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Kündigung per E-Mail schicken. -E-Mail Adresse?

  • September 29, 2016
  • 27 Antworten
  • 13543 Aufrufe

mirceaca
Besucher:in
Hallo O2-Team,

ich möchte meine Kündigung per E-Mail schicken als Pdf-Datei. Könnt Ihr mir bitte eine E-Mail Adresse nennen?. Die Kündigung ist von mir schon unterschrieben worden und möchte es nur zuschicken.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Mircea Calinescu

Lösung von bs0

Per E-Mail kann man keine Kündigung einreichen. Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben.

27 Antworten

bs0
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  • Legende
  • Lösung
  • September 29, 2016
Per E-Mail kann man keine Kündigung einreichen. Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben.


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Warum wäre eine Kündigung per Mail nicht möglich , der schriftlichen Form wäre doch Entsprochen .

Emails mit Einschreibefunktion sind ja auch eine Möglichkeit .


Atabey
Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Weil es keinen Empfänger gibt?!!

Mailsupport ist bei o2 nicht im Angebot


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
service@o2.de ist nicht möglich .


bs0
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  • September 30, 2016


service@o2.de ist nicht möglich .



Eben.


Atabey
Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Ob die Kündigung per Post oder per E-Mail ohne Unterschrift rechtlich gültig ist, erfährt der Verbraucher durch die Angabe, in welcher Form die Kündigung verlangt wird – als Text- oder Schriftform.

Die Textform bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail möglich ist. Die Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen, eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig. Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch E-Mails ohne Unterschrift und sogar SMS-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe sowie Telefax-Nachrichten.

In den allermeisten Fällen ist bei einer Kündigung jedoch für beide Seiten die Schriftform vorausgesetzt: Hier ist eine eigenhändige Unterschrift oder, in einer E-Mail, eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur Pflicht.

Quelle: DAS


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Und was ist der Grund ?


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Is talso rechlich Grauzone wenn man die Kündigungsvormerkung macht und dann anrufen muss.

Man wäre ja dann als Kunde in der Nachweispflicht   den anruf zu Beweisen den man bei der Hotline getätigt hat


bs0
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  • September 30, 2016
Eine rechtliche Grauzone ist es nicht, wenn der Kunde sich für diese nicht empfehlenswerte Möglichkeit entscheidet. Man ist als Kunde übrigens immer in der Beweispflicht, dass man frist- und formgerecht gekündigt hat.


Atabey
Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Würde ich, so easy das klingt, niemsals machen. Ich kündige Verträge prinzipeill nur schriftl. und ausnahmslos per Einschreiben. So hatte ich die letzten 40 Jahre niemals ein Problem😉


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Bezieht sich das nicht Empfehlens wert auf die Kündigung im Allgemeinen oder auf die  Möglichkeit im  Zweischrittverfahren zu Kündigen.

In Zweischritt verfahren von O2 wird die Kündigungsvormerkung Systemseitig ja  vorgeblendet , aber der Anruf kann Sicher auch Im Nirvana verschwinden wenn der CCA die Falschen Kontaktgründe einträgt . Eine Service Anfrage kann sehr unaussagekräftig gestaltet werden


bs0
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  • September 30, 2016
Die Kündigung per Onlinevormerkung und telefonische Bestätigung ist nicht empfehlenswert. o2 hat dieses Verfahren aus einem einzigen Grund eingeführt: Die Kundenrückgewinnung. Telefonisch kündigen sollte man meiner Meinung nach nirgendwo.


fatschesmeier
Besucher:in
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  • September 30, 2016
man könnte gezwungen sein zu Antworten. Da hat man nicht die Möglichkeit den Anruf weg zu drücken oder den Chat zu beenden 😉

selbst wenn man an den Vorstand schreibt - ja, die haben Email Adressen - kriegt man keine Antwort....


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Dann wäre ja eine Kündigung rein theoretisch hier auch im Forum möglich 😉


fatschesmeier
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 30, 2016
bei jedem anderen anbieter kann man die sachen einscannen / fotografieren und als anhang senden.

Wer etwas will sucht Wege, wer etwas nicht will sucht Gründe 😉


Frank_Furt
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 30, 2016
Leute, Leute, informiert ihr euch nicht?

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-kuendigen

Online abgeschlossene Verträge können ab morgen auch online gekündigt werden.

Eine schlichte Email reicht aus!

Somit ist die markierte von bs0 für heute zwar richtig, aber ab morgen falsch.


fatschesmeier
Besucher:in
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  • September 30, 2016
Du bist ein Fuchs ☺️

nur gibt es keine entsprechende Email Adresse ☺️


Gohst0815
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Wird noch folgen, rechtlich dazu verpflichtet wären Sie ja dazu.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-kuendigen


Denner
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  • September 30, 2016
Nein, sie ist erst für ab morgen abgeschlossene Verträge gültig und so wie ich O2 kenne erst wenn du einen Prozess gewonnen hast.


Frank_Furt
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  • Besucher:in
  • September 30, 2016
Sagt wer?

Ich zitiere...



"AGB, welche weiterhin ausdrücklich schriftliche Kündigungen verlangen, werden ab dem 1. Oktober 2016 unwirksam. "



http://stadt-bremerhaven.de/unternehmen-muessen-ab-1-oktober-online-kuendigungen-akzeptieren/








Denner
Legende
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  • September 30, 2016
Steht genau das was ich sagte, aber das ist alles egal, wenn O2 das nicht macht, dann musst du vor Gericht gehen und bevor ich das mache schicke ich lieber völlig Stress frei ein Fax


bielo
Legende
  • September 30, 2016
Es steht aber nicht, dass eine E-Mailadresse dafür geben muss oder hab ich das überlesen?

Dass die Regelung aus den AGB damit unwirksam wird, ist unstreitig. Somit müsste o2 auch online-Fax ohne Unterschrift anerkennen. Hilft ja auch schon.


Atabey
Einsteiger:in
  • September 30, 2016
Leider falsch.

Zitat:

Ansonsten gelten die Gesetzesänderungen rückwirkend auch für alle bereits abgeschlossene Verträge.




Quelle: http://stadt-bremerhaven.de//


bs0
Legende
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  • September 30, 2016
Genau. Was geändert wird ist die Schriftformerfordernis, die ab morgen durch die Textformerfordernis ersetzt wird. Die entsprechede Klausel in den o2-AGB wird also unwirksam, bzw. das Wort Schriftform kann man dann als Texform lesen. Eine Kündigung per E-Mail muss akzeptiert werden, wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde. Eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen muss man meines Wissens aber nicht (zumindest ist das nicht vorgeschrieben). So gesehen ändert sich erstmal nur die bisherige Anforderung von o2, dass schriftliche Kündigungen ohne Kundenkennzahl unterschrieben werden müssen. Das ist ab morgen definitiv nicht mehr der Fall.

Ob o2 als wohl einziger Anbieter ohne E-Mail-Kontakt auf anderer Weise eine Onlinekündigungsmöglichkeit anbieten müsste steht auf einem anderen Blatt und hängt im Zweifelsfall von der Auslegung des geänderten Absatzes im BGB durch die Gerichte ab.

Die Änderung gilt natürlich für alle Verträge, nicht nur für Verträge, die ab morgen abgeschlossen werden.


Sandroschubert
Legende


Ob o2 als wohl einziger Anbieter ohne E-Mail-Kontakt auf anderer Weise eine Onlinekündigungsmöglichkeit anbieten müsste steht auf einem anderen Blatt und hängt im Zweifelsfall von der Auslegung des geänderten Absatzes im BGB durch die Gerichte ab.

Man müsste in mein-O2 nur eine Möglichkeit zum hochladen einbauen. Das es (wieder) geht sieht man am JungeLeuite-Nachweis und Namensänderung, die kann man hochladen 🙂.

Grüße