Besteht eine Möglichkeit, vorzeitig den Blue All-in-M zu kündigen, da mir meine Pflegeeltern das Taschengeld streichen wollen und ich somit zahlungsunfähig werde.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
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Sehr geehrter Borussia,
das ist kein Sonderkündigungsgrund!
Wie alt bist du überhaupt, läuft der Vertrag auf dich usw.?
Mit freundlichen Grüßen
Stenzel
das ist kein Sonderkündigungsgrund!
Wie alt bist du überhaupt, läuft der Vertrag auf dich usw.?
Mit freundlichen Grüßen
Stenzel
Das wird mich auch mal interessieren?Ist die Frage ernst gemeint oder wieder mal bloß Sonic den Raum gestellt?
Hallo Borussia, hallo Stenzel, hallo Mister,
Borussia ist schon längere Zeit im Forum, daher sollte er wissen, dass für solche Gründe wie Taschengeld entziehen oder aber kein Bock mehr auf o2 oder weiß der Geier was, kein Sonderkündigungsgrund besteht...
Ich zweifle gerade etwas dran, ob dies nun wirklich ernst gemeint ist...
Gruß
McDamian
Borussia ist schon längere Zeit im Forum, daher sollte er wissen, dass für solche Gründe wie Taschengeld entziehen oder aber kein Bock mehr auf o2 oder weiß der Geier was, kein Sonderkündigungsgrund besteht...
Ich zweifle gerade etwas dran, ob dies nun wirklich ernst gemeint ist...
Gruß
McDamian
Das ist ernst gemeint.
Ich bin 18, entmündigt und der Vertrag läuft auf mich. Ich suche wenigstens das Gespräch mit o2.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Wenn du entmündigt bist, bist du nicht voll geschäftsfähig. Du musst hier natürlich keine Details angeben, aber wenn die Entmündigung aufgrund einer richterlichen Anordnung erfolgt ist, kannst du u.U. auch keine Verträge schließen.
Unabhängig davon müsstest du dich schriftlich an o2 wenden. Die Zahlungsunfähigkeit ist, wie bereits erwähnt, erstmal kein Kündigungsgrund.
Unabhängig davon müsstest du dich schriftlich an o2 wenden. Die Zahlungsunfähigkeit ist, wie bereits erwähnt, erstmal kein Kündigungsgrund.
Entmündigt dann muss ja jemand auf deinen Namen den Vertrag unterzeichnet haben oder?
Zumindest gegengezeichnet, denn es gilt der Einwilligungsvorbehalt.
Wenn du entmündigt bist muss ja jemand anderes deine Entscheidungen tätigen ein Familiengericht oder deine Pflegeeltern,dann stehen die ja mit in der Verantwortung!
Ich habe überlegt zu kündigen, da mein Taschengeld nicht mehr ausreichen würde, um den Vertrag zu zahlen. Ich nutze o2 dann über die FONIC GmbH weiter als Prepaidkarte.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Hy Borussia,
aaaalso, erstmal entschuldige ich mich dafür, dass ich das nicht für voll genommen habe... Punkt 1
Punkt 2
Finde ich toll, dass du eine Lösung suchst, damit dir nicht unnötige Inkassokosten entstehen und o2 nicht unnötige Mehrarbeit hat.
Punkt 3
entmündigt, brauchst hier nicht erläutern warum wieso weshalb...
Punkt 4
Hier ist bs0 vollkommen auf der richtigen Spur, ich denke hier müssen höhere Instanzen wie Gericht und die Rechtsabteilung von o2 nun schauen, was man dir anbieten kann...
Lieben Gruß
McDamian
aaaalso, erstmal entschuldige ich mich dafür, dass ich das nicht für voll genommen habe... Punkt 1
Punkt 2
Finde ich toll, dass du eine Lösung suchst, damit dir nicht unnötige Inkassokosten entstehen und o2 nicht unnötige Mehrarbeit hat.
Punkt 3
entmündigt, brauchst hier nicht erläutern warum wieso weshalb...
Punkt 4
Hier ist bs0 vollkommen auf der richtigen Spur, ich denke hier müssen höhere Instanzen wie Gericht und die Rechtsabteilung von o2 nun schauen, was man dir anbieten kann...
Lieben Gruß
McDamian
Danke, dass ihr mir alle helft. Ich habe bei o2 schon die Kündigung online vormerken lassen, rufe da morgen eine 040-Nummer von o2 an und bin mal gespannt, ob ich so kündigen kann. Das hat nichts damit zu tun, dass ich o2 nicht mag, sondern es liegt daran, dass mir meine Pflegeeltern gesagt haben, ich soll kündigen und o2 nur noch als Prepaidkarte (LIDLmobile lFONIC GmbH]) weiternutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Hy Borussia,
wenn ein o2-Moderator dies einfach ohne Probleme machen könnte, so würde Er / Sie es auch tun...
Hier wird aber eine höhere Instanz entscheiden müssen, ob ich deinem Fall möglich ist, o2 wegen den oben genannten Gründen, verlassen zu können...
bs0 hat deisbezüglich schon geschrieben, wer dies zu entscheiden hat und wie vorzugehen ist...
Mehr können wir hier, denke ich mal, nicht mehr tun, außer abzuwarten...
Wann immer was ist, so melde dich wieder, und sorry für mein Benehmen in der Vergangenheit !!!
War mir auch wichtig, dies mal zu erwähnen !!!
;-)
Lieben Gruß
McDamian
wenn ein o2-Moderator dies einfach ohne Probleme machen könnte, so würde Er / Sie es auch tun...
Hier wird aber eine höhere Instanz entscheiden müssen, ob ich deinem Fall möglich ist, o2 wegen den oben genannten Gründen, verlassen zu können...
bs0 hat deisbezüglich schon geschrieben, wer dies zu entscheiden hat und wie vorzugehen ist...
Mehr können wir hier, denke ich mal, nicht mehr tun, außer abzuwarten...
Wann immer was ist, so melde dich wieder, und sorry für mein Benehmen in der Vergangenheit !!!
War mir auch wichtig, dies mal zu erwähnen !!!
;-)
Lieben Gruß
McDamian
Hallo @Borussia19121909
das ist natürlich eine äußerst unschöne Situation für dich und so richtig helfen kann ich in dieser Angelegenheit auch nicht wirklich. Die Kündigungsvormerkung an sich ist zumindest schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch wird man hier bei der telefonischen Bestätigung lediglich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit anlegen können. Zumindest bist du dann erst einmal sicher was die Kündigung zum Ende der Laufzeit angeht.
Da es sich bei dir jedoch um einen Sonderfall handelt, würde ich auf jeden Fall separat ein Schreiben nach Nürnberg schicken und den Sachverhalt erläutern. Sicherlich gibt es keine gesetzliche Grundlage in diesem Fall für eine Sonderkündigung gibt. Jedoch darf man hier die Geschichte mit der Entmündigung nicht vergessen. Übersende dein Anliegen einfach schriftlich und füge alles was für die Bearbeitung wichtig sein könnte, als Kopie bei. Sofern man dann dennoch irgendwelche Bestätigungen oder Unterlagen benötigt, würde man diese separat von dir anfordern.
das ist natürlich eine äußerst unschöne Situation für dich und so richtig helfen kann ich in dieser Angelegenheit auch nicht wirklich. Die Kündigungsvormerkung an sich ist zumindest schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch wird man hier bei der telefonischen Bestätigung lediglich die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit anlegen können. Zumindest bist du dann erst einmal sicher was die Kündigung zum Ende der Laufzeit angeht.
Da es sich bei dir jedoch um einen Sonderfall handelt, würde ich auf jeden Fall separat ein Schreiben nach Nürnberg schicken und den Sachverhalt erläutern. Sicherlich gibt es keine gesetzliche Grundlage in diesem Fall für eine Sonderkündigung gibt. Jedoch darf man hier die Geschichte mit der Entmündigung nicht vergessen. Übersende dein Anliegen einfach schriftlich und füge alles was für die Bearbeitung wichtig sein könnte, als Kopie bei. Sofern man dann dennoch irgendwelche Bestätigungen oder Unterlagen benötigt, würde man diese separat von dir anfordern.
Danke. Ich rufe heute bei o2 an um 09:00 Uhr und dann werde ich dort zum Ausdruck bringen, dass ich kündigen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Statusupdate: Habe soeben dort angerufen und gekündigt. Kündigungsbestätigung ist innerhalb der nächsten 10 Tage bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Mit freundlichen Grüßen
Borussia19121909
Na ist doch Prima :-)
wird zwar langweilig ohne dich und deine rhetorischen Fragen aber wir kommen darüber hinweg...
wird zwar langweilig ohne dich und deine rhetorischen Fragen aber wir kommen darüber hinweg...
Zu wann wirst du denn nun aus dem Vertrag gelassen?
Na maximal in 1 1/5 Jahren so alt ist sein Vertrag sicher noch nicht
Denke eher der Vertrag wird sofort aufgelöst.
Er hat wohl ganz normal gekündigt (Vormerkung -> telefonische Bestätigung), also zum Ende der Laufzeit.
Davon gehe ich eher auch aus.
Kommt ja auf seine Geschäftsfähigkeit an,ob "voll" oder "eingeschränkt".
Aber ist man voll Geschäftsfähig wenn man entmündigt ist?
Bin kein Jurist aber verstehe das mit der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit so das der Vertrag (sofern Bourusse ihn selbst abgeschlossen hat) nichtig ist.
Aber ist man voll Geschäftsfähig wenn man entmündigt ist?
Bin kein Jurist aber verstehe das mit der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit so das der Vertrag (sofern Bourusse ihn selbst abgeschlossen hat) nichtig ist.
Das ist schon möglich (kann man aber nicht pauschal sagen), aber wenn er nur angerufen hat um zu kündigen, wird seine Geschäftsfähigkeit nicht geprüft worden sein, daher die Vermutung, dass bis Ende der Laufzeit gekündigt wurde. Alles anderes müsste über eine Fachabteilung laufen.
Er hat sicher ein Konto,denn nur allein vom Taschengeld kann man nicht leben!Es gibt sicher noch andere Einkünfte in solchen Fällen und Geld komplett entziehen geht doch auch nicht ohne weiteres.Dann müssen die Pflegeeltern dafür aufkommen!
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