Besteht eine Möglichkeit, vorzeitig den Blue All-in-M zu kündigen, da mir meine Pflegeeltern das Taschengeld streichen wollen und ich somit zahlungsunfähig werde.
Borussia ist schon längere Zeit im Forum, daher sollte er wissen, dass für solche Gründe wie Taschengeld entziehen oder aber kein Bock mehr auf o2 oder weiß der Geier was, kein Sonderkündigungsgrund besteht...
Ich zweifle gerade etwas dran, ob dies nun wirklich ernst gemeint ist...
Wenn du entmündigt bist, bist du nicht voll geschäftsfähig. Du musst hier natürlich keine Details angeben, aber wenn die Entmündigung aufgrund einer richterlichen Anordnung erfolgt ist, kannst du u.U. auch keine Verträge schließen.
Unabhängig davon müsstest du dich schriftlich an o2 wenden. Die Zahlungsunfähigkeit ist, wie bereits erwähnt, erstmal kein Kündigungsgrund.
Wenn du entmündigt bist muss ja jemand anderes deine Entscheidungen tätigen ein Familiengericht oder deine Pflegeeltern,dann stehen die ja mit in der Verantwortung!
Ich habe überlegt zu kündigen, da mein Taschengeld nicht mehr ausreichen würde, um den Vertrag zu zahlen. Ich nutze o2 dann über die FONIC GmbH weiter als Prepaidkarte.
aaaalso, erstmal entschuldige ich mich dafür, dass ich das nicht für voll genommen habe... Punkt 1
Punkt 2
Finde ich toll, dass du eine Lösung suchst, damit dir nicht unnötige Inkassokosten entstehen und o2 nicht unnötige Mehrarbeit hat.
Punkt 3
entmündigt, brauchst hier nicht erläutern warum wieso weshalb...
Punkt 4
Hier ist bs0 vollkommen auf der richtigen Spur, ich denke hier müssen höhere Instanzen wie Gericht und die Rechtsabteilung von o2 nun schauen, was man dir anbieten kann...
Danke, dass ihr mir alle helft. Ich habe bei o2 schon die Kündigung online vormerken lassen, rufe da morgen eine 040-Nummer von o2 an und bin mal gespannt, ob ich so kündigen kann. Das hat nichts damit zu tun, dass ich o2 nicht mag, sondern es liegt daran, dass mir meine Pflegeeltern gesagt haben, ich soll kündigen und o2 nur noch als Prepaidkarte (LIDLmobile [FONIC GmbH]) weiternutzen.
das ist natürlich eine äußerst unschöne Situation für dich und so richtig helfen kann ich in dieser Angelegenheit auch nicht wirklich. Die Kündigungsvormerkung an sich ist zumindest schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch wird man hier bei der telefonischen Bestätigung lediglich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit anlegen können. Zumindest bist du dann erst einmal sicher was die Kündigung zum Ende der Laufzeit angeht.
Da es sich bei dir jedoch um einen Sonderfall handelt, würde ich auf jeden Fall separat ein Schreiben nach Nürnberg schicken und den Sachverhalt erläutern. Sicherlich gibt es keine gesetzliche Grundlage in diesem Fall für eine Sonderkündigung gibt. Jedoch darf man hier die Geschichte mit der Entmündigung nicht vergessen. Übersende dein Anliegen einfach schriftlich und füge alles was für die Bearbeitung wichtig sein könnte, als Kopie bei. Sofern man dann dennoch irgendwelche Bestätigungen oder Unterlagen benötigt, würde man diese separat von dir anfordern.
Kommt ja auf seine Geschäftsfähigkeit an,ob "voll" oder "eingeschränkt".
Aber ist man voll Geschäftsfähig wenn man entmündigt ist?
Bin kein Jurist aber verstehe das mit der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit so das der Vertrag (sofern Bourusse ihn selbst abgeschlossen hat) nichtig ist.
Das ist schon möglich (kann man aber nicht pauschal sagen), aber wenn er nur angerufen hat um zu kündigen, wird seine Geschäftsfähigkeit nicht geprüft worden sein, daher die Vermutung, dass bis Ende der Laufzeit gekündigt wurde. Alles anderes müsste über eine Fachabteilung laufen.
Er hat sicher ein Konto,denn nur allein vom Taschengeld kann man nicht leben!Es gibt sicher noch andere Einkünfte in solchen Fällen und Geld komplett entziehen geht doch auch nicht ohne weiteres.Dann müssen die Pflegeeltern dafür aufkommen!
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