Hallo, es geht bei dem Problem um den Anschluss von meinem Mann.Dieser war im März im Nichteuropäischen Ausland für ca. 3 Wochen.
Er hat eine Rechnung für April, wo er bereits wieder da war von ca. 180 Eur erhalten. Er hat diese beanstandet und um entsprechende Nachweise der Verbindungen bzw.des Verbrauchs gebeten. Im O2 Shop konnte man ihm nicht helfen. Die Hotline war sehr pampig. Er hat mehrfach versucht Nachweise für diesen Betrag zu erhalten und das Ende vom Lied war, dass man man seinen Anschluss gesperrt hat. Mittlerweile ist es so weit, dass man ihn nicht mal mehr anrufen kann.(Nummer nicht vergeben).
Es geht hier nicht darum, dass er nicht zahlen kann/will, sondern dass er einen Nachweis gefordert hat, welchem man ihm nicht erbringen konnte.
Die ganze Angelegenheit ist nun bei unserem Anwalt.
Ich möchte jedoch gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage man dieses Vorgehen rechtfertigt. Nur weil eine Rechnung nicht geklärt werden kann, man die vereinbarte Leistung sehr kurzfristig streicht.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Danke.