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Hallo, es geht bei dem Problem um den Anschluss von meinem Mann.Dieser war im März im Nichteuropäischen Ausland für ca. 3 Wochen.

Er hat eine Rechnung für April, wo er bereits wieder da war von ca. 180 Eur erhalten. Er hat diese beanstandet und um entsprechende Nachweise der Verbindungen bzw.des Verbrauchs gebeten. Im O2 Shop konnte man ihm nicht helfen. Die Hotline war sehr pampig. Er hat mehrfach versucht Nachweise für diesen Betrag zu erhalten und das Ende vom Lied war, dass man man seinen Anschluss gesperrt hat. Mittlerweile ist es so weit, dass man ihn nicht mal mehr anrufen kann.(Nummer nicht vergeben).

Es geht hier nicht darum, dass er nicht zahlen kann/will, sondern dass er einen Nachweis gefordert hat, welchem man ihm nicht erbringen konnte.

Die ganze Angelegenheit ist nun bei unserem Anwalt.

Ich möchte jedoch gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage man dieses Vorgehen rechtfertigt. Nur weil eine Rechnung nicht geklärt werden kann, man die vereinbarte Leistung sehr kurzfristig streicht.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Danke.

 

 

Hallo @Suavitatis ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Ohne dass ich hier jetzt die genauren Zusammenhänge kenne und dann mit dir als dritte Person auch nicht besprechen könnte, so sorgt eine nichtbezahlte Rechnung dafür dass fortlaufendem Zahlungsverzug dann eine Sperrung der Karte erfolgt und im weiteren Verlauf dann womöglich auch eine komplette Deaktivierung des Vertrags.

 

Schöne Grüße, Sven


Moin,

taktisch wäre es gut gewesen, den unstrittigen Betrag zu überweisen.

Also in dem Fall vermutlich die Grundgebühr. Das sollte aber der Anwalt auch erklären können, wenn er seinen Beruf beherrscht,


Ich möchte jedoch gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage man dieses Vorgehen rechtfertigt.

Steht im TKG. Sperre bei >100€ Rückstand.

Jetzt stellt sich aber genau die Frage ob das “strittig” ist. Und um was es sich handelt. War EVN aktiv?
Hat man hier schlecht formuliert und war das offensichtlich (z.B. Datenverbindungen außerhalb EU), dann wird es schwierig. O2 kann außer den Abrechnungsdaten des dortigen Providers nichts vorlegen und das deutsche TKG gilt im Nicht-EU-Ausland nicht. Dann kann man noch so lange fordern was im Endeffekt nicht möglich ist.
Hier hätte man nachweisbar  und substantiert reklamieren müssen, sofern die Verbindungen überhaupt abstreitbar waren. Ihr habt hoffentlich nicht nur telefoniert?

 


Hallo @Suavitatis,

die Fragen von Klaus_VoIP wären noch interessant. Habt ihr auf den Einzelverbindungsnachweis geschaut, sofern dieser aktiv war? 

Liebe Grüße, Lea


Bei einer Vollsperre stellt sich für mich ohnehin die Frage, ob nicht der Vertrag von o2 fristlos gekündigt wurde. Dazu sollten auch vor der Sperre entsprechende Briefe eintrudeln, sofern die korrekte Adresse hinterlegt ist. Auch die Vorgehensweise mit schriftlicher Sperrandrohung steht im TKG. Spätestens dann wäre ein guter Zeitpunkt gewesen unter Vorbehalt zu zahlen oder einen entsprechenden Anteil, denn falls seit April nichts mehr gezahlt wurde … oje …


Da jetzt laut Aussage der TE ein Anwalt beauftragt wurde, wird hoffentlich auf Fehler hingewiesen und sofern tatsächlich Ansprüche bestehen, diese über die Rechtsabteilung von Telefonica geltend gemacht werden. Leider sehe ich hier einige Kosten auf die TE zukommen, die sicherlich zu vermeiden gewesen wären.


Hey @Suavitatis,

hast du noch weitere Nachfragen, oder passt alles? 😊

Liebe Grüße, Lea


@Suavitatis Ich hoffe, so weit ist alles in Ordnung bei dir. Solltest du weitere Fragen haben, melde dich gerne wieder. :) 


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