Besteht eine Möglichkeit, vorzeitig den Blue All-in-M zu kündigen, da mir meine Pflegeeltern das Taschengeld streichen wollen und ich somit zahlungsunfähig werde.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Seite 2 / 2
Ja stimmt,ohne Prüfung könnte das jeder behaupten um aus einem Vertrag rauszukommen.
Eigentlich sollte der Vormund das mit der Kündigung in die Wege leiten.
Borusse schrieb (frei wiedergegeben) das er das Geld für den Vertrag nicht mehr bekommt und er (selber?) kündigen soll.
Also weiss der Vormund das ein (nichtiger?) Vertrag besteht.
Steht der Vormund nicht auch in der Pflicht den Vertragspartner zu informieren um ggf. größeren Schaden für den Geschäftspartner abzuwenden?
wo ist Zampano wenn man ihn braucht
Eigentlich sollte der Vormund das mit der Kündigung in die Wege leiten.
Borusse schrieb (frei wiedergegeben) das er das Geld für den Vertrag nicht mehr bekommt und er (selber?) kündigen soll.
Also weiss der Vormund das ein (nichtiger?) Vertrag besteht.
Steht der Vormund nicht auch in der Pflicht den Vertragspartner zu informieren um ggf. größeren Schaden für den Geschäftspartner abzuwenden?
wo ist Zampano wenn man ihn braucht
Ne MisterXy,
wenn er einen Vertrag abgeschlossen hat und nicht Geschäftsfähig ist,ist der Vertrag nichtig.
Wär das gleiche wenn du einen Vertrag mit einem 4 Jährigen machst und dann darauf bestehst das seine Eltern das dann bezahlen....weil: Unterschrift vom 4jährigen hast du ja!;)
wenn er einen Vertrag abgeschlossen hat und nicht Geschäftsfähig ist,ist der Vertrag nichtig.
Wär das gleiche wenn du einen Vertrag mit einem 4 Jährigen machst und dann darauf bestehst das seine Eltern das dann bezahlen....weil: Unterschrift vom 4jährigen hast du ja!;)
Es sieht schon so aus, als ob die Pflegeeltern wissen, dass er einen Vertrag hat, denn sie haben wohl gesagt, er soll den Vertrag kündigen und ab jetzt eine Prepaidkarte nutzen (was in solchen Situationen sowieso immer besser ist). Ob der Verrag nichtig ist hängt natürlich auch davon ab, ob die Pflegeeltern eingewilligt haben, und auch sonst wie das Pflegeverhältnis begründet wurde. Es kann nämlich schon sein, dass sie für die Kosten aufkommen müssen, aber ohne konkrete Infos kann man natürlich nur spekulieren.
Ich habe ja bereits gesagt und getan, was ich sagen/tun konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Also ich bin kein Familienrechtler, aber mir ist erinnerlich, dass es mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes 1992 keine Entmündigung mehr gibt. Es ist also eigl. nicht möglich, dass ein 18jähriger entmündigt ist, sondern bestenfalls unter Betreuung steht. Ist zwar grundlegend vergleichbar, aber trotzdem nicht das selbe.
Um unter Betreuung zu kommen, braucht man bestimmte Voraussetzungen, z.B. Probleme mit "Suchterkrankungen", aber unter Betreuung stehende Personen sind mWn unter Maßgabe des Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers schon vollumfänglich geschäftsfähig.
Borussia kann also soweit ich weiß schon unter Betreuung stehen und Vertragsinhaber sein. Wie das jetzt rein rechtlich aussieht, wenn im Nachhinein versucht wird eine Einwilligung zu entziehen weiß ich nicht, da der Vertrag ja offenbar schon eine Weile läuft.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich mich da irre, bzw. über den weiteren Verlauf informieren, danke
Um unter Betreuung zu kommen, braucht man bestimmte Voraussetzungen, z.B. Probleme mit "Suchterkrankungen", aber unter Betreuung stehende Personen sind mWn unter Maßgabe des Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers schon vollumfänglich geschäftsfähig.
Borussia kann also soweit ich weiß schon unter Betreuung stehen und Vertragsinhaber sein. Wie das jetzt rein rechtlich aussieht, wenn im Nachhinein versucht wird eine Einwilligung zu entziehen weiß ich nicht, da der Vertrag ja offenbar schon eine Weile läuft.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich mich da irre, bzw. über den weiteren Verlauf informieren, danke
Man kann so einen Vertragsabschluss immer noch anfechten, aber das können wir hier weder entscheiden noch richtig beurteilen.
Gruß
Gruß
Ja, normalerweise kann man das, aber - wie du sagst - ohne genaue Kenntnis der Umstände unmöglich hier eine Aussage zu machen.
Wenn Borussia den Vertrag "heimlich" abgeschlossen hat und sein Vormund erst jetzt davon Kenntnis erlangt hat, sollte es dafür ganz gut aussehen. In so einem Fall würde aber der Vertrag als von Anfang an nichtig betrachtet werden, d.h. o2 müsste sogar die bisher gezahlten Grundgebühren anteilig zurückzahlen.
Wenn aber früher mal eine Zustimmung zum Vertrag erteilt wurde, diese aber jetzt nachträglich entzogen werden soll, einfach um schneller aus dem Vertrag rauszukommen, würde ich sagen, sieht es schlecht aus. In so einem Fall sollte er normal weiter laufen und es wäre Borussia's Problem, wie er das Geld für den Vertrag beschafft.
LG
Wenn Borussia den Vertrag "heimlich" abgeschlossen hat und sein Vormund erst jetzt davon Kenntnis erlangt hat, sollte es dafür ganz gut aussehen. In so einem Fall würde aber der Vertrag als von Anfang an nichtig betrachtet werden, d.h. o2 müsste sogar die bisher gezahlten Grundgebühren anteilig zurückzahlen.
Wenn aber früher mal eine Zustimmung zum Vertrag erteilt wurde, diese aber jetzt nachträglich entzogen werden soll, einfach um schneller aus dem Vertrag rauszukommen, würde ich sagen, sieht es schlecht aus. In so einem Fall sollte er normal weiter laufen und es wäre Borussia's Problem, wie er das Geld für den Vertrag beschafft.
LG
Hy Zampano,
und genau das ist das Problem hier...
Hier einfach nun was zu mutmaßen ist äußerst kritisch... Zu viele Grauzonen... Hier wäre mal interessant zu lesen, was der Berechtigte dazu schreiben würde... Wir kennen bisher nur eine Seite der Medaille und das ist die von Borussia selbst...
Würde mich aber sehr interessieren, was aus diesem Fall wird...
Lieben Gruß
McDamian
und genau das ist das Problem hier...
Hier einfach nun was zu mutmaßen ist äußerst kritisch... Zu viele Grauzonen... Hier wäre mal interessant zu lesen, was der Berechtigte dazu schreiben würde... Wir kennen bisher nur eine Seite der Medaille und das ist die von Borussia selbst...
Würde mich aber sehr interessieren, was aus diesem Fall wird...
Lieben Gruß
McDamian
Das kann ich euch sagen: Ich werde kündigen und fertig.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Dann kann man diesen Thread ja schließen, oder?
Zumal es einen weiteren Thread gibt, der fast den gleichen Inhalt hat?
Gruß
McDamian
Zumal es einen weiteren Thread gibt, der fast den gleichen Inhalt hat?
Gruß
McDamian
Deine Antwort
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.