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Gelöst

Napster Flat kündigen

  • September 18, 2025
  • 47 Antworten
  • 812 Aufrufe

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47 Antworten

jsc
Legende
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  • Legende
  • December 28, 2025

Was bezahlst du , wenn es von Anfang an kostenlos dabei war? Oder andere Frage, was soll o2 deiner Meinung nach tun, wenn Napster sich anders orientiert? Napster hast du ja weiterhin kostenlos mit dabei…


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  • Einsteiger:in
  • December 28, 2025

ja dabei, aber nicht mehr nutzbar. Wenn man sich einloggt ist man jetzt im Free Plan. 


jsc
Legende
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  • Legende
  • December 28, 2025

Nochmals, dann ist Napster dein Ansprechpartner, o2 kann es ja komplett rausnehmen…


bs0
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  • Legende
  • December 28, 2025

Genauso ist es. o2 hat an deinem Vertrag nichts geändert.


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  • Einsteiger:in
  • December 28, 2025

 

In meinem Vertrag ist die Option „Napster Music Flat Premium“ weiterhin als aktiv hinterlegt, inklusive konkreter Leistungsmerkmale.

Faktisch ist der Dienst nach dem Login jedoch nur noch im Free-Plan nutzbar.

 

Mir geht es nicht um den Preis, sondern um die Einordnung einer als aktiv ausgewiesenen Vertragsoption, die inhaltlich nicht mehr erbracht wird.

Vielleicht übersehen wir hier gerade den Unterschied zwischen „kostenlos“ und „vertraglich als aktiv ausgewiesen“.

 


Bumer
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  • December 28, 2025

@tobi1187 

Wenn du deswegen außerordentlich kündigen möchtest, probiere es:

https://info.o2online.de/kuendigung/

Das Ergebnis würde sicherlich einigen interessieren.


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  • Einsteiger:in
  • December 28, 2025

Ich möchte den Sachverhalt kurz einordnen:

Ich hatte meinen o2-Vertrag bereits gekündigt und meine Rufnummer zur Telekom portiert.

 

Im Rahmen eines Rückgewinnungsangebots bin ich wieder zu o2 gewechselt, da der Tarif unter anderem inklusive der Napster Music Flat Premium angeboten wurde („alles dabei“).

 

Diese Leistung ist nun faktisch nicht mehr nutzbar.

 

Mir geht es ausdrücklich nicht um eine Eskalation oder Kündigung, sondern um die vertragliche Einordnung und eine angemessene Kulanzlösung, da ein abschlussrelevantes Leistungsargument nachträglich entfällt.


The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • December 28, 2025

Ist eine reine Option. Dinge können sich immer verändern. Siehe o2 TV. Und da wird o2 jetzt auch nicht wirklich etwas machen was Napster betrifft. 


bs0
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  • Legende
  • December 28, 2025

Dann wende dich am besten über das Kontaktformular an o2. Ob und wie man dir aus Kulanz entgegenkommt wirst du nur so erfahren. Vertraglich ist m.E. hier nichts zu beanstanden.

Im Übrigen steht bei der Option monatlich kündbar. Das bedeutet aber, dass auch seitens o2 die Option monatlich kündbar wäre.


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  • Einsteiger:in
  • December 28, 2025

 

 

Zur Einordnung poste ich hier meine Vertragszusammenfassung.

 

Darin ist die Napster Music Flat ausdrücklich als „inklusive“ Zusatzleistung aufgeführt.

Faktisch ist der Dienst aktuell jedoch nicht mehr nutzbar (Login führt nur noch in den Free-Plan).

 

Mir geht es weiterhin nicht um den Preis oder eine Diskussion, sondern um die vertragliche Einordnung, wenn eine in der Vertragszusammenfassung aufgeführte Leistung inhaltlich entfällt.

 

Alles Weitere kläre ich direkt mit o2.

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 28, 2025

Die Leistung ist nicht mehr wie erwartet nutzbar, entfällt aber nicht. Für den Inhalt ist o2 gar nicht verantwortlich. Inklusiv bedeutet hier ohne Berechnung. Alles andere müsstest du tatsächlich mit o2 direkt klären.


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  • Einsteiger:in
  • December 28, 2025

Für mich als Kunde besteht der Vertrag ausschließlich mit o2.

 

Die Napster Music Flat ist Bestandteil meines o2-Vertrags und wird von o2 als inkludierte Leistung bereitgestellt.

Wie o2 diese Leistung intern mit Napster abrechnet oder vertraglich ausgestaltet, liegt außerhalb meines Einflussbereichs.

 

Genau deshalb kläre ich die Einordnung direkt mit o2.


Sandroschubert
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Dann kläre die rechtliche Einordnung mit o2. Hier im Forum wird das nicht geklärt..

Der Rest wurde ja bereits mehrfach gesagt.


bs0
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  • Legende
  • December 29, 2025

Für mich als Kunde besteht der Vertrag ausschließlich mit o2.

 

Das ist leider falsch. Für Napster hast du auch einen Vertrag abgeschlossen als du dich dort angemeldet hast und deren Bedingungen akzeptiert hast. Hättest du keinen Account bei Napster erstellt und den AGB nicht zugestimmt, hättest du Napster trotz Vertrag mit o2 gar nicht nutzen können. Genauso ist es bei Netflix, Chat-GPT, usw. Napster war über einen O2-Vertrag als Option buchbar und - wie bei dir - bei manchen Verträgen direkt ohne Kosten nutzbar.

Wie bereits geschrieben: o2 bietet hier keine Leistung sondern lediglich die Möglichkeit die Leistung des Drittanbieters für eine bestimmte Zeit kostenlos in Anspruch zu nehmen. Für diese Nutzung hast du einen Vertrag mit Napster. Und selbst wenn du das immer noch anders siehst, du hast nichts dafür bezahlt. Dein Vertrag mit o2 wäre auch nicht günstiger gewesen wenn du auf Napster verzichtet hättest, und o2 hat dir Inhalte bei Napster nicht vertraglich zugesichert. Es gibt so viele andere Beispiele solcher Konstrukte, aber das soll hier nicht ausarten.

Berichte gerne was o2 dir antwortet.


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  • Einsteiger:in
  • December 29, 2025

Mir ist bewusst, dass für Napster technisch ein eigener Account inkl. AGB besteht und o2 nicht der Inhaltsanbieter ist.

 

Entscheidend aus Kundensicht ist jedoch, dass die Napster Music Flat in meiner Vertragszusammenfassung als „inklusive“ Bestandteil des o2-Vertrags aufgeführt ist und damit Teil des vermittelten Leistungspakets war.

 

Vergleichbar ist das z. B. mit einer Reisebuchung über ein Portal: Auch wenn Flug, Gepäck oder Sitzplatz über einen Drittanbieter erbracht werden, ist für den Kunden der Vertragspartner das Portal – und nicht die Airline. Entfällt eine zugesagte Leistung, klärt man das mit dem Vertragspartner, nicht mit dem einzelnen Leistungserbringer.

 

Übertragen auf diesen Fall: Dass Napster den Dienst einstellt, ändert nichts daran, dass die Leistung für mich faktisch nicht mehr nutzbar ist, obwohl sie vertraglich als inkludiert ausgewiesen wird.

 

Genau deshalb geht es mir nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine Einordnung bzw. mögliche Kulanzlösung durch o2.


Bumer
Legende
  • December 29, 2025

Genau deshalb geht es mir nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine Einordnung bzw. mögliche Kulanzlösung durch o2.

das wäre die Kündigung der Option. Etwas anderes wird, wie bereits eingangs von mir erwähnt, nicht passieren.


Sandroschubert
Legende

Ich glaube das kann noch x-mal geschrtieben werden...


bs0
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  • Legende
  • December 29, 2025

Dann noch ein letzter Versuch ;-)

Der Vergleich mit der Reise hinkt, denn sowohl der Flug als auch z.B. ein Hotel sind in dem Fall Hauptleistungen. Auch gilt dies nur bei Pauschalreisen, also wenn das Portal als Anbieter und nicht nur als Vermittler der Reise agiert. Napster entspricht hier weder dem Flug noch dem Hotel. Ein passenderes Beispiel wäre wenn das Reiseportal beim Abschluss eines Vertrags eine 12-monatige kostenlose Mitgliedschaft des Vorteilsprogramms der Hotelkette im Wert von 120 Euro anbietet. Zum Zeitpunkt der Buchung sind viele ansprechende Leistungen dabei, nach drei Monaten wird das Programm in der Form abgeschafft.

Ich verstehe zwar deinen Standpunkt, auch wenn ich ihn nicht teile, aber was die Einordnung angeht (um die es dir hier ja hauptsächlich geht) bist du meines Erachtens noch auf dem Holzweg.

Berichte bitte was dir o2 mitteilt.


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  • Einsteiger:in
  • December 29, 2025

Ich habe mir die AGB sehr genau angesehen, insbesondere Ziffer 7.4, auf die ich mich hier beziehe.

Dort ist ausdrücklich geregelt, wie mit dem Wegfall einer gleichzeitig vereinbarten Zusatzoption umzugehen ist.

 

Genau deshalb kläre ich die rechtliche Einordnung auch direkt mit o2.

 

Aussagen wie „Ich glaube, das kann noch x-mal geschrieben werden…“ oder „Dann kläre die rechtliche Einordnung mit o2. Hier im Forum wird das nicht geklärt.“ ersetzen aus meiner Sicht jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem genannten AGB-Punkt, sondern wiederholen lediglich, dass man hier nicht weiter diskutieren möchte.

 

Gleichzeitig entsteht bei solchen Kommentaren der Eindruck, dass es weniger um eine sachliche Klärung der konkreten Fragestellung geht, sondern eher darum, Diskussionen pauschal zu beenden.

 

Das Forum sollte aus meiner Sicht Raum für sachliche Rückfragen und unterschiedliche Sichtweisen bieten – genau dafür habe ich das Thema hier eingebracht.

 

Für mich geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine saubere Einordnung und ggf. eine Kulanzlösung durch o2.

Sobald ich hierzu eine Rückmeldung habe, berichte ich gern.


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 29, 2025

Nur zur Info: Punkt 7.4 in den AGB bezieht sich auf Zusatzleistungen von o2 wenn diese von o2 gekündigt werden, und dadurch der Vertrag z.B. teurer wird:

"... die allein in der besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z. B. Flatrate/Pack)".

Trifft hier leider nicht zu. Abgesehen davon, dass o2 nichts gekündigt hat, ist Napster weder ein wesentlicher Vertragsbestandteil noch würde der Wegfall eine erhebliche Vertragsänderung bedeuten.


Sandroschubert
Legende

Für mich geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine saubere Einordnung und ggf. eine Kulanzlösung durch o2.

Wie oft noch?

 

 


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  • Einsteiger:in
  • December 29, 2025

Pauschale Hinweise wie „Wie oft noch?“ oder der Verweis darauf, dass hier im Forum „nichts geklärt wird“, tragen zur inhaltlichen Klärung leider nichts mehr bei.

 

Mitunter entsteht dabei der Eindruck, dass die Anzahl von Beiträgen wichtiger ist als deren inhaltlicher Mehrwert.

 

Damit ist das Thema für mich hier abgeschlossen.