Hallo,
ich habe gestern einen Neuvertrag (Smartphone und Tarif) abgeschlossen. Da das Smartphone derzeit nicht lieferbar ist, habe ich diverse Fragen zur weiteren Abwicklungen.
Erfolgt der Versand der SIM Karte bzw. die Vergabe der Rufnummer mit Verfügbarkeit des Smartphones oder bereits zuvor?
Wann ist in diesem Zusammenhang der Vertragsbeginn? Erst wenn das Smartphone bei mir eintrifft?
Ich würde mich unter anderem wegen einer Rufnummerübernahme gerne bereits früher im Portal anmelden. Das scheint ja erst zu gehen wenn die Rufnummer bekannt ist. Auch deshalb die oben gestellten Fragen.
Danke für eure Hilfe.
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timerewinder schrieb:kommt vorher.
Erfolgt der Versand der SIM Karte bzw. die Vergabe der Rufnummer mit Verfügbarkeit des Smartphones oder bereits zuvor?
timerewinder schrieb:Mit Aktivierung der SIM.
Wann ist in diesem Zusammenhang der Vertragsbeginn? Erst wenn das Smartphone bei mir eintrifft?
timerewinder schrieb:Genau. Du musst die SIM dann in ein anderes Gerät legen, um die SMS zur Registrierung zu empfangen.
Ich würde mich unter anderem wegen einer Rufnummerübernahme gerne bereits früher im Portal anmelden. Das scheint ja erst zu gehen wenn die Rufnummer bekannt ist. Auch deshalb die oben gestellten Fragen.
Super, dass ging ja flott mit den Antworten.
Vielen Dank
Vielen Dank
Hallo,
vielleicht darf ich zur Vorsicht, nur damit dass ich alles richtig verstanden habe, noch einmal nachfragen.
Heute Nachmittag habe ich eine Mail erhalten, dass die SIM Karte soeben an mich versendet wurde. Das ging somit viel flotter als gedacht. Das Handy wird jedoch nicht vor Dezember bei mir eintreffen.
Habe ich das soweit richtig verstanden, dass die erste monatliche Tarifgebühr erst dann in Abzug gebracht wird, nachdem ich die Karte in ein Handy gelegt und aktiviert habe? Ich möchte vermeiden, dass ich bereits nach dem Versand Gebühren für eine Karte bezahle, die ich aufgrund des fehlenden Handy noch gar nicht nutzen kann.
Danke
Viele Grüße
vielleicht darf ich zur Vorsicht, nur damit dass ich alles richtig verstanden habe, noch einmal nachfragen.
Heute Nachmittag habe ich eine Mail erhalten, dass die SIM Karte soeben an mich versendet wurde. Das ging somit viel flotter als gedacht. Das Handy wird jedoch nicht vor Dezember bei mir eintreffen.
Habe ich das soweit richtig verstanden, dass die erste monatliche Tarifgebühr erst dann in Abzug gebracht wird, nachdem ich die Karte in ein Handy gelegt und aktiviert habe? Ich möchte vermeiden, dass ich bereits nach dem Versand Gebühren für eine Karte bezahle, die ich aufgrund des fehlenden Handy noch gar nicht nutzen kann.
Danke
Viele Grüße
Nachtrag zum vorherigen Pos Habe gerade das hier im Forum gefunden:
"Wenn du Smartphone und Tarif erwirbst und das Handy bedingt durch den Hersteller erst später geliefert werden kann, läuft dein Mobilfunkvertrag trotzdem ab der Bestätigung durch o2 ... o2 handhabt beide Verträge nämlich getrennt"
Das wäre wirklich ein Krampf, da ich die Karte vorher gar nicht nutzen kann. Immerhin habe ich doch ein "Paket" erworben. Zumal man wirklich nicht weiß wann das Handy lieferbar ist. Das kann sich noch ewig hinziehen.
Auf die erste Antwort bezogen, wäre halt interessant zu wissen, durch wen die Kartenaktivierung ausgeht. Durch O2 mit dem Versand oder durch mich nach dem Einlegen in das Handy.
"Wenn du Smartphone und Tarif erwirbst und das Handy bedingt durch den Hersteller erst später geliefert werden kann, läuft dein Mobilfunkvertrag trotzdem ab der Bestätigung durch o2 ... o2 handhabt beide Verträge nämlich getrennt"
Das wäre wirklich ein Krampf, da ich die Karte vorher gar nicht nutzen kann. Immerhin habe ich doch ein "Paket" erworben. Zumal man wirklich nicht weiß wann das Handy lieferbar ist. Das kann sich noch ewig hinziehen.
Auf die erste Antwort bezogen, wäre halt interessant zu wissen, durch wen die Kartenaktivierung ausgeht. Durch O2 mit dem Versand oder durch mich nach dem Einlegen in das Handy.
Nur ganz kurz, bin unterwegs. Falls du die SIM nicht aktivierst, macht es das System nach 21 Tagen automatisch.
OK, danke damit könne ich gut leben.
VG
VG
Beachte dabei dann dein Anliegen mit der Portierung.
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