Eine Standard-Wartezeit in der Hotline von 45 Minuten ist unzumutbar. Ich lasse die rechtlichen Optionen durch einen Anwalt prüfen.
Lösung von o2_Emanuel
Zur Antwort springenLösung von o2_Emanuel
Zur Antwort springenkunde4711 schrieb:
Die Bundesnetzagentur über dieses "Vorgehen" informieren
kunde4711 schrieb:
und einen Anwalt einschalten ist auf jeden Fall nicht verkehrt.
kunde4711 schrieb:
Stimmt, aber es muss doch irgendwann mal Schluss sein mit diesen ständigen "Missverständnissen", oder?
pmpreuss schrieb:
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher steht hier nicht im Vordergrund. Es geht letztendlich darum, ob der Vertrag in dieser Form überhaupt besteht oder nicht, mit allen rechtlichen Konsequenzen.
pmpreuss schrieb:Werden sie ja auch. Dauert eben. Je öfter du dein Anliegen irgendwo bei o2 platzierst, desto länger dauert die Antwort, weil das Anliegen jedesmal erweitert wird.
...dann müssen Anliegen schriftlich beantwortet werden. Mir geht es um die Erreichbarkeit, nicht um die Hotline an sich.
kunde4711 schrieb:Ich will auch keinem seine Beschwerden ausreden. Soll jeder machen, wie er mag. Ich versuche nur die Sinnhaftigkeit zu erklären. Vorliegend allenfalls Verbraucherschutz, die bei Häufung von Kundenanliegen, evt. tätig werden, so o2 gegen Gesetze verstößt.
Klar, in den einzelnen Fall wird sie sich nicht einmischen, das ist Sache eines Anwalts. Wenn es aber zu sehr vielen Beschwerden in dieser Form kommt, dann wird sie ggf. allgemein aktiv.
So eine Beschwerde dauert ein paar Minuten, ist ja kein großer Aufwand.
kunde4711 schrieb:Natürlich ist es das nicht.
Da hängen sehr viele Fragen dran, z.B. die Frage, ob E-Mail ein adäquates Mittel zur Zustellung der Vertragsbedingungen ist usw.
kunde4711 schrieb:Richtig. Daher ist dieser Thread hier sinnlos und ich glaube nicht, dass ein Anwalt diese Unterlagen wirklich wollte und der Kunde da losgeschickt wurde.
Können wir hier im Forum nicht klären, daher ist ein Anwalt genau der richtige Ansprechpartner, der den gesamten Sachverhalt überblicken kann.
kunde4711 schrieb:
Klar, in den einzelnen Fall wird sie sich nicht einmischen, das ist Sache eines Anwalts. Wenn es aber zu sehr vielen Beschwerden in dieser Form kommt, dann wird sie ggf. allgemein aktiv.
pmpreuss schrieb:....... und dann eröffnest du einen Thread in einem Forum. (Y)
...die letztendliche Auslegung von Verträgen erfolgt anhand der §§ 133 und 157 BGB. 2 Semester Wirtschaftsrecht hinterlassen ihre Spuren.
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