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Kündigung

  • November 16, 2016
  • 19 Antworten
  • 2143 Aufrufe

SimoneSimons
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Liebes O2-Team,

ich habe bereits im Juli meinen Vertrag gekündigt und seitdem 2 Mal telefonisch (über die Servicehotline) die Kündigung bestätigt bekommen, jedoch trotz mehrfacher Ankündigung bis heute (!!) keine schriftliche Bestätigung erhalten.

Das finde ich sehr ärgerlich, vor allem, da ich bis heute über 10 mal in der Hotline angerufen habe, um die Bestätigung anzufordern. Stattdessen bekomme ich gehäuft Werbeanrufe mit Zusatzangeboten...

Ich bitte Sie, mir meine Bestätigung unverzüglich per Email und Post zuzusenden, da ich diese für den Anbieterwechsel brauche.

Beste Grüße

Simone

Lösung von o2_Dörte

Da für SimoneSimons sowohl Kündigung, als auch Portierung, zum 24.01.2017 eingerichtet sind, dürfte sich das hier erledigt haben.

Und die anderen Gespräche dürften auch durch sein... 😉



Viele Grüße, Dörte

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19 Antworten

JVNRW
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  • November 16, 2016
Hallo,

es kann schon einmal 8 - 10 Wochen dauern bis eine Antwort kommt. Und für einen Anbieterwechsel brauchst du keine Kündigungsbestätigung, was sollen die auch damit? Sich an die Wand heften?

Wenn die Rufnummer mitgenommen werden soll, kannst du hier einen Opt-In beantragen, wenn die Nummer erst zum Vertragende umziehen soll, musst du gar nichts machen.

LG


JVNRW
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  • November 16, 2016
Und mit etwas Geduld kann dir ein Moderator auch den Endtermin mitteilen, aber ne Antwort kann auch schon einmal bis zu 2 Wochen dauern. Den kannst du dann deine neuen Anbieter mitteilen, damit er dann den Umzug zum Vertragende durchführen kann oder der Moderator setzt den Opt-In dann kannst du die Nummer gleich mitnehmen.

LG


SimoneSimons
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  • November 16, 2016
Hallo,

danke für die Info. Mich hats auch gewundert, dass der neue Anbieter die Kündigungsbestäigung braucht, ist aber so. Ob zur Wanddeko oder Ablage bleibt wohl ein Rätsel ;-)

Wie kann ich mich denn an einen Moderator wenden?

Denn ehrlich gesagt fällt es mir schwer, nachzuvollziehen, was an einer Kündigungsbestätigung so lange dauert.

Zumal es seit Juli ja mehr als 10 Wochen sind.

LG


  • November 16, 2016


danke für die Info. Mich hats auch gewundert, dass der neue Anbieter die Kündigungsbestäigung braucht, ist aber so.



Kein Anbieter braucht eine Kündigungsbestätigung für die Mitnahme einer Rufnummer. Er ist so oder so dazu verpflichtet. Wenn er angibt, eine zu brauchen, wirft das kein gutes Licht auf den Anbieter.

Davon abgesehen, gehört es sich natürlich aus meiner Sicht, Kündigungen auch zeitgerecht schriftlich oder wenigstens per Mail zu bestätigen.


janaveit
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  • November 17, 2016
Natürlich kann ein Anbieter die Kündigungsbestätigung wünschen! Ich arbeite bei der Konkurrenz und wir wollen z.b. bei Internet Verträgen (Kabel) eine Kündigungsbestätigung wenn der Neukunde nur Wechsler (ohne Rufnummernmitnahme) ist. D.h. Freimonate bis zum Kündigungstermin des Altvertrages erhält. Nämlich genau dann wird eine Kündigungsbestätigung vom Altanbieter benötigt. Aber so mal nebenbei.... 8-10 Wochen auf eine Kündigungsbestätigung warten zu müssen ist mega krass.... ich warte seit 2 Monaten auf eine Reaktion auf meine Kündigung... Wir kriegen auf die Finger gekloppt wenn ein Dokument mit dem Schlagwort Kündigung mehr als 4 Tage in unserem Posteingang liegt....


bielo
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  • November 17, 2016
Lies nochmal. @Fuchs schrieb:

Kein Anbieter braucht eine Kündigungsbestätigung für die Mitnahme einer Rufnummer.




Es kann o2 aber auch egal sein, was der Kunde beim neuen Anbieter für Gratisbeigaben bekommt. Wenn der neue Anbieter das nur mit Bestätigung des Altanbieters macht, ist das sein Problem. Also macht ihr euer Problem zum Problem des Kunden. Super Anfang.



janaveit
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  • November 17, 2016
Das die Mitnahme einer Rufnummer gewünscht ist, gibt die Posterstellerin hier aber auch nirgends an.......


bielo
Legende
  • November 17, 2016
Ja und? Ändert das was an der Aussage? Beachte auch meine Ergänzung.


janaveit
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  • November 17, 2016
Aber auch mal generell gesagt, wenn der Kunde eine Bestätigung wünscht dann hat O2 dies auch zu machen, steht dem Kunden zu.... Egal wie wir es hier drehen und wenden. Wenn sie das will muss O2 das machen


bielo
Legende
  • November 17, 2016
Nein, dann hat er das nicht zu machen. Er kann es gerne machen. Gehört zwar zum guten Ton, ist aber keine Pflicht.

Nur weil der neue Anbieter das will? Respekt.


janaveit
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  • November 17, 2016
Wieso machen wir unser Problem zum Problem des Kunden. Wir sagen dem Kunden "ey Kunde du darfst dein Vertrag kostenlos nutzen bis zu 12 Monate lang, bis dein alter Vertrag ausläuft" und verlangen als Nachweis die Kündigungsbestätigung mit Datum.... Da renne ich als Kunde doch direkt los wenn ich sowas nutzen kann.... Verstehe nicht was dein Problem ist... Sie will eine Bestätigung punkt aus fertig.... Grund wieso weshalb warum kann eigentlich jedem inkl. O2 egal sein (zumindest von rechtlicher/gesetzlicher Seite)


bielo
Legende
  • November 17, 2016
Nun gut, da du es ansprichst:



. Grund wieso weshalb warum kann eigentlich jedem inkl. O2 egal sein (zumindest von rechtlicher/gesetzlicher Seite)

Welche rechtliche/gesetzliche Seite?


janaveit
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  • November 17, 2016
Du bist echt auf Krawall oder???? JAAA DU HAST RECHT! Entschuldigung, wie konnte ich Deiner Meinung widersprechen.... 😜 Nachweispflicht z.B.? Klar reicht eine einseitige Kündigung aus, solange man im Ernstfall nachweisen kann das sie eingegangen ist (Einschreiben mit Rückschein). Aber was ist da im Rechtsfall eindeutiger als eine Bestätigung vom Anbieter an sich.... Ich bleibe bei meiner Meinung (und weiß das auch weil ich jeden Tag das Thema bearbeite), wenn der Kunde eine Bestätigung wünscht oder verlangt, versendet man eine. Für was der Kunde diese will kann uns pups, piep, furz, sch*** egal sein. So und da ich besseres zu tun habe als hier mit Krawall zu diskutieren widme ich mich nun wieder diesen Dingen... Der klügere gibt ja bekanntlich nach :-)


Atabey
Einsteiger:in
  • November 17, 2016


Der klügere gibt ja bekanntlich nach :-)

Vor allem wenn er nicht Recht hat 😉

Eine Kündigung ist ein so genanntes einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Kündigung von einer Seite erklärt werden muss. Die Erklärung besteht aus der Abgabe der Erklärung - z.B. dem Einwurf des Kündigungsschreibens in den Postkasten - und dem Zugang des Schreibens beim Empfänger - z.B. durch Einwerfen in den Briefkasten des Empfängers. Es ist dabei nicht einmal notwendig, dass der Empfänger den Brief auch tatsächlich liest. Durch das Liegenlassen der ungeöffneten Briefe kann sich also keiner vor einer Kündigung schützen.
Das besondere an den einseitigen Rechtgeschäften ist aber, dass diese keine Reaktion von der Gegenseite mehr erfordern. Die Kündigung ist- wenn die Voraussetzungen der Kündigung gegeben sind - wirksam auch ohne die Bestätigung.

Die Kündigungsbestätigung hat also eher die Funktion Rechtsklarheit zu schaffen und gegebenenfalls die notwendigen Beweise zu sichern. 


janaveit
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  • November 17, 2016
Ich weiß nicht warum das allen so schwer fällt das zu lesen was geschrieben wird....neeee alle anderen haben Unrecht nur die eigene Meinung (und Google) zählt. Für was brauchen wir eigentlich Fachleute? Weiß doch eh jeder besser 😛 ach wie schön,  ermuntert Grad echt mein Gemüt.... Kein Kommentar echt. Lesen, denken, dann antworten.... Ließ mein Text, kürze dein Text, entdecke die parallelen... Naja solange ich für meinen täglichen Job weiß was richtig ist... Zum Glück glauben mir da die Leute auch ohne zu diskutieren.... Bei so Leuten würde ich mir den Mund nicht nur fusselig reden sondern wäre schon längst burnout.... Aber hey, Deutschland ist ein freies Land. Nochmal kurz zum Grundgedanken der Frage: jemand wünscht eine kündigungsbestätigung und fragt nach... Für was wieso weshalb is doch pup egal... Ach ne warte is nich egal, kann man ja nen Roman an Diskussion draus machen. Jaaaaaa, Ziel erreicht. In dem Sinne: diskutiert weiter, schmeißt mir die Google Ergebnisse um die Ohren... Gute Nacht  :P


juliamainz
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  • November 25, 2016
Hallo O2. Nach meiner Kündigung habe ich einen Anruf erhalten um über eine mögliche Vertragsverlängerung zu sprechen. Ich habe das Telefonat auf heute gelegt. Der Anruf kam auch pünktlich, aber nur ein Klingeln lang. Zurückrufen kann man nicht und eine Hotline gibt es bei euch ja sowieso nicht wirklich. Ich weiß langsam nicht ob ihr überhaupt Kunden halten wollt. Ich bitte um zeitnahen Rückruf. Danke! 


bielo
Legende
  • November 25, 2016
Ein Rückruf kann aus dem Forum nicht initiiert werden. Wenn o2 dich nicht mehr will, dann mache woanders einen Vertrag. Das war doch der Sinn der Kündigung, oder?


juliamainz
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  • November 28, 2016
Jein... Mir wurde mitgeteilt, dass -falls ich kündigen will - dies bis zum  23.12. fristgerecht tun muss. Und als ich ein Gespräch zur Vertragsverlängerung führen wollte, hieß es, dass ich dieses erst ab dem 24.12. führen kann. Mir blieb also nicht viel übrig, als erst mal "sicherheitshalber" zu kündigen. Sehr seltsames System - liegt angeblich am Wechsel von Base auf 02.  Inzwischen bin ich glücklicherweise auch zurückgerufen worden. (Wobei das finale Gespräch auch erst am 23.12. erfolgen kann)


o2_Dörte
  • Team
  • Lösung
  • December 8, 2016
Da für SimoneSimons sowohl Kündigung, als auch Portierung, zum 24.01.2017 eingerichtet sind, dürfte sich das hier erledigt haben.

Und die anderen Gespräche dürften auch durch sein... 😉



Viele Grüße, Dörte