. 20 € pro Monat).

Der Widerspruch:

Was mich besonders verwundert: O2 wirbt ja selbst aktiv mit dem "O2 Pay Stop", der genau das verhindern soll. O2 verspricht dort, dass der Preis nach Abzahlung der Handy-Rate automatisch sinkt. Bei meinem Vertrag ist das nachweislich nicht passiert.

Was ich bisher getan habe:

Ich habe O2 bereits eine formelle, schriftliche Forderung zur Rückerstattung des überzahlten Betrags von 840 € geschickt und eine Frist gesetzt.

Meine Fragen an euch:

  1. Ist jemandem von euch mit einem älteren Kombi-Vertrag das Gleiche passiert?

  2. Wie hat O2 in eurem Fall auf eine Rückforderung reagiert? Gab es Probleme oder wurde das Geld anstandslos erstattet?

  3. Gibt es Tipps, wie man in dieser Situation am besten weiter vorgeht, falls O2 sich querstellt?

Ich finde dieses Geschäftsgebaren sehr problematisch und bin gespannt auf eure Erfahrungen. Es kann ja nicht sein, dass man als treuer Kunde unbemerkt für eine bereits erbrachte Leistung weiterbezahlen muss.

Lösung von o2_Kathi

Guten Morgen ​@Okan_.

Danke, dass du deine Fragen mit uns teilst und den Weg hier zu uns gefunden hast - willkommen in unserer Community 😊 Wir unterstützen dich gerne bei einigen Unklarheiten.

So wie du es beschreibst verstehe ich, dass du das widersprüchlich findest. Da scheint es zu ein paar Missverständnissen gekommen zu sein 🤔 Bei o2 Pay Stop werben wir ja vor allem mit einer transparenten Abrechnung: Tarif und Handyraten werden getrennt voneinander abgebucht.

Es gibt also einmal die monatliche Mobilfunkrechnung und dann separat eine Abbuchung zur o2 my Handy Rate - die jeden Monat gleich ist und dann automatisch nach 24 oder 36 Monaten endet.

Bei dir klingt es so, dass du deinen  Vertrag nicht direkt über uns abgeschlossen und das Handy von einem Drittanbieter bekommen hast, mit vielleicht einer Einmalzahlung? Und du dann davon ausgegangen bist, dass eine Rate für das Handy in den Grundgebühren zum Mobilfunkvertrag monatlich reinfließt und nach 24 Monaten endet?

31 Antworten

jsc
Legende
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  • Legende
  • September 10, 2025

Für was likest du deinen Beitrag? 🤔


Bollermann
Legende
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  • September 10, 2025

Hallo ​@Okan_ 

Wo hast du damals den Vertrag abgeschlossen? 

Vertrag lesen, .…

Free L 39,99€ inkl Handy in 24/36 Monaten Ratenzahlung 

- 24/36 Monate Hardwarerabatt auf den Tarif 

Nach Ablauf des Rabattes = 39,99€ 

Der Rabatt endet mit der letzten Rate des myHandy. Danach zahlst du die reguläre Grundgebühr des Tarifes = 39,99€ 

Was willst du da zurück fordern? 

 

 


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • Lösung
  • September 11, 2025

Guten Morgen ​@Okan_.

Danke, dass du deine Fragen mit uns teilst und den Weg hier zu uns gefunden hast - willkommen in unserer Community 😊 Wir unterstützen dich gerne bei einigen Unklarheiten.

So wie du es beschreibst verstehe ich, dass du das widersprüchlich findest. Da scheint es zu ein paar Missverständnissen gekommen zu sein 🤔 Bei o2 Pay Stop werben wir ja vor allem mit einer transparenten Abrechnung: Tarif und Handyraten werden getrennt voneinander abgebucht.

Es gibt also einmal die monatliche Mobilfunkrechnung und dann separat eine Abbuchung zur o2 my Handy Rate - die jeden Monat gleich ist und dann automatisch nach 24 oder 36 Monaten endet.

Bei dir klingt es so, dass du deinen  Vertrag nicht direkt über uns abgeschlossen und das Handy von einem Drittanbieter bekommen hast, mit vielleicht einer Einmalzahlung? Und du dann davon ausgegangen bist, dass eine Rate für das Handy in den Grundgebühren zum Mobilfunkvertrag monatlich reinfließt und nach 24 Monaten endet?


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2025

Hallo @Bollermann und @o2_Kathi,

danke für eure Antworten. Ich möchte dazu kurz und abschließend Stellung nehmen, da die Angelegenheit bereits auf dem offiziellen Weg per schriftlicher Forderung geklärt wird.

  1. Zum "Rabatt-Modell" (@Bollermann): Dieses Konstrukt eines angeblichen "Hardware-Rabatts" auf eine überhöhte Grundgebühr ist rechtlich stark umstritten und ändert nichts an der wirtschaftlichen Tatsache, dass über die monatliche Gebühr ein Endgerät finanziert wurde. Nach 24 Monaten war dieses abbezahlt, womit der Rechtsgrund für einen Teil der Zahlung entfallen ist (§ 812 BGB).

  2. Zu "O2 Pay Stop" (@o2_Kathi): Die öffentliche Bewerbung von "O2 Pay Stop" spricht explizit von einer "automatischen Preissenkung" und "ehrlichen Kosten" nach der Ratenzahlung – nicht nur von einer getrennten Abrechnung. Genau diese automatische Preissenkung ist bei mir ausgeblieben.

  3. Zum Vertragsabschluss (@o2_Kathi): Auch wenn der Vertrag über einen Händler vermittelt wurde, ist O2 mein alleiniger Vertragspartner für die Mobilfunkleistung und für den Einzug der monatlichen Gebühren. Das von O2 beworbene "Pay Stop"-Prinzip sollte für alle O2-Kunden gelten, unabhängig vom Vertriebskanal.


Sandroschubert
Legende

@Okan_ 4. Du bist komplett auf dem Holzweg.


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  • September 11, 2025

Für alle Mitlesenden möchte ich den Sachverhalt auf drei unbestreitbare Fakten reduzieren, da die Diskussion sehr kompliziert gemacht wird, obwohl sie es nicht ist:

  1. Mein Vertrag beinhaltete ein Gerät und eine Dienstleistung zu einem monatlichen Gesamtpreis.

  2. Das Gerät ist nach 24 Monaten vollständig abbezahlt.

  3. Der monatliche Preis ist danach exakt derselbe geblieben.

Man kann diesen Sachverhalt mit Begriffen wie "Hardwarerabatt" oder anderen Modellen umrahmen, wie man will. Das ändert aber nichts an diesen drei simplen Fakten.

Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob das fair und logisch ist. Für mich ist es das nicht, und die Rechtslage sieht das in vielen Urteilen ähnlich.


bs0
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  • September 11, 2025

@Okan_ Du hast Paystop (über die Wortwahl lässt sich streiten) nicht verstanden. Es betrifft deinen Vertrag gar nicht, hat aber nichts mit dem Vertriebskanal zu tun. In diesem Zusammenhang verstehst du leider anscheinend auch den Unterschied zwischen Kauf mit Ratenzahlung und Subventionierung über die Grundgebühr nicht.

Du hast nicht zu viel bezahlt, sondern genau das was vertraglich vereinbart wurde.

Ja, das ist fair und logisch und die Rechtslage diesbezüglich ist auch klar und steht mit der Vertragssituation im Einklang.

Tipp: Keinen Vertrag abschließen wenn du mit den Konditionen - auch nach der Mindestvertragslaufzeit - nicht einverstanden bist. Gerade wenn man den Weg über einen Reseller geht.

Du hast Recht, es ist nicht kompliziert, aber du machst es dir doch etwas zu einfach.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2025

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht, hat bereits mehrfach verbraucherfreundlich entschieden, dass intransparente Tarifmodelle, bei denen nach Abzahlung eines Geräts der volle Preis weiterläuft, unzulässig sind (Stichwort: "Kopplungsverträge").

Ob man den Anteil für das Handy nun als "Ratenzahlung", "Subventionierung" oder "Hardwarerabatt" bezeichnet, ist für die juristische Bewertung unerheblich. Entscheidend ist die wirtschaftliche Realität: Ein Gerät wurde über 24 Monate abbezahlt, und der Rechtsgrund für diesen Teil der Zahlung ist danach entfallen.

Meine Forderung basiert nicht auf einer "zu einfachen" Sichtweise, sondern auf der Rechtsprechung des BGH.


bs0
Legende
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  • September 11, 2025

Du bist hier zwar m.E. immer noch auf dem Holzweg, aber magst du vielleicht ein Aktenzeichen des BGH posten um deine Sichtweise nachvollziehbarer zu machen?

Es ist sehr wohl von juristischer Bedeutung, wie der Vertrag gestaltet ist. Koppelverträge sind nicht pauschal mit subventionierten Geräten als Bestandteil des Mobilfunkvertrags gleichzusetzen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2025

Gerne. Die Grundlage meiner Argumentation ist nicht meine „persönliche Meinung“, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kopplungsangeboten.

Kernaussage über alle drei Urteile hinweg: Preisbestandteile in Kopplungsangeboten dürfen nicht intransparent oder „versteckt“ sein. Der Kunde muss klar erkennen können, was er für Tarif und was er für das Endgerät zahlt – und wann dieser Anteil wegfällt.

Ich finde es ehrlich gesagt krass, dass ich mich überhaupt verteidigen muss, dass es nicht normal ist, nach der Abzahlung weiterhin denselben Preis zu bezahlen. 


bs0
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  • September 11, 2025

Nun leider sind subventionierte Mobilfunkgeräte in der Vertragsformum die es in deinem Fall geht eben keine Kopplungsangebote wie in den genannten Urteilen, und in keinem der drei passt der Sachverhalt so richtig.

Du musst dich bestimmt nicht verteidigen, aber du hast genau den wesentlichen Punkt erwähnt: Im Gegensatz zum Kauf eines Handys in Verbindung mit dem Abschluss eines rabattierten Mobilfunkvertrags  (Koppelgeschäft), ist es bei subventionierten Geräten so, dass es nur einen Vertrag gibt. Da das Gerät und der Tarif nicht getrennt berechnet werden, besteht der Vertrag aus einer Leistung und einem Produkt zu einem Preis.

Es steht dir natürlich frei, dich juristisch beraten zu lassen (und ggf. rechtlich vorzugehen).


  • Autor
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  • September 11, 2025

Mein Vertrag war ein klassischer 1-€-Deal mit Flat. Fakt ist: Ein Handy gibt es niemals wirklich für 1 €. Die Kosten wurden im Grundpreis (39,99 €) versteckt. Nach 24 Monaten war das Gerät abbezahlt – trotzdem blieb der Preis unverändert hoch.

Ob man es juristisch „Kopplung“ oder „Subvention“ nennt, ändert nichts an der ökonomischen Realität: Ich habe weiter gezahlt, obwohl der Rechtsgrund für diesen Anteil längst entfallen war. Genau das Thema der BGH-Rechtsprechung zu Transparenz bei solchen Konstrukten.

Und das sieht inzwischen auch O₂ selbst so: Mit Pay Stop wird der Geräteanteil transparent ausgewiesen und fällt nach 24 Monaten automatisch weg → der Tarif wird günstiger. Offiziell heißt es dort: „Nach der Bezahlung der letzten Rate zahlst du nur noch für den Tarif und nicht mehr für ein abbezahltes Handy.“

Dass mein Vertrag von 2021 das nicht gemacht hat, zeigt nur, wie unfair das alte Modell war. Mein Handy ist abbezahlt – trotzdem weiter denselben Preis zu verlangen, ist ökonomisch und rechtlich nicht haltbar. Und ich will gar nicht wissen, wie viele andere Kunden dasselbe Problem haben und dadurch über Jahre unnötig Geld verlieren.

Wie kann es sein, dass meine Flat + Handy 40 € gekostet hat – und jetzt plötzlich nur die Flat allein auch 40 € kostet? Für das Geld bekomme ich heute ein iPhone 16 Pro mit Flat für 50 € im Monat.

Und das Beste: Ich habe diesen gleichen Betrag ganze 2 Jahre lang weitergezahlt, obwohl mein Handy schon längst abbezahlt war.


poales
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  • September 11, 2025

@Okan_ 

auch wenn ich,  den Sachverhalt anders sehe als du,

bleibt die Frage:

warum hast du den Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt?

oder eine aktive Vertragsverlängerung abgeschlossen?

 

Vielleicht lässt du dich mal bei der Verbraucherzentrale beraten.


bs0
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  • September 11, 2025

Paystop ist einfach Marketing. Geändert hat sich mit der Einführung des Begriffs nichts. Schon seit dem Beginn von myHandy bei o2 gibt es das Modell Ratenzahlung. Nach Bezahlung der 24 oder 36 Raten hat man das Handy gekauft. Was dann aber eventuell teurer wird ist der Mobilfunkvertrag, da der Hardware-Rabatt abläuft.

Ja, finanziell macht es für den Kunden natürlich keinen Unterschied ob Koppelvertrag oder Subvention (wenn man von einem bestimmten Betrag über eine bestimmte Laufzeit ausgeht), vertraglich und juristisch aber schon. Wenn man einen Vertrag mit einem subventionierten Handy inklusiv abschließt (beachte auch, dass bei einem Reseller das Handy vom Reseller kommt und nicht vom Anbieter), vereinbart man einen Preis für diesen Vertrag. Nach Ablauf der Laufzeit kann man dann entweder weiterzahlen oder aktiv verlängern / einen neuen Vertrag abschließen. Das hättest du längst machen können / sollen.

Ich verstehe deinen Standpunkt, auch wenn ich ihn nicht teile, aber ohne den genauen Wortlaut deines Vertrags zu kennen ist eine abschließende Beurteilung unmöglich. Genauso wenig kann man allerdings pauschale Aussagen machen.

Ein Mobilfunkforum ist natürlich nicht der richtige Ort für eine Rechtsberatung, daher solltest du dich, wie bereits geschrieben, juristisch beraten lassen, wenn du aus deinem Vertragsverhältnis Ansprüche geltend machen möchtest. Das ist der einzige Rat, den man dir hier geben kann.


Bollermann
Legende
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  • September 11, 2025

@Okan_ 

Paystop gilt für die monatlichen Raten. 

 

Beispiel 

Free L 39,99€ monatlich 

Handy Rate 30€ monatlich

-24 Monate 30€ Hardwarerabatt auf den Tarif 

= 9,99 Tarif + 30€ Handy = 39,99€ 

Nach Ablauf der 24 Monate Ratenzahlung entfällt die monatliche Rate, ABER auch der Rabatt auf den Tarif = 39,99€ nur Tarif. 


  • Autor
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  • September 11, 2025

Da die Diskussion im Kreis läuft, fasse ich hier ein letztes Mal alle Fakten zusammen, um meine Position unmissverständlich darzulegen.

1. Das offizielle Rechenmodell des Anbieters (der "Rabatt-Trick")

Mir wurde die folgende Logik als Rechtfertigung für den gleichbleibenden Preis präsentiert:

  • Grundpreis O2 Free L: 39,99 € / Monat

  • Handy-Rate: 30,00 € / Monat

  • ANGEBLICHER RABATT: 24 Monate lang 30,00 € "Hardwarerabatt" auf den Tarif.

  • Rechnung ab Monat 25: Die Handy-Rate entfällt, ABER der Rabatt entfällt auch = 39,99 € nur für den Tarif.

2. Die Realität und die logischen Fehler hinter diesem Modell

Dieses Modell ist der Kern des Problems und hält einer einfachen Prüfung nicht stand:

  • Der "Rabatt" ist kein Rabatt: Ein "Rabatt", der exakt so hoch ist wie die Gerätekosten und exakt dann endet, wenn das Gerät abbezahlt ist, ist kein Geschenk. Es ist die Handy-Rate unter falschem Namen, um den wahren, niedrigen Preis des Tarifs zu verschleiern.

  • Die Preislogik ist absurd: Man kann nicht, einen einzelnen Tarif (SIM-Only) für 39,99 € anbieten und gleichzeitig ein Paket aus demselben Tarif PLUS einem brandneuen Smartphone für die ersten 24 Monate ebenfalls für 39,99 € verkaufen. Nach dieser Logik wäre das Smartphone ein reines Geschenk gewesen, was offensichtlich nicht der Fall ist. Dies allein beweist, dass der wahre Wert des Tarifs deutlich unter 39,99 € liegt.

  • Das Geschäftsmodell ist Taktik: Der überhöhte Einzelpreis für den Tarif dient nur als Anker. Es ist ein Trick, damit der Kunde denkt: "Ach, für denselben Preis kann ich ja gleich ein Handy mit Flatrate nehmen." Das ist der Kern des Problems.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2025
  1. Phase 1 (Anlocken): Man kreiert einen künstlich hohen Preis für den SIM-Only-Tarif (z.B. 39,99 €), den kaum jemand freiwillig zahlen würde.

  2. Phase 2 (Verkaufen): Man bietet ein Paket aus Handy + Tarif für denselben hohen Preis (39,99 €) an. Der Kunde denkt, er macht ein gutes Geschäft, weil das Handy quasi "kostenlos" dabei ist.

  3. Phase 3 (Profitieren): Nach 24 Monaten ist das Handy abbezahlt. Jetzt greift das Sicherheitsnetz des Anbieters: Der Kunde fällt automatisch auf den überteuerten "fake" SIM-Only-Tarif für 39,99 € zurück.

Der Anbieter setzt darauf, dass viele Kunden aus Bequemlichkeit, Unwissenheit oder Scheu vor dem Aufwand einfach weiterzahlen. Jeder Monat, in dem ein Kunde diesen überhöhten Preis zahlt, ist reiner Zusatzgewinn für das Unternehmen.

 

Letztlich handelt es sich hier um ein Geschäftsmodell, das bewusst auf Intransparenz und die Bequemlichkeit der Kunden setzt, um nach der Vertragslaufzeit überhöhte Gebühren zu kassieren. Ob man ein solches Vorgehen als Unternehmen praktizieren oder als Kunde verteidigen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden.


CodeSight
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  • September 11, 2025

Okan_ schrieb:
Das Geschäftsmodell ist Taktik: Der überhöhte Einzelpreis für den Tarif dient nur als Anker.”

 

Geh doch mal zur Telekom oder Vodafone direkt und schließe einen L-Vertrag MIT Smartphone ab. Du wirst 2 Dinge feststellen:
a) keiner bietet dir Vertrag + Handy zum Preis des Vertrages. Was soll an den o2 Preisen überzogen sein?

b) alle wickeln die Endgeräte mittlerweile in separaten HW-Verträge ab, da genau hier ein Gerichtsentscheid gewirkt hat, der besagt, dass der Monatspreis sinken muss, wenn das Gerät abgezahlt ist. o2 war hier Vorreiter!

 

Was du hier einfach nicht verstehen willst ist, dass o2 dir deinen Vertrag für 24 Monate begrenzt rabattiert hat, um ein günstiges Gesamtpaket für die Laufzeit der Abzahlung zu ermöglichen.

Und du gehst jetzt allen Ernstes her und beschwerst dich, weil du deine Vertrag und zeitlich begrenzte Rabatte nicht verstehst?

Sorry aber die anderen - speziell ​@bs0  - haben dir sehr ausführlich erklärt, dass und warum du hier völlig falsch liegst. Trotzdem reisst du weiter Urteile aus dem Kontext und beharrst darauf, dass o2 die getäuscht hätte, wenn dir tatsächlich Zahlungspflicht erlassen wurde. Diese war zeitlich begrenzt und du willst das jetzt dauerhaft einfordern.

Hab ich kein Verständnis für. Sorry.


bs0
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  • September 11, 2025

Deine Position haben wir längst verstanden.

Das was du geschrieben hast ist eher eine schöne Zusammenfassung einer möglichen Kritik an einer Marktwirtschaft.

Ich glaube, du ärgerst dich jetzt einfach weil du festgestellt hast, dass du über einen längeren Zeitraum weniger hättest zahlen können, wenn du den Vertrag nach Ablauf der 2 Jahre geändert oder verlängert hättest.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2025

Natürlich ärgere ich mich – und ja, ich hätte kündigen oder wechseln können. Aber darum geht es nicht.

Was ich nicht verstehe: Warum verteidigt ihr ein Geschäftsmodell, das bewusst darauf angelegt ist, Menschen in die Falle laufen zu lassen? Ich habe keine Mail, keinen Brief, keinen Hinweis bekommen – nichts. Man setzt einfach darauf, dass viele vergessen oder es nicht checken und kassiert weiter.

Das ist keine „Marktwirtschaft“, das ist gezielte Abzocke durch Intransparenz. 

Ich bin nur einer von vielen. Ich will nicht wissen, wie viel Geld die Anbieter damit insgesamt machen – das dürfte ihre höchste Gewinnmarge überhaupt sein. Heute bin ich es, morgen ist es vielleicht jemand aus deiner Familie oder deinem Freundeskreis. So etwas wünscht man wirklich keinem.


CodeSight
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  • September 11, 2025

Weil es keine Falle ist. Man bekommt nichts einfach so geschenkt und man sollte einfach verstehen, was für einen Vertrag man abschließt. Dazu gehören selbstverständlich auch die Modalitäten.


poales
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  • September 11, 2025

Ich habe keine Mail, keinen Brief, keinen Hinweis bekommen – nichts.

@Okan_ 

warum soll man dich auf vertragliche Vereinbarungen hinweisen,

denen du zugestimmt hast?

 

warum hast du dich nicht darumgekümmert,

wenn deiner Meinung nach “falsch” nach 24 Monaten weiter ging?

warum wartet man dan jahrelang?

 

Rechnungen sind innerhalb von 8 Wochen zureklamieren,

das wird dir mit jeder Rechnung mitgeteilt.

 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • September 11, 2025

Hallo ​@Okan_,

nur zum besseren Verständnis, hattest du über uns einen Mobilfunkvertrag zu 39,99 € mit einem für die Laufzeit eines ebenfalls über uns berechneten Ratenplans für ein Handys von dessen Grundgebühr abgezogenen Rabattes, oder über einen Reseller einen Mobilfunkvertrag über uns und ein Handy zu dessen Konditionen von dem Reseller?

Viele Grüße,

Gerrit


Sutranix
Legende
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  • Legende
  • September 11, 2025

@o2_Gerrit 

Kann ja nur Reseller sein 😉

Mein Vertrag war ein klassischer 1-€-Deal mit Flat.


o2_Manga
  • September 12, 2025

@Okan_ 

nur zur Klarstellung vielleicht noch ein kurzer Hinweis. Der o2 Free L, denn du bereits vor vier Jahren abgeschlossen hast, kostete damals bis zur Einstellung des Tarifes immer schon 39,99 EUR/Monat.

Das ist der reine Tarifpreis, ein Handy ist da nicht inkludiert. Wenn du trotzdem eins für 1 EUR dazubekommen hast, ist das schon fast als “Geschenk” des Händlers zu betrachten. Es gibt also nichts zu reklamieren, dass dir nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Preis nicht gesenkt wurde. Er hätte im Rahmen der Vertragsverlängerung individuell ausgehandelt werden müssen. 

Grüße

Manga