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Fehlverhalten von O2

  • February 2, 2026
  • 55 Antworten
  • 459 Aufrufe

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o2 bucht weiterhin Geld von meinem Bankkonto ab, obwohl ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der SIM-Karte gekündigt habe. Sollte ich das melden?

55 Antworten

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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 1, 2026
Vor meiner Bestellung bestätigte mir o2, dass ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der SIM-Karte kündigen kann. Nun behauptet o2, die 14 Tage würden ab dem Bestelldatum und nicht ab dem Tag des Warenerhalts berechnet.
 
Welche Rechte habe ich dann?

Edit o2_Kathi 02.02.26 Beiträge zum gleichen Thema zusammengeführt


bs0
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  • Legende
  • February 2, 2026

Gekündigt oder widerrufen? Wenn du gekündigt hast endet der Vertrag erst nach 24 Monaten. Wenn du widerrufen hast: wie und wann genau? Die Frist ist 14 Tage nach Zugang der Widerrufsbelehrung, nicht nach Aktivierung der SIM-Karte.


schluej
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  • February 2, 2026

Moin Moin,

doppelt 

xxx

Ergänzend zu der Antwort von ​@bs0, hier mal lesen:

https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/widerrufsrecht.html

Edit o2_Kathi 02.02.26 Beiträge zum gleichen Thema zusammengeführt, Link zur besseren Übersicht entfernt


jsc
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  • Legende
  • February 2, 2026

Doppelt

xxx

Edit o2_Kathi 02.02.26 Beiträge wurden zusammengeführt, Link entfernt


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 2, 2026

Das ist ein Widerruf! Ich habe meine SIM-Karte am selben Tag aktiviert, an dem ich sie erhalten habe. Vor der Bestellung sagte mir O2, dass ich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der SIM-Karte widerrufen kann. Jetzt sagt O2, ich müsse innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung widerrufen. Sollte ich O2s unethisches Verhalten der Polizei, einer Schlichtungsstelle oder der Staatsanwaltschaft melden? Ich bin sehr enttäuscht von O2s unethischen Geschäftspraktiken!


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 2, 2026

Bitte teilen Sie uns Ihre negativen Erfahrungen als Kunde mit o2 mit! Gemeinsam können wir gegen Fehlverhalten von o2 vorgehen!


jsc
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  • Legende
  • February 2, 2026

Alles klar, machen wir...


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • February 2, 2026

Moin ​@Kennethryu2619,

ich heiße dich hier in unserer Community herzlich willkommen. Danke, dass du dein Anliegen mit uns teilst - auch, wenn der Grund dafür nicht angenehm ist.

Ich verstehe, dass du dich auf die Aussagen verlassen hast, dass du nach Erhalt der SIM-Karte 14 Tage Zeit für einen Widerruf hast. Was dir bei unserem Kundenservice dazu gesagt wurde, können wir nicht nachvollziehen. bs0 hat es schon geschrieben, die Frist beginnt 14 Tage nach Zugang der Widerrufsbelehrung, nicht nach Aktivierung der SIM-Karte. Wann hast du die Widerrufsbelehrung von uns bekommen und wann genau hast du widerrufen?


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 2, 2026

@ O2 Kathi:

 

Könnten Sie bitte meine Frage beantworten? Ab wann berechnet O2 gemäß seinen Richtlinien die 14-tägige Frist für die Vertragswiderrufung? Ab dem Tag der Bestellung oder ab dem Tag des Erhalts der SIM-Karte?


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • February 2, 2026

Hallo ​@Kennethryu2619 ,
wie Kathi schon geschrieben hat, ab dem Tag an dem du per Mail die Wiederrufsbelehrung bekommen hast. 
Meist ist das an dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Gruß, Solveig 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 2, 2026

@ o2_Solveig,

 

Bitte geben Sie einen Link zur offiziellen Widerrufsrichtlinie von o2 an.

 


Bollermann
Legende
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  • February 2, 2026

@Kennethryu2619 

 

 


Bollermann
Legende
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  • February 2, 2026

@Kennethryu2619 

Für Dienstleistungen (Tarif) beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang der Widerrufsbelehrung. 

Für Waren (Hardware) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware. 

 

Für Bundles aus Tarif und Hardware, beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt des Bundles. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 4, 2026

Ich habe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der physischen SIM-Karte die Aufhebung meines Vertrags beantragt.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • February 4, 2026

@Kennethryu2619 Bei dir geht es aber nicht um Waren (Hardware) sondern, wie Bollermann es gut zusammengefasst hat, um einen Tarif: Für Dienstleistungen (Tarif) beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang der Widerrufsbelehrung. 

Dein Widerruf war in diesem Fall dann zu spät.


schluej
Legende
  • February 4, 2026

@Kennethryu2619 die Regelungen zum Widerruf (gesetzlich vorgegeben) kannst Du hier 

https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/widerrufsrecht.html

nachlesen.

Wie berechne ich die Widerrufsfrist?

Der Beginn und das Ende der Widerrufsfrist sind nicht immer einfach zu berechnen. Diese Beispiele helfen Ihnen dabei:

  • Bei Dienstleistungsverträgen wie Strom, Internet oder Telefon läuft die Frist ab Vertragsschluss und nicht erst mit Beginn der Belieferung oder Freischaltung. 
  • Bei einer Warenlieferung beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie die Ware in den Händen halten. Dieser Tag wird aber nicht mitgezählt. Das bedeutet, dass Sie 14 Tage plus den Zustellungstag Zeit haben, um zu widerrufen. Wenn Sie die Ware also am 1. des Monats erhalten, müssen Sie den Widerruf spätestens bis zum 15. um 24:00 Uhr gegenüber dem Verkäufer erklären. Am besten machen Sie das schriftlich (E-Mail ist ausreichend). 

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • February 4, 2026

Hallo ​@Kennethryu2619 ,
vielleicht findest du jemanden, der gerade einen Vertrag benötigt ? 

Gruß, Solveig 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 4, 2026

@Solveig:

Sind Sie Mitarbeiter von o2? Dann überprüfen Sie bitte die Widerrufsrichtlinien für SIM-Karten und melden Sie sich anschließend bei mir zurück.

 


Sandroschubert
Legende

@Kennethryu2619 Solveig ist Mitarbeiterin. Und dir wurde bereits alles erklärt. Wie oft soll das noch wiederholt werden?


schluej
Legende
  • February 4, 2026

@Kennethryu2619 da das Widerrufsrecht vom Gesetzgeber vorgegeben wird, gibt es nur allgemein gültige Regel. 

Die Lautet: 

  • Bei Dienstleistungsverträgen wie Strom, Internet oder Telefon läuft die Frist ab Vertragsschluss und nicht erst mit Beginn der Belieferung oder Freischaltung. 

Das bedeutet die 14tage Laufen ab Vertragsabschluss, genau nach erhalt der Widerrufsbelehrung!

https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/agb-widerrufsbelehrung-mobilfunk-privatkunden/

Hier kannst die Informationen auch finden

 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 4, 2026

@Solveig:

Sind Sie Mitarbeiter von o2?


Sandroschubert
Legende

Der TE liest ja eh keine Antwort. Da kann man schreiben was man will.  


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 4, 2026

Ich benötige eine Antwort von einem Mitarbeiter von O2, nicht von einer beliebigen Person.


Sächsin
Legende
  • February 4, 2026

Und diese Antwort hast du bereits 2x bekommen…

 

Alle, die das Präfix o2 vor ihrem Nickname und das o2 Logo dahinter haben, arbeiten für o2.

 

Gern auch mal nachlesen, wer für o2 arbeitet

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 4, 2026

@Kennethryu2619 Was bezweckst du mit der wiederholten Frage nach irgendwelchen “Richtlinien”? Was genau verstehst an den Antworten du nicht?

Versuchen wir es doch noch ein letztes Mal und dann sollte hier wirklich Schluss sein:

Die “Richtlinie”, die ja eine gesetzliche Regelung ist, steht u.a. in der Widerrufsbelehrung. Eine SIM-Karte kann man so gesehen nicht widerrufen, denn diese ist alleine weder ein Produkt noch eine Dienstleistung, sondern das Werkzeug um die Leistung nutzen zu können. Was du widerrufen kannst ist der Mobilfunkvertrag, und die Frist dafür ist eindeutig geregelt: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Wer dir die Antwort gibt ist doch völlig egal, solange sie richtig ist. Du hast es sogar schwarz auf weiß mit Screenshots. Abgesehen davon haben dir bereits 2 Mitarbeiter geantwortet!