Ich möchte keine andere "Auslandsoption". Es sollten die aktuellen EU Regelungen appliziert werden.
Da ich selbst diesen Roamingtarif nicht gewählt habe und diese Option ohne meine Einstimmung aktiviert wurde, bitte ich um die schnellstmögliche Rückzahlung aller unrechtmäßig entstandenen Kosten für Anrufe und SMS im Ausland. (Seit dem 15 Juni 2017)
Mit freundlichen Grüßen,
Kuhn
''Aktuelle Roaming-Regelungen in der Europäischen Union
EU-Roaming-Verordnung
Besondere Regelungen im Hinblick auf das Internationale Roaming gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Auf Basis der "Roaming-Verordnung ", die seit 2007 in Kraft ist und zuletzt im November 2015 geändert wurde , können Kunden, die im EU-Ausland über ein Mobiltelefon telefonieren, SMS versenden oder mobil das Internet nutzen, beim jeweiligen Anbieter in Deutschland von den regulierten Preisen für Gespräche, SMS und Daten profitieren. Bislang galten für diese Fälle besondere Kostenobergrenzen.Die Verordnung gilt in den Mitgliedsländern der EU sowie in weiteren Ländern, die sich der EU-Roaming-Verordnung angeschlossen haben (insb. Liechtenstein, Norwegen, Island).
Die Europäische Kommission, der Ministerrat der EU und das Europäische Parlament haben im November 2015 die weitgehende Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang zum 15. Juni 2017 beschlossen.
Wichtige Antworten zu Fragen rund um die Abschaffung der Roaming-Gebühren finden Sie hier.
Übergangszeitraum ab dem 30. April 2016
Zum 30. April 2016 wurden die Roaming-Gebühren letztmalig vor ihrer Abschaffung gesenkt. In der Zeit bis zum 15. Juni 2017 wurden maximale Roamingaufschläge auf den Heimattarif festgelegt.Diese Roamingaufschläge dürfen 5 Cent je Minute für abgehende Anrufe, 1,048 Cent je Minute für ankommende Anrufe, 2 Cent je SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung nicht überschreiten (jeweils zzgl. MwSt.).
Des Weiteren darf die Summe aus Inlandspreis und Roamingaufschlag die folgenden Höchstbeträge nicht überschreiten: 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe; 5 Cent für eingehende Anrufe; 6 Cent für SMSund 20 Cent je Megabyte Datenvolumen (jeweils zzgl. MwSt.).
Wie im Inland ist der Empfang von SMS im EU-Ausland kostenfrei.
Bei abgehenden Telefonaten dürfen die ersten 30 Sekunden pauschal berechnet werden. Nach Ablauf der ersten 30 Sekunden muss eine sekundengenaue Taktung erfolgen. Ankommende Gespräche müssen stets sekundengenau abgerechnet werden.
Den Kunden ist weiterhin die Möglichkeit gegeben, mit ihrem Anbieter abweichende, sogenannte alternative Roamingtarife zu vereinbaren. Abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten können diese auch günstiger als der regulierte Roamingtarif sein. Im Hinblick auf diese alternativen Roamingtarife müssen die Roaminganbieter die Kunden über die Abweichungen zum regulierten Roamingtarif informieren. Des Weiteren muss der Roaminganbieter seinen Kunden die Möglichkeit einräumen, jederzeit aus alternativen Tarifen in preislich regulierte Tarife zurückzuwechseln.
Wenn der Kunde selbst keinen Roamingtarif gewählt hat, gelten grundsätzlich die regulierten Roamingtarife der EU-Roaming-Verordnung für diesen Kunden.''
Quelle: Bundesnetzagentur - EU-Roaming
Roaming-Gebühren: Verbraucherzentrale will gegen O2 klagen