Die Vertragsverlängerung wurde telefonisch eindeutig vorgenommen; o2 hält sich nicht an die vereinbarten Vertragsbestandteile, berechnet über 100 % mehr als den vereinbarten monatlichen Betrag, der unzweifelhaft aus der Aufzeichnung des Gesprächs hervorgeht. Kontaktaufnahmen sind mehrfach erfolgt an die mail-Adresse https://mailto:impressum@cc.o2online.de, von o2 erfolgte jeweils eine Empfangsbestätigung, verteilt über 5 Wochen.
Eine Standard-Wartezeit in der Hotline von 45 Minuten ist unzumutbar. Ich lasse die rechtlichen Optionen durch einen Anwalt prüfen.
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Auf die Gesprächsaufzeichnungen hat die Kundenbetreuung keinen Zugriff. Sie dienen nicht dem Zweck, den Du offenbar vermutest. Zudem werden diese nach einiger Zeit gelöscht.
o2 versendet normalerweise die Vertragsunterlagen per Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Leider landen diese manchmal im Spam-Ordner. Sollte Dir keine Mail geschickt worden sein, hast Du nach wie vor ein Widerrufsrecht. Sollte o2 jedoch nachweisen können, dass Dir eine mit den strittigen Konditionen und Preisen zugesandt wurde, hättest Du wohl schlechte Karten. Vielleicht klärt sich aber auch alles in Deinem Sinne auf. Warte daher am besten auf die Reaktion und Stellungnahme eines/r o2_Moderatoren/in.
o2 versendet normalerweise die Vertragsunterlagen per Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Leider landen diese manchmal im Spam-Ordner. Sollte Dir keine Mail geschickt worden sein, hast Du nach wie vor ein Widerrufsrecht. Sollte o2 jedoch nachweisen können, dass Dir eine mit den strittigen Konditionen und Preisen zugesandt wurde, hättest Du wohl schlechte Karten. Vielleicht klärt sich aber auch alles in Deinem Sinne auf. Warte daher am besten auf die Reaktion und Stellungnahme eines/r o2_Moderatoren/in.
Hallo @pmpreuss ,
ich habe mal versucht, mich da reinzulesen. Du wolltest bei der Vertragsverlängerung keine Änderung am Tarif, es wurde auch keine durchgeführt, bis auf die Zubuchung des zehnfachen Datenvolumens (und das sogar kostenlos).
Dies bedeutet, dass die Rechnungshöhe sich auch nicht geändert hat (Abweichungen durch Nutzung außerhalb der Inklusivleistungen mal außen vor). Bitte beachte, dass zur Grundgebühr auch noch die Kosten des Surf-Packs dazu kommen. Dies lässt sich zwar deaktivieren, allerdings würde dadurch auch das zehnfache Datenvolumen unwiederbringlich verloren gehen.
Was genau ist Deiner Meinung nach denn nicht korrekt am Tarif?
Gruß,
Lars
ich habe mal versucht, mich da reinzulesen. Du wolltest bei der Vertragsverlängerung keine Änderung am Tarif, es wurde auch keine durchgeführt, bis auf die Zubuchung des zehnfachen Datenvolumens (und das sogar kostenlos).
Dies bedeutet, dass die Rechnungshöhe sich auch nicht geändert hat (Abweichungen durch Nutzung außerhalb der Inklusivleistungen mal außen vor). Bitte beachte, dass zur Grundgebühr auch noch die Kosten des Surf-Packs dazu kommen. Dies lässt sich zwar deaktivieren, allerdings würde dadurch auch das zehnfache Datenvolumen unwiederbringlich verloren gehen.
Was genau ist Deiner Meinung nach denn nicht korrekt am Tarif?
Gruß,
Lars
Hallo, der Sachverhalt ist einfach:
1. Mein Vertrag mit o2 war gekündigt zum Ende der Laufzeit.
2. Ich wurde von o2 angerufen, um mich umzustimmen.
3. Ich hatte bisher mit der 2 GB Flatrate einschliesslich Smartphone 39 EUR im Monat gezahlt.
4. Mir wurde für weniger Geld (exakt 37,50 EUR im Monat einschliesslich der Smartphone-Abzahlung) mehr Leistung zugesagt - nämlich das 10 fache Datenvolumen.
5. Die Aussage, dass die 37,50 EUR pro Monat die Smartphone-Abzahlung beinhalten, war seitens o2 explizit und ausschlaggebend für meinen (Verlängerungs-) Vertragsabschluss.
6. o2 zieht bei mir aktuell monatlich 43 EUR + 27 EUR Smartphone-Abzahlung ein, somit insgesamt 70 EUR im Monat.
Kein durchschnittlicher Verbraucher kündigt einen Vertrag, der 39 EUR Kosten verursacht und verlängert ihn dann für 70 EUR im Monat. Hier liegt ein Irrtum seitens o2 oder eine Täuschung beim Abschluss vor.
7. Die Zusammenfassung des Abschlusses der Vertragsverlängerung einschliesslich der unter 5. genannten Aussage wurde aus Beweisgründen von o2 aufgenommen.
8. Das oben erwähnte Surf Pack - das sollen wohl 2 GB Datenvolumen für 19,99 EUR sein - habe ich nie abgeschlossen. Kein durchschnittlicher Verbraucher kauft 2 GB für diese Summe.
9. Das 10fache Datenvolumen war zugesagt worden ohne Bindung an einen Surf Pack, von dem während des Gesprächs keine Rede war - siehe hierzu Punkt 7.
10. o2 hat für September und Oktober keine Rechnungen in diesen Monaten verschickt, sondern erst Mitte November . Das fehlerhafte Vorgehen seitens o2 im Hinblick auf den Vertragsinhalt konnte somit erst im November von mir gerügt werden. 11. Aufgrund der faktischen Nichterreichbarkeit eines Kundenservice sind meine Verbraucherrechte sehr eingeschränkt. Ich habe bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen o2 eingereicht, wobei ich erfahren habe, dass die Prüfung eines Verfahrens gegen o2 bereits im Gange ist.
Ich hoffe, Deine Frage hiermit beantwortet zu haben.
Gruss pmpreuss
1. Mein Vertrag mit o2 war gekündigt zum Ende der Laufzeit.
2. Ich wurde von o2 angerufen, um mich umzustimmen.
3. Ich hatte bisher mit der 2 GB Flatrate einschliesslich Smartphone 39 EUR im Monat gezahlt.
4. Mir wurde für weniger Geld (exakt 37,50 EUR im Monat einschliesslich der Smartphone-Abzahlung) mehr Leistung zugesagt - nämlich das 10 fache Datenvolumen.
5. Die Aussage, dass die 37,50 EUR pro Monat die Smartphone-Abzahlung beinhalten, war seitens o2 explizit und ausschlaggebend für meinen (Verlängerungs-) Vertragsabschluss.
6. o2 zieht bei mir aktuell monatlich 43 EUR + 27 EUR Smartphone-Abzahlung ein, somit insgesamt 70 EUR im Monat.
Kein durchschnittlicher Verbraucher kündigt einen Vertrag, der 39 EUR Kosten verursacht und verlängert ihn dann für 70 EUR im Monat. Hier liegt ein Irrtum seitens o2 oder eine Täuschung beim Abschluss vor.
7. Die Zusammenfassung des Abschlusses der Vertragsverlängerung einschliesslich der unter 5. genannten Aussage wurde aus Beweisgründen von o2 aufgenommen.
8. Das oben erwähnte Surf Pack - das sollen wohl 2 GB Datenvolumen für 19,99 EUR sein - habe ich nie abgeschlossen. Kein durchschnittlicher Verbraucher kauft 2 GB für diese Summe.
9. Das 10fache Datenvolumen war zugesagt worden ohne Bindung an einen Surf Pack, von dem während des Gesprächs keine Rede war - siehe hierzu Punkt 7.
10. o2 hat für September und Oktober keine Rechnungen in diesen Monaten verschickt, sondern erst Mitte November . Das fehlerhafte Vorgehen seitens o2 im Hinblick auf den Vertragsinhalt konnte somit erst im November von mir gerügt werden. 11. Aufgrund der faktischen Nichterreichbarkeit eines Kundenservice sind meine Verbraucherrechte sehr eingeschränkt. Ich habe bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen o2 eingereicht, wobei ich erfahren habe, dass die Prüfung eines Verfahrens gegen o2 bereits im Gange ist.
Ich hoffe, Deine Frage hiermit beantwortet zu haben.
Gruss pmpreuss
Die Bundesnetzagentur über dieses "Vorgehen" informieren und einen Anwalt einschalten ist auf jeden Fall nicht verkehrt.
Eine wichtige Frage hast du nicht beantwortet: Wurden die Bedingungen, wie telefonisch besprochen, auich in der schriftlichen Vertragsbestätigung festgehalten? Wenn nicht, hattest du fristgerecht widerrufen?
Stimmt, aber es muss doch irgendwann mal Schluss sein mit diesen ständigen "Missverständnissen", oder?
kunde4711 schrieb:
Die Bundesnetzagentur über dieses "Vorgehen" informieren
Hat er schon, nur ist die BNetzA für reine Vertragsangelegenheiten nicht zuständig. Daher muss erst geklärt werden, ob der Vertrag so abgeschlossen wurde oder nicht.
kunde4711 schrieb:
und einen Anwalt einschalten ist auf jeden Fall nicht verkehrt.
Hat er scheinbar auch schon. Ob sich das lohnt ist natürlich eine andere Frage. Wenn er eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiliugung hat, und für das Anliegen eine Deckungszusage bekommt, eventuell.
kunde4711 schrieb:
Stimmt, aber es muss doch irgendwann mal Schluss sein mit diesen ständigen "Missverständnissen", oder?
Ja, schon, aber ich weiss nicht ob es wirklich bei o2 öfter passiert als bei anderen Anbietern. Ich vermute ehrlich gesagt nicht, wenn man die Foren der andren Unternehmen anschaut. Insgesamt gibt es bei o2 allerdings bekanntlich sehr viele große Baustellen im Kundenservicebereich, was die Situation erschwert.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher steht hier nicht im Vordergrund. Es geht letztendlich darum, ob der Vertrag in dieser Form überhaupt besteht oder nicht, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Willenserklärungen, die den Vertrag begründen sollen, entsprechen sich offensichtlich nicht.
Dazu kommt, dass seitens o2 betont wurde, dass Rabatte zum Teil nur auf der Rechnung erscheinen - und da es montelang keine Rechnungen gab, war dies zu prüfen auch monatelang nicht möglich.
Dazu kommt, dass seitens o2 betont wurde, dass Rabatte zum Teil nur auf der Rechnung erscheinen - und da es montelang keine Rechnungen gab, war dies zu prüfen auch monatelang nicht möglich.
Die Beschwerde an die Bundesnetzagentur betrifft die Nichterreichbarkeit von o2, nicht den Vertrag.
Das lese ich auf der Kontaktseite der Bundesnetzagentur: "Die Bundesnetzagentur setzt sich dafür ein, dass der Dialog zwischen den Unternehmen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern funktioniert und sorgt dafür, dass ihre Rechte gewahrt werden. Sie ist unabhängiger und kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen."
Daher sehe ich es nicht als verkehrt an, die Bundesnetzagentur zu informieren, so wie der TE das eben auch gemacht hat. Man bekommt übrigens sehr zeitnah eine Rückantwort per E-Mail, die nicht nur aus reinen Textbausteinen besteht.
Ob sich ein Anwalt lohnt, muss in der Tat jeder selbst wissen. Ein Beratungsgespräch ggf. zuerst mit der Verbraucherzentrale kann hier Klarheit bringen.
Daher sehe ich es nicht als verkehrt an, die Bundesnetzagentur zu informieren, so wie der TE das eben auch gemacht hat. Man bekommt übrigens sehr zeitnah eine Rückantwort per E-Mail, die nicht nur aus reinen Textbausteinen besteht.
Ob sich ein Anwalt lohnt, muss in der Tat jeder selbst wissen. Ein Beratungsgespräch ggf. zuerst mit der Verbraucherzentrale kann hier Klarheit bringen.
Und selbst wenn die anderen ebenfalls so viele "Missverständnisse" haben, ist das immer noch kein Grund, damit munter weiter zu machen.
Wir als User können anderen Usern eben nur raten, sich ihrer Rechte und Möglichkeiten zu bedienen.
Wir als User können anderen Usern eben nur raten, sich ihrer Rechte und Möglichkeiten zu bedienen.
Hatte selber mal ein Anliegen bei der BNetzA. Sie mischen sich nicht in die Verträge ein. Da wäre der Verbraucherschutz der Ansprechpartner.
Bundesnetzagentur - Über unsere Aufgaben
Bundesnetzagentur - Über unsere Aufgaben
pmpreuss schrieb:
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher steht hier nicht im Vordergrund. Es geht letztendlich darum, ob der Vertrag in dieser Form überhaupt besteht oder nicht, mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Wenn du sagst, der Vertrag besteht so, und o2 sagt, er besteht anders, dann geht es nur um die Beweispflicht der jeweiligen Partei. Wenn nichts oder nur abweichendes in schriftlicher Form vorliegt ist das natürlich schwierig. Auch Rabatte müssen schließlich in der Vertragsbestätigung stehen. So gesehen ist das Widerrufsrecht nicht unwichig hier. Du kannst den Vertrag natürlich anfechten, wirksam natürlich nur schriftlich, dann muss o2 nachweisen, dass die in Rechnung gestellten Beträge dem geschlossenen Vertrag entsprechen. Ist das o2 nicht möglich, kann der Vertrag aufgelöst werden.
Klar, in den einzelnen Fall wird sie sich nicht einmischen, das ist Sache eines Anwalts. Wenn es aber zu sehr vielen Beschwerden in dieser Form kommt, dann wird sie ggf. allgemein aktiv.
So eine Beschwerde dauert ein paar Minuten, ist ja kein großer Aufwand.
So eine Beschwerde dauert ein paar Minuten, ist ja kein großer Aufwand.
...dann müssen Anliegen schriftlich beantwortet werden. Mir geht es um die Erreichbarkeit, nicht um die Hotline an sich.
pmpreuss schrieb:Werden sie ja auch. Dauert eben. Je öfter du dein Anliegen irgendwo bei o2 platzierst, desto länger dauert die Antwort, weil das Anliegen jedesmal erweitert wird.
...dann müssen Anliegen schriftlich beantwortet werden. Mir geht es um die Erreichbarkeit, nicht um die Hotline an sich.
kunde4711 schrieb:Ich will auch keinem seine Beschwerden ausreden. Soll jeder machen, wie er mag. Ich versuche nur die Sinnhaftigkeit zu erklären. Vorliegend allenfalls Verbraucherschutz, die bei Häufung von Kundenanliegen, evt. tätig werden, so o2 gegen Gesetze verstößt.
Klar, in den einzelnen Fall wird sie sich nicht einmischen, das ist Sache eines Anwalts. Wenn es aber zu sehr vielen Beschwerden in dieser Form kommt, dann wird sie ggf. allgemein aktiv.
So eine Beschwerde dauert ein paar Minuten, ist ja kein großer Aufwand.
Da hängen sehr viele Fragen dran, z.B. die Frage, ob E-Mail ein adäquates Mittel zur Zustellung der Vertragsbedingungen ist usw.
Können wir hier im Forum nicht klären, daher ist ein Anwalt genau der richtige Ansprechpartner, der den gesamten Sachverhalt überblicken kann.
Können wir hier im Forum nicht klären, daher ist ein Anwalt genau der richtige Ansprechpartner, der den gesamten Sachverhalt überblicken kann.
kunde4711 schrieb:Natürlich ist es das nicht.
Da hängen sehr viele Fragen dran, z.B. die Frage, ob E-Mail ein adäquates Mittel zur Zustellung der Vertragsbedingungen ist usw.
kunde4711 schrieb:Richtig. Daher ist dieser Thread hier sinnlos und ich glaube nicht, dass ein Anwalt diese Unterlagen wirklich wollte und der Kunde da losgeschickt wurde.
Können wir hier im Forum nicht klären, daher ist ein Anwalt genau der richtige Ansprechpartner, der den gesamten Sachverhalt überblicken kann.
kunde4711 schrieb:
Klar, in den einzelnen Fall wird sie sich nicht einmischen, das ist Sache eines Anwalts. Wenn es aber zu sehr vielen Beschwerden in dieser Form kommt, dann wird sie ggf. allgemein aktiv.
Nein, nicht die BNetzA sondern eventuell der Verbraucherschutz. Die BNetzA ist eine Reguklierungsbehörde, die Kunden der TK-Anbieter bei der Einforderung Ihrer Rechte unterstützen kann, d.h. bei der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche. Allgemein aktiv wird die BNetzA also auch dann nicht, wenn 10.000 Kunden sich über Probleme mit der Vertragsabwicklung beschweren. Die schnelle Rückantwort (sic) klärt ggf. über die Zuständigkeiten auf.
...die letztendliche Auslegung von Verträgen erfolgt anhand der §§ 133 und 157 BGB. 2 Semester Wirtschaftsrecht hinterlassen ihre Spuren.
Der Thread an sich ist nicht sinnlos, allenfalls irgendwas zu vermuten oder zu glauben.
Der TE hat über den einzig verfügbaren zeitnahen Kommunikationskanal ein Anliegen o2 gerichtet und dieses sollte nun seitens o2 bearbeitet und beantwortet werden.
Der TE hat über den einzig verfügbaren zeitnahen Kommunikationskanal ein Anliegen o2 gerichtet und dieses sollte nun seitens o2 bearbeitet und beantwortet werden.
pmpreuss schrieb:....... und dann eröffnest du einen Thread in einem Forum. (Y)
...die letztendliche Auslegung von Verträgen erfolgt anhand der §§ 133 und 157 BGB. 2 Semester Wirtschaftsrecht hinterlassen ihre Spuren.
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