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Warum O2 Service
Gelöst

Kündigung wegen Umzug ins Ausland


Hallo, 

ich möchte mein Vertrag wegen Umzug ins Ausland kündigen. 

Ich weis dass ich ein Formular ausfüllen muss. Aber die brauchen dort eine Abmeldebescheinigung. Meine Frage wäre geht es ohne die Abmeldebescheinigung nicht, da ich die Abmeldebescheinigung bzw. mich erst abmelde wenn ich gehe, weil ich ja noch in der Adresse wohne, da mein Arbeitsvertrag noch bis zum 31.12 läuft. Ich habe schon eine Anmeldebescheinigung im Ausland. Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber. Nachweis dass ich das Haus verkauft habe vom Notariat. Abmelden will ich mich erst nachdem ich ausgezogen bin bzw. kurzfristig wenn ich ausziehe. 

 

MfG 

Lösung von Bollermann

Hallo, 

 

ohne Abmeldebestätigung aus Deutschland, keine Sonderkündigung. Du musst eh nach aktuellem Stand noch 3 weitere Monate AB Datum der Abmeldung bezahlen. 

 

 

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7 Antworten

Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • Lösung
  • 22. November 2021

Hallo, 

 

ohne Abmeldebestätigung aus Deutschland, keine Sonderkündigung. Du musst eh nach aktuellem Stand noch 3 weitere Monate AB Datum der Abmeldung bezahlen. 

 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 22. November 2021

Danke fürs antworten. Das mit den 3 Monaten habe ich von O2 mitgeteilt bekommen. Dann muss ich noch wohl warten bis ich die Abmeldung habe. Vielen Dank nochmal. 


  • 0 Antworten
  • 22. November 2021

Du solltest es auch richtig planen.

Man kann sich frühestens 1 Woche vor dem dauerhaften Umzug ins Ausland beim Einwohnermeldeamt abmelden. Man bekommt vor Ort noch eine vorläufige Abmeldung. Eigentlich bekommt man das Dokument automatisch ausgestellt. Falls nicht, dann darauf bestehen. Das Einwohnermeldeamt verschickt die tatsächliche Abmeldung an die Anschrift im Ausland, welche du dort angibst. Das Problem ist dann aber, dass der Brief scheinbar nicht immer ankommt.

Vermutlich kennst du es bereits schon, weil du dich ja noch von der GEZ (vielleicht auch von der Krankenversicherung) usw. auch noch abmelden musst.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20659 Antworten
  • 3. Dezember 2021

Hallo @BaranAkbas,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Die Sonderkündigung kann erst nach Eingang der Abmeldebescheinigung bearbeitet werden und ist ab deren Eingang auch gültig. Wenn du bereits per Email eine Info dazu erhalten hast, kannst du die Unterlagen auch per Email einreichen.

Lass uns gerne wissen, falls dazu noch Fragen offen sind.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 3. Dezember 2021

Danke für eure Antworten, aber wie ist es wenn ich dann 2 Wohnsitze habe. Ich werde ins Ausland auswandern aber werde noch hier eine Anmeldung in Deutschland haben, damit, falls ich noch Briefe usw. bekommen sollte z.B. von Rentenversicherung eine Adresse habe damit sie es auch dort hinschicken können. 


Bollermann
Star
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  • 27197 Antworten
  • 3. Dezember 2021

@BaranAkbas  so lange du in Deutschland angemeldet bist, kannst du NICHT vorzeitig kündigen! 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20659 Antworten
  • 7. Dezember 2021

Hallo @BaranAkbas,

in diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung leider nicht möglich. Für eine vorzeitige Kündigung aufgrund eines Umzugs ins Ausland wird die Abmeldebescheinigung zwingend benötigt.

Viele Grüße

Giulia


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